Falscher Km Stand bei Abholung

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
tim96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Km Stand bei Abholung

Sehr geehrte Nutzer und Nutzerinnen,

folgendes: Ich habe ein Auto besichtigt, was lt. Ebay Kleinanzeigen einen KM Stand von 89600 KM aufwies, bei Besichtigung ist mir aufgefallen, dass das Fahrzeug schon 94.000 KM auf der Uhr hat, was ist in diesem Fall zutun, da ich den Kaufvertrag unterzeichnet habe?

Heute werde ich das Fahrzeug abholen und mir stellt sich die Frage, was kann ich tun wenn ich jetzt das Fahrzeug abhole und es z.B. einen KM Stand von noch +2000Km aufweist?


Ist das ein Grund zur Preisminderung und wie viele KM sind gerechtfertigt?
Hatte jemand schon mal so einen ähnlichen Fall?


Grüße

-- Editiert von tim96 am 14.11.2018 07:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
was ist in diesem Fall zutun, da ich den Kaufvertrag unterzeichnet habe?


Welcher km-Stand steht im Kaufvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Maßgeblich ist der km Stand im Kaufvertrag. Wenn Sie einen gebrauchten Gegenstand verkaufen, benutzen Sie ihn ja auch noch oft bis zum Zeitpunkt des Verkaufes.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tim96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Kaufvertrag ist kein KM Stand angegeben, der wurde wohl "vergessen".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Dann ist unklar, ob der km-Stand aus dem Inserat überhaupt als vereinbarte Beschaffenheit gilt. Eine gewisse Toleranz ist bei km-Angaben ohnehin üblich. Darüber hinaus ist die Abweichung so gering, dass die Kaufpreisminderung sich in Grenzen halten wird.
Unterm Strich würde ich mir also keine großen Chancen ausrechnen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Dann ist unklar, ob der km-Stand aus dem Inserat überhaupt als vereinbarte Beschaffenheit gilt.

Eher nicht.
Denn man hat ja im vollen Bewusstsein des bekannten, erhöhten km-Standes den Kaufvertrag unterschrieben.



Zitat (von tim96):
Ist das ein Grund zur Preisminderung und wie viele KM sind gerechtfertigt?

Wenn das Eigentum noch nicht übergegangen ist und es keine vertragliche Vereinbarung gibt, welche eine Nichtbenutzung vorsieht, wird es problematisch.

Da wird man dann erst mal die Wertminderung ermitteln müssen und dann entscheiden ob das "erheblich genug" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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