Falsche Angaben im (eBay) Kaufvertrag

22. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Falsche Angaben im (eBay) Kaufvertrag



Hallo,


ich habe gestern abend über eBay ein Fahrzeug (zum 18. Geburtstag für meine Tochter) gekauft.

Da die Auktion nur noch wenige Minuten lief habe ich der Beschreibung Glauben geschenkt - d.h. eine Besichtigung (ca. 450 km) oder Nachfrage via Mail war mir zeitlich leider nicht mehr möglich - wurde aber vom Verkäufer in der Beschreibung gewünscht. Zu was auch immer mich dieser Wunsch verpflichten kann? Da aber alles recht fachmännisch und ausführlich beschrieben war habe ich "zugeschlagen". Im Kleingedruckten stand sinngemäß, das er nur für einen guten Freund verkaufen würde und der eBay-Vertrag garnicht der Vertrag sein würde, sondern ein anderer (ADAC) Vertrag direkt mit dem Kumpel geschlossen werden soll. Das habe ich allerdings erst nach der Auktion gelesen. Asche auf mein Haupt. Sowas kannte ich seither auch nicht und habe auch keine Ahung ob das üblich ist. Eigentlich habe ich ja bereits einen Vertrag.... keine Ahnung wie das laut Vorstellung des Verkäufers laufen soll oder was da nun rechtens ist.

Der Verkäufer meldete sich gestern abend telefonisch (bei meinem Sohn) und fragte ob ich ein "Spaßbieter" wäre. Ich selbst war nicht zu Hause. Ich habe noch nie zum Spaß geboten....immer alles bezahlt und 100% positive Bewertungen. Der Verkäufer war irgendwie nervös, sogar etwas aufgebracht meinte mein Sohn. Seit heute kenn ich den vermeintlichen Grund .... der Verkauf wäre nämlich schon zwei mal schiefgegangen und daran ist nur eBay schuld.

Ferner hat mir der Verkäufer eine Mail mit seiner Rufnummer zukommen lassen. Ich habe Ihm heute früh zurückgerufen. Ich sagte er könne beruhigt sein, ich sei kein Spaßbieter. Ich sagte es wäre alles in Ordnung, wenn das Fahrzeug der Beschreibung entsprechen würde. Und da fängt es nun leider an :-(

Ich möchte unbedingt ein kundendienst gepflegtes Auto aus erster Hand für meine Tochter haben.
In der Beschreibung stand "aus erster Hand" und "voll scheckheft gepflegt". Dies hat für mich genügt bzw. habe ich dies als zugesicherte Eigenschaft verstanden. Laut dem Hersteller muss das Fahrzeug stets alle 15.000 km oder innerhalb max. 12 Monaten zur Inspektion. Alle 12 Monate war es anscheinend nicht und nun ist es auch schon mehr als 5.000 km über den Servicetermin drüber zeitlich sowieso. Ist das dann noch als "voll scheckheft gepflegt" zu bezeichnen frage ich mich? Kann ich ggf. die Erfüllung dieser Eigenschaft verlangen - d.h. daß vor der Übergabe noch ein neuer Kundendienst auf Kosten des Verkäufers gemacht würde?

Dagegen war der nächste Punkt eher eine Kleinigkeit aber ärgerlich:
Bei dem Fahrzeug gab es 1998 einen Modellwechsel. Inseriert war als XxXxX .... und dann mit dem Zusatz "Edition 98". Die Erstzulassung lag in 11.1997. Auf den Bildern vom Fahrzeug war nicht zu erkennen, ob es schon das Facelift Model ist. Rafiniert fotografiert.... muss ich zugeben. Ich ging durch die Erstzulassung und Beteichnung davon aus. Kann natürlich sein, daß ich dies "nur" wegen der Bezeichnung "Edition 98" nicht durfte? Dies wäre mir aber nicht so schlimm, solange der Rest passen würde. Das es kein 98er ist sagte mir gerade ein Kollege, welchem ich das Fahrzeug auf den Bildern der Auktion zeigte. Der ist absoluter Fan von dem Wagen.... hätte ich früher wissen sollen.

Der Verkäufer möchte nun von mir, daß ich das Fahzrzeug bis Mittwoch (innerhalb von 3 Tagen) abhole, da er ab da für 3 Wochen im Urlaub wäre. So schnell schaff ich das aber nicht. In der Auktion war auch keine Rede davon noch wurde überhaupt etwas bzgl. der "Abholzeit" angegeben.

Nun stellen sich mir zunächst die Fragen:

a) Gültiger Vertrag trotz dem Umstand, daß Verkäufer und Besitzer 2 verschiedene Personen sind?

b) Muss ich überhaupt einem "zweiten (ADAC)-Vertrag" mit einer anderen Person zustimmen?

c) Kann ich den Zustand "scheckheftgepflegt" sprich ggf. einen Kundendienst verlangen?

d) Kann der Verkäufer eine so schnelle Abholung verlangen?

Verkauft wurde im übrigen, wie meistens, ohne Garantie. Zugesichert wurde aber, daß die Dämpfer trocken sind, Bremsen gut, Achsmanschetten ok., Handbremse packt, Reifen ok, Unterboden trocken ABS in Ordnung. Klang schon recht fachmännisch und beruhigend für mich.

Ich bin für jeden Rat/Tipp dankbar. Ich möchte doch eigentlich nur eine ordentliche Abwicklung und ein gutes Fahrzeug für meine Tochter haben.

Grüße + Danke

Bebbi


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8 Antworten
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#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Gültiger Vertrag trotz dem Umstand, daß Verkäufer und Besitzer 2 verschiedene Personen sind?


Ja.

quote:
Muss ich überhaupt einem "zweiten (ADAC)-Vertrag" mit einer anderen Person zustimmen?


Wenn in der Auktion eindeutig als Bedingung genannt wurde, daß ein "zweiter Vertrag" geschlossen werden soll, wohl ja. Allerdings wäre nach Treu und Glauben nicht durchzusetzen, wenn in diesem Vertrag dann plötzlich Mängel stehen, von denen vorher nie die Rede war.

quote:
Kann der Verkäufer eine so schnelle Abholung verlangen?


Wenn das vertraglich vereinbart wurde, ja. Ansonsten wäre wohl eine angemessene Frist zu setzen, d.h. ca. 14 Tage.

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo VivaColonia,


und danke für Deine Meinung!

Wie verhält es sich wohl mit den im Artikeltext zugesicherten Eigenschaften bzgl. der "vollständigen Scheckheft-Pflege", welche leider nicht gegeben ist? Zählt das denn womöglich nicht als zugesicherte Eigenschaften, obwohl das auch noch in Großbuchstaben deutlich hervorgehoben wurde? Kann ich mir nicht vorstellen..... wenn der Kundendiensttermin gleich fällig wäre könnte ich nichts sagen, wenn dieser aber längst überschritten wurde ist dies für mich nicht mehr laut den Angaben. Das Fahrzeug war nicht regelmäßig und laut Wartungsplan bei den Inspektionen. Da der Ebay-Veräufer und tatsächliche Verkäufer zwei Personen sind möchte ich da keine Absicht unterstellen. Aber es kann ja auch nicht sein, daß aus diesem Grunde die Angaben nicht stimmen müssen - oder liege ich da so daneben? Auch die Bezeichung wegen dem Modelljahr war für mich sehr irreführend. Ich möchte versuchen diese Dinge zu klären, bevor ich das Fahrzeug bezahle und abholen werde. Habe den Eindruck der Verkäufer möchte gerne aufs Tempo drücken.

Wenn ich sowieso den eigentlichen Kaufvertrag mit einer anderen Person schließen soll (ggf. muss), verstehe ich auch nicht was dies mit dem Urlaub des eBay-Verkäufers zu tun hat. Ich habe immer mehr den Eindruck da stimmt etwas nicht. Abholen soll ich nämlich bei einem anderen Freund der das übernehmen würde..... Aufgrund des Urlaubs. Bin daher wirklich für jeden Rat dankbar.

Danke + Gruß

Bebbi

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Nicht zutreffende Werbeaussagen bei Kenzeichnung des Produkts (vollständige Scheckheft-Pfege) könnten m.E. als fehlende zugesicherte Eigenschaften gewertet werden (§ 434 S. 2 Nr. 2 BGB ).
Der Käufer hat sich in diesem Fall, wie anzunehmen ist, über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache im Irrtum befunden.
Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft dann, wenn auf sie im Rechtsverkehr bei Geschäften der fraglichen Art üblicherweise entscheidender Wert gelegt wird. Die vollständige nach der Gebrauchsanleitung durchzuführende Scheckheft-Pflege sollte, wenn nicht alles täuscht, dazu gehören. Schließlich dient die regelmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit des Kfz.
Dies müßte ein Anfechtungsgrund sein.

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#4
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Tatsächlich kann ein Käufer bei der Beschreibung " voll Scheckheft gepflegt " üblicherweise erwarten, dass alle Inspektionen nach Vorschrift des Herstellers durchgeführt wurden. Ist die aktuelle Inspektion also aktuell weit überfällig, könnte daraus der Anspruch auf die Durchführung einer Inspektion abgeleitet werden.

Allerdings kann der Verkäufer diese u.U. wegen relativer Unverhältnismässigkeit ablehnen und anbieten den Vertrag aufzuheben.

Wenn der Kaufpreis interessant war und somit finanzieller Spielraum für einen aktuellen Service da ist, würde ich mir den Wagen ansehen und auf meine Kosten bei der Dekra o.a. dahingehend prüfen lassen, welche Arbeiten notwendig sind. Dann kann man immer noch überlegen, ob sich der Kauf lohnt.

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#5
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)


Der Preis vom Fahrzeug ist wohl für beide Seiten in Ordnung. Entspricht recht genau dem Marktwert (DAT) und ist nur ca. 300,-- Euro unter dem Preis den der Verkäufer auf zwei anderen "Autobörsen" versucht(e) zu erreichen. Dort steht das Fahrzeug noch zum Verkauf eingestellt, was jedoch nichts bedeuten muss. Auch hier wurde jeweils in Großbuchstaben VOLL SCHECKHEFT GEPFLEGT deutlich herausgestellt. Ich habe den Verkäufer nun gebeten sich bei mir zu melden, um zu klären was wir tun können. Gemeldet hat er sich bisher allerdings nicht. Mein Sohn meinte noch, daß der Verkäufer sagte er hätte jemanden aus dem Nachbarort der das Fahrzeug sofort kaufen wolle und auch gleich bezahlen würde. Ich möchte es aber auch gerne für meine Tochter haben, aber eben im Zustand wie beschrieben. Der Verkäufer wollte gerne die Abwicklung vor seinem Urlaub (ab morgen), er sagte auch er hätte nochmals einstellen müssen wegen 2 Spaßbietern und daher wäre er nun etwas im Zeitdruck. Ich denke das Geld wird für den Urlaub gebraucht. Das tut mir zwar wirklich leid, aber ich denke ich darf vorher um die Klärung der Eigenschaften bitten. Was mach ich wenn er nun anderstweitig verkauft? Mir geht es nicht um Schadensersatz oder so.... ich möchte einfach nicht über den Tisch gezogen werden. Ich möchte aber auch nicht ewig an der Sache "rummachen", da ich meiner Tochter ja das Auto geben möchte damit sie damit zur Arbeit fahren kann. Wenn der Verkäufer nun wirklich ohne weitere Antwort für 3 Wochen in den Urlaub geht steh ich wohl blöd da. Danke für die Antworten!


Grüße

Bebbi

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#6
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,


der Verkäufer hat sich gestern via SMS bei mir gemeldet und gefragt ob ich nun bis morgen (also heute) abholen wolle oder nicht. Ich fragte nach einer Antwort auf meine Mail bzgl. den zugesicherten Eigenschaften. Diese hätte er nie erhalten. Er hat mich die halbe Nacht mit SMS bombardiert er würde anderstweitig verkaufen, müsse jetzt sofort wissen ob ich morgen kommen würde, er verkauft eben an einen anderen u.s.w.

Ich habe via SMS zurückgeschrieben wir sollten bitte heute in Ruhe darüber sprechen. Das ginge nicht, denn heute wäre er im Ausland und könne nicht telefonieren. Ich habe ihn trotzdem erreichen können. Der legte sehr aufgebracht los wie die Feuerwehr, obwohl ich noch garnichts fragen/sagen konnte. Der Wagen müsse ganz schnell weg, er könne da nicht stehen bleiben. Nun ist es auf einmal ein Firmenwagen den er gekauft haben möchte und vom Kumpel aus der Online-Börse war keine rede mehr. Es geht wohl um den Ausschluß der Gewährleistung?

