Falsche Auskunft Werkstatt - Motorschaden!

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Grimmsberg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Auskunft Werkstatt - Motorschaden!

Guten Abend.

Vor ca. drei Wochen war ich mit meinem BMW in einer ortsansässigen Werkstatt, da ich das Gefühl hatte, dass mein Auto merkwürdige Rasselgeräusche im Motorraum fabriziert. Ich wollte diese Werkstatt einmal ausprobieren, da mir meine "Stamm"-Werkstatt zu lang gedauert hätte, bis ich einen Termin bekommen hätte.

Ich rief also an, schilderte das Problem und die Dame am Telefon sagte mir bereits, dass sich dies nach etwas größerem anhört (Steuerkette). Ebenfalls vereinbarte ich für den selben Tag einen Termin zum TÜV.

Als ich ankam, schilderte ich dem Besitzer und gleichzeitig KFZ-Meister mein Problem. Ein starkes Klappern und Rasseln im Motorenraum. Ich nahm also Platz und er wollte das Auto begutachten. Nach ca. 20 Minuten kam er wieder und erklärte, dass diese Geräusche von der Auspuffanlage kommen würde. Dort sei ein Flexstück, welches am Katalysator sitzt womöglich etwas porös, weshalb kleine Teile von diesem im Auspuff gelandet sind und dort klappern würde. Dies wäre nicht weiter schlimm und ich könnte normal weiterfahren. TÜV bekam ich anschließend auch ohne Probleme.

Nun...3 Wochen später....:

Mein Auto zeigte mir nach einer längeren Fahrt kurz vor meinem Heimatort diverse Fehlermeldungen des Motors an! Ich vereinbarte am nächsten Morgen sofort einen Termin bei meiner "Stamm"-Werkstatt, welche mir daraufhin mitteilte, dass ein akuter Motorschaden vorliegt! Auf meine Frage ob daher auch das Rasseln und Klappern zurückzuführen ist bekam ich ein JA als Antwort!

In der ersten Werkstatt habe ich somit eine komplett falsche Auskunft bekommen und zu diesem Zeitpunkt lag auch noch keine Fehlermeldung des Bordcomputers vor. Jedoch gab es starke Indizien dafür, dass etwas nicht stimmt (meine Aussagen zum Verhalten des PKW, Ruckeln im Stand, Rasseln und Klappern im Motorraum). Als Laie verlasse ich mich auf Aussagen eines KFZ Meisters, wenn dieser sagt alles sei in Ordnung.

Die Frage ist nun, ob ich irgendwelche Aussichten auf Schadensersatz seitens der ersten Werkstatt habe, da dieser Motorschaden ggf. hätte vermieden werden können, hätten sie gleich richtig diagnostiziert. Schriftlich habe seitens der Werkstatt damals leider auch nichts bekommen.

Wir sprechen bei einem Motorschaden von einem Betrag zwischen 2.500€-7.000 und dies möchte/kann ich nicht einfach so hinnehmen, ohne mich vorher über die Möglichkeiten informiert zu haben.

Hoffe jemand hier hat einen Rat und ich habe mich nicht zu sehr verrannt in meiner Fragestellung.

Schönen Abend und beste Grüße
TK


-- Editiert von Grimmsberg am 22.11.2019 20:58

-- Editiert von Grimmsberg am 22.11.2019 21:58

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Grimmsberg):
In der ersten Werkstatt habe ich somit eine komplett falsche Auskunft bekommen

Was zu beweisen wäre. Wie genau könnte man das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Grimmsberg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie es mit dem Beweisen aussieht, ist eine sehr gute Frage. Ich habe wie bereits erwähnt, leider nichts schriftlich. Lediglich die mündlichen Aussagen, welche er mir gegenüber getätigt hat. Eine Sprachnachricht bei WhatsApp an einen Bekannten, unmittelbar nach dem Termin, mit detaillierter Schilderung der von ihm gemachten Aussagen, welche ich mir als Laie unmöglich ausgedacht haben kann, werden diesbezüglich auch nicht weiterhelfen, schätze ich?

Ihn direkt nochmal zur Rede stellen im beisammen sein, eines weiteren Zeugen? "Erinnern Sie sich an mich? Ich war vor vier Wochen bei ihnen, wegen dem Rasseln im Motorraum, welches durch die Auspuffanlage verursacht wurde?" Im besten Fall sagt er nochmals Ja, ich errinere mich. Somit hätte ich sogar jemanden als Zeugen dabei.

Ist einfach eine ungünstige Situation...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Im besten Fall sagt er nochmals Ja, ich errinere mich. Somit hätte ich sogar jemanden als Zeugen dabei.
Und dann? Das wird dich auch nicht wirklich weiterbringen.
Du müsstest auch noch belegen können, dass eine solche Annahme nicht möglich war. Selbige Geräusche hätten auch von so einer Ursache verhanden sein können.

Mann müsste dem KFZler auch noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Plausibel hört sich sowas schon an....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Grimmsberg):
Im besten Fall sagt er nochmals Ja, ich errinere mich.

Ja und? Das hilft nichts, denn das besagt ja nicht, das er das so gesagt hat oder das er da gar eine Diagnose gemacht hat.

Das wird man anders formulieren müssen und hoffen das er dann so antwortet wie man es sich erhofft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das vorherige Ruckeln und die Geräusche müssen nicht zwangsläufig mit dem jetzigen Schaden in Verbindung stehen. Das wird auch kein Gutachter so bezeugen. Zumal der die Geräusche nicht gehört hat...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ich nehme an der Wagen hat in den 3 Wochen nach der ersten Reparatur nicht mehr geruckelt, gerasselt und gescheppert?

Dann hatte die Ersatz-Werkstatt mit ihrer Hypothese wohl recht und es lag tatsächlich ein Fehler am Flexrohr vor.
Und selbst wenn nicht: Eine Werkstatt haftet für ihre Arbeit. Sie haftet aber nicht für nicht erkannte Mängel, vorausgesetzt sie hätte diese nicht zwangsläufig erkennen müssen. Das mag auf manche Mängel durchaus zutreffen (z.B. müsste sie einen Platten Reifen erkennen, wenn man mit dem Prblem "schwammiges Fahrverhalten" auftaucht), aber zwingend auf einen (bevorstehenden) Motorschaden zu kommen, wenn man ein "rasseln" hört, welches zudem kurz darauf weg zu sein scheint. Nein, das wäre doch sehr weit hergeholt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.378 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen