Hi,
ich habe vor kurzen ein Gebrauchtwagen gekauft.
Bei der Übergabe habe ich die Verkäuferin gefragt wie man die Freisprecheinrichtung aktiviert.
Sie hat etwas rumgedrückt aber konnte nichts aktivieren. Ich soll das Zuhause machen und in Ruhe die Bedienungsanleitung durchlesen. Bei der Übergabe habe ich und die Verkäuferin vergessen die Restsumme (500€) zu zahlen.
Trotz durchlesen der Anleitung konnte ich die Freisprecheinrichtung nicht mit dem Handy koppeln.
Nach Recherche über Google konnte ich konnte ich herausfinden was für ein Radiosystem ich habe. Laut Teilenummer des Radios ist eine Freisprecheinrichtung nicht enthalten.
Ich habe mich bei der Verkäuferin beschwert. Ich hätte das beim abholen überprüfen müssen. Habe angeboten die 500€ nicht zu zahlen und wir wären Quit. Das möchte Sie nicht. Sie will aber selber eine Email an VW schreiben. Habe Ihr die Teile nummer durchgegeben. Die wollen mich zurückrufen.
Nach einer Woche rief dann der Bruder der Verkäuferin (Familienbetrieb) an und sagte das man das eventuell übers Lenkrad aktievieren kann. Er wüßte das aber nicht genau. Ich soll vorbeikommen.
Bin dann aber noch selber zu einer offizielen VW Werkstatt gefahren. Die haben es mir dann bestätigt das mein Radio keine Freisprecheinrichtung hat.
Habe die Verkäuferin angerufen und gefragt ob Sie nun die Antwort per Email bekommen hat und Sie mir doch diese weiterleiten möge. Die Verkäuferin sagte mir das Sie keine Email habe sondern angerufen wurde und man hätte Ihr gesagt das es eine Freisprecheinrichtung gäbe.Ich habe Ihr gesagt das ich es nicht glauben kann. Ich soll vorbeikommen. Ich finde das alles sehr merkwürdig.
Kann mir hier jemand anhand der Verkaufsanzeige und Kaufvertrages sagen ob die Autoverkäufer sich damit rausreden können das ich das am übergabetag die Freisprecheinrichtung hätte testen möchten? Sie nun von mir die Restsumme einfordern wollen auch wenn keine Freispörecheinrichtung da ist?
Ich habe das Gefühl das es darauf hinausgehen soll.
Möchte mich gerne Rechtlich absichern bevor ich zu denen fahre.
Anbei Verkaufsanzeige:
Van/Kleinbus - Gebrauchtfahrzeug Volkswagen XX Comfortline*Automatik*7-
Sitzer*Navi1 H
EZ XX/201X
Benzin
Automatik
Hubraum: 1390 cm3
Anzahl der Türen: 4/5
1XX.XXX km
110 kW (150 PS) HU neu
Anzahl Sitzplätze: 7
Euro5
Verbrauch
Kraftstoffverbr. komb.: ca. 7,61/100 km, Kraftstoffverbr. innerorts: ca. 9,4 1/100 km, Kraftstoffverbr. außerorts: ca. 6,6 1/100 km, CO-Emissionen kombiniert: ca. 178 g/km
Ausstattung
ABS, Armlehne, Berganfahrassistent, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, Dachreling, ESP, Einparkhilfe (Vorne, Hinten), Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Sitzeinstellung, Elektr. Wegfahrsperre, Freisprecheinrichtung, Garantie, Gep~ckraumabtrennung, HU neu, lsofix, Klimaautomatik, Kurvenlicht, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, Metallic, Navigationssystem, Nebelscheinwerfer, Radio (Tuner/Radio), Regensensor, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Sommerreifen, Sportpaket, Sportsitze, Start/Stopp-Automatik, Tempomat, Touchscreen, Traktionskontrolle, USB, Winterpaket, Zentralverriegelung
Fahrzeugbeschreibung
VW Sharan 1.4 TSI - 1.Hand - Automatik - Klimaautomatik - Mittelarmlehne - Navigationssystem - TouchScreen - Alur~der - 7-Sitze - Lederlenkrad •
Get~nte Scheiben - Radio CD - Chrom Paket - Sonderlackierung - lsofix -
15. !'I €
MwSt. nicht ausweisbar
[ mobile de]
___________________________________________________________________________________________________
Kaufvertrag:
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug
Gewerblich an Privat
Zwischen
Verkäufer XXX Käufer XXXX
wird heute nachfolgender Kaufvertrag geschlossen, indem die Vertragspartner nachfolgend als .Käufer" und .Verkäufer" bezeichnet sind.
Marke PKW: Volkswagen
Fahrgestell-Nr.: XXX
Modell PKW: Sharan
BriefNr.: XXX
Erstzulassung: XX.XX.201X Vorbesitzer: 1
km It. Vorbesitzer: 1XX.XXX Leistung: 11 0KW /150PS
Verkauf inklusive
12 Monate Gewährleistung bei uns im Haus, TÜV Neu, Olwechsel Neu, Ölfilter Neu
Luftfilter Neu
Erklärung des Verkäufers
Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug,
• sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter darauf lasten, während seiner Zeit als Eigentümer.
[]unfallfrei war keine sonstigen Beschädigungen hat [X] Originalmotor
Folgende Schäden: Nachlackierungen sind vorhanden [ Ersatzmotor
Mangel: normale Gebrauchspuren sind vorhanden, Innenraumabnutzungen vorhanden, diverse Kratzer vorhanden Rundrum
Zahlungsvereinbarungen
Der Kaufpreis beträgt: 15.XXX,00,- Euro
Zahlungsbed i ngung: Gesamtbetrag per Kontoüberweisung
Der Verkäufer bestätigt den Empfang einer Anzahlung in Höhe von:
Bis zur restlosen Tilgung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers.
Bei Fahrzeugübergabe (nach telefonischer Absprache)
Der Käufer bestätigt den Empfang von:
[Kranfahrzeugbrief []Kranfahrzegschein []schi@sselanza! [tetzte HU/AU Berichte
• Fahrzeug wurde vom Käufer Probegefahren und wie Besichtigt erworben.
• Spätere Reklamationen, aufgrund Gebrauchsspuren werden nicht anerkannt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Ort, Datum: ~
Unterschrift des Kaufers -~-..::=::;-,...,_ _ Unterschrift des Verkäufers~
Fehlende Freisprecheinrichtung. Restsumme gefordert
13. Mai 2023
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Frage vom 13. Mai 2023 | 18:44
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
Fehlende Freisprecheinrichtung. Restsumme gefordert
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2023 | 20:57
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatIch habe das Gefühl das es darauf hinausgehen soll. :
Mit ziemlicher Sicherheit.
Ich würde den Verkäufer gerichtsfest dem Mangel melden und ihm mitteilen, das er substantiiert mitteilen soll wie man diese nutzt, falls er meint, das diese eingebaut wäre.
Weiterhin würde ich bezüglich der 500 EUR mein Zurückbehaltungsrecht erklären, bis der Mangel behoben sei.
ZitatLaut Teilenummer des Radios ist eine Freisprecheinrichtung nicht enthalten. :
Irrelevant, da man diese ja nachrüsten kann.
#2
Antwort vom 13. Mai 2023 | 21:06
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatZitat (von Primax750): :
Ich habe das Gefühl das es darauf hinausgehen soll.
Mit ziemlicher Sicherheit.
Ich würde den Verkäufer gerichtsfest dem Mangel melden und ihm mitteilen, das er substantiiert mitteilen soll wie man diese nutzt, falls er meint, das diese eingebaut wäre.
Weiterhin würde ich bezüglich der 500 EUR mein Zurückbehaltungsrecht erklären, bis der Mangel behoben sei.
Wie geht das "ein Mangel gerichtsfest melden"?
Ist das Recht überhaupt auf meiner Seite anhand der Verkaufsanzeige und des Kaufvertrages?
ZitatZitat (von Primax750): :
Laut Teilenummer des Radios ist eine Freisprecheinrichtung nicht enthalten.
Irrelevant, da man diese ja nachrüsten kann.
Leider Nein. Laut VW gibt es diese Teile nicht mehr. Zumindenst kann man die nicht mit VW aufrüsten. Die Radios sollen laut VW angeblich ca. 5000€ kosten.
Der Techniker sagte mir ich soll zu einen Händler gehen der nicht VW Teile nutzt.
Das würde gehen.
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#3
Antwort vom 13. Mai 2023 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatLaut VW gibt es diese Teile nicht mehr. :
Zumindest nicht bei VW.
Und Dritthersteller gibt es auch. Mittlerweile soll es sogar mit Sprachsteuerung gehen, ganz ohne Lenkradfummlei ...
ZitatWie geht das "ein Mangel gerichtsfest melden"? :
Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)
ZitatIst das Recht überhaupt auf meiner Seite anhand der Verkaufsanzeige und des Kaufvertrages? :
Würde ich so sehen.
#4
Antwort vom 14. Mai 2023 | 11:50
Von
Status: Schlichter (7886 Beiträge, 1621x hilfreich)
Zitat:st das Recht überhaupt auf meiner Seite anhand der Verkaufsanzeige und des Kaufvertrages?
aus meinerr Sicht ist es das ebenfalls
#5
Antwort vom 14. Mai 2023 | 19:18
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatZitat (von Primax750): :
Ist das Recht überhaupt auf meiner Seite anhand der Verkaufsanzeige und des Kaufvertrages?
Würde ich so sehen.
ZitatZitat: :
st das Recht überhaupt auf meiner Seite anhand der Verkaufsanzeige und des Kaufvertrages?
aus meinerr Sicht ist es das ebenfalls
Der Auto Händler verweist auf einen Satz den er bei jeder Inseratsanzeige bei Mobile.de immer dazuschreibt:
"Liebe Kunden Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Tipp- und Datenübermittlungsfehler. Aufgeführte Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen. Alle Angaben in den Inseraten sind unverbindlich und ohne Gewähr.".
Er sagt das er die Fahrgestellnummer eingibt und dann diese Daten ohne zu prüfen in das Inserat übernimmt.
Deswegen schreibt er immer diesen Satz im Inserat.
Allerdings steht davon nichts auf der Verkaufsanzeige welche auf der Frontscheibe des Autos lag.
Im Kaufvertrag steht davon auch nichts.
Ist dieser Satz für mich Rechtlich relevant?
#6
Antwort vom 14. Mai 2023 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatIst dieser Satz für mich Rechtlich relevant? :
Diverse Gerichte haben schon entschieden, das solche Sätze nichtig sind. Einfach damit man nicht einfach was anpreisen und verkaufen kann, das man gar nicht hat.
ZitatAllerdings steht davon nichts auf der Verkaufsanzeige welche auf der Frontscheibe des Autos lag. :
Und die hat man mitgenommen oder wie könnte man das beweisen?
#7
Antwort vom 14. Mai 2023 | 19:48
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatZitat (von Primax750): :
Allerdings steht davon nichts auf der Verkaufsanzeige welche auf der Frontscheibe des Autos lag.
Und die hat man mitgenommen oder wie könnte man das beweisen?
Die Original Verkaufsanzeige haben die auf dem Rücksitz des Wagens liegengelasen und befindet sich nun bei mir.
Die Abschrift der Anzeige habe ich im ersten Post geschrieben.
#8
Antwort vom 14. Mai 2023 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatDie Original Verkaufsanzeige haben die auf dem Rücksitz des Wagens liegengelasen und befindet sich nun bei mir. :
Sehr schön.
ZitatEr sagt das er die Fahrgestellnummer eingibt und dann diese Daten ohne zu prüfen in das Inserat übernimmt. :
Sagte er das oder schreib er das?
#9
Antwort vom 14. Mai 2023 | 20:09
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatZitat (von Primax750): :
Er sagt das er die Fahrgestellnummer eingibt und dann diese Daten ohne zu prüfen in das Inserat übernimmt.
Sagte er das oder schreib er das?
Die Verkäuferin hat mir gesagt das Sie die Fahrgestellnummer bei Mobile.de eingeben und dann die Daten übernehmen. Den Wortlaut mit dem Prüfen erinnere ich mich nicht genau.
Schriftlich habe ich das nicht.
#10
Antwort vom 16. Mai 2023 | 09:36
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDie Verkäuferin hat mir gesagt das Sie die Fahrgestellnummer bei Mobile.de eingeben und dann die Daten übernehmen. :
Das ist das Problem des VK, nicht das des K. Man kann nicht X anbieten, Y liefern und dann sagen "ich hab mich auf Z verlassen". Wenn der VK "blind" etwas anbietet, muss er die Konsequenzen tragen. Im Zweifel kann er ggfs. die Plattform in Regress nehmen.
Im übrigen frage ich mich, was die Fahrgestellnummer über die exakte Ausstattung aussagen soll. Dinge können auch nachgerüstet oder durch etwas Schlechteres ausgetauscht werden über die Laufzeit des Fahrzeugs.
-- Editiert von User am 16. Mai 2023 09:37
#11
Antwort vom 16. Mai 2023 | 16:12
Von
Status: Weiser (17350 Beiträge, 5945x hilfreich)
Die sagt etwas über die Werksausrüstung. Hier durfte der Kunde, aufgrund der Besichtigung und der Infos während dieser, auf eine werkseitige FSE vertrauen. Diese ist geschuldet.ZitatIm übrigen frage ich mich, was die Fahrgestellnummer über die exakte Ausstattung aussagen soll. :
#12
Antwort vom 16. Mai 2023 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatDie sagt