Ich fragte nach dem Kundendienst. Der Wagen wäre voll scheckheftgepflegt sobald ein Scheckheft beim Auto dabei wäre. Er könne ja nicht wissen wie oft das Fahrzeug zur Inspektion hätte sollen und in welchen Intervallen. Er wäre doch kein Autohändler. Er würde keinenfalls vom Preis abweichen und auch sonst nichts machen. Entweder ich nehm ihn so und schnell oder er tritt vom Verkauf zurück und verkauft anderstweitig. Ich fragte ob er mir bitte im Scheckheft mal schauen würde, ob das Fahrzeug früher regelmäßig gewartet wurde. An selbiges kommt er anscheinend jedoch vor Samstag nicht hin und da müsse der Wagen dann aber auch schon weg sein. Anscheinend war das mit dem Grund für die schnell notwendige Abholung die er verlangt hatte ( wegen Urlaub) nun wohl auch gelogen. Er trete vom Verkauf zurück, das wäre sein gutes Recht, er hätte sich bei eBay erkundigt. Im wäre das sch..ßegal und er hätte die Schnautze voll vor Leuten wie mir. Kann er das wirklich so einfach tun?

Ich habe ihm nochmals gesagt, daß ich doch nur gerne haben möchte was er mir verkauft hat. Ich habe ihn auf die zugesicherten Eigenschaften hingewiesen. Diese wären völlig egal, weil er sowieso als Bastlerfahrzeug verkauft hätte.
Ich habe ein ganz schlechtes Gefühl und nun schon einige Lügen von dem Herren gehört. Spaßbieter würde er mit dem Anwalt verfolgen hat er noch gedroht.

Was darf/kann der Verkäufer nun tun? Darf er vom Verkauf so einfach zurück treten? Darf er ggf. von mir Schadensersatz verlangen falls er den Wagen anderstweitig verkauft und weniger dafür bekommt..... sowas in der Richtung hat er angedeutet? Ich meine ich würde den Wagen ja gerne nehmen, wenn er doch nur so wäre wie angegeben. Ist es wirklich so, daß es egal ist wie der Zustand ist (obwohl anderst beschrieben) nur weil er den Zusatz "von privat ohne Garantie... Teileträger.... Bastelfahrzeug" hingeschrieben hat. Reicht es wenn er sagt er hätte nicht gewußt was scheckheftgepflegt bedeudet und wie der Wagen hätte gepflegt gehört. Gefahren hat er ihn angeblich nie. Er hätte ihn nur Geld gekostet und nun muss er schnell weg. Ob der sich nochmals meldet bezweifel ich. Nur habe ich keine Ahnung, wie lange ich nun im unklaren gelassen werden kann was geschehen wird. Unglaublich.... ich kauf meine Autos nur noch beim Marken-Händler.

Ich danke für jeden Rat/Tipp



Grüße Bebbi

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#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Reicht es wenn er sagt er hätte nicht gewußt was scheckheftgepflegt bedeudet und wie der Wagen hätte gepflegt gehört.


Nein. Wenn er "scheckheftgepflegt" zusichert, muß er sich auch und gerade dann daran festhalten lassen, wenn er das völlig ins Blaue hinein ohne irgendeine Ahnung von der Bedeutung macht.

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn das alles stimmt, kann der Verkäufer keinen Schadensersatz vom Käufer verlangen. Am besten das Ganze vergessen.

Es gibt zwischen "Markenhändler" und E-Bay-Kauf ohne Besichtigung noch einige weitere Möglichkeiten. Ein Kauf von Privat ist eine gute und risikoarme Möglichkeit, wenn man ohne Zeitdruck sich die Autos (und die Verkäufer) ansieht, am bestem zusammen mit jemand, der sich damit auskennt, und gegebenenfalls das Auto von einem Fachmann gegen Entgelt checken läßt. Händler können, müssen aber nicht seriös sein.

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" Morgenstund ist ungesund"

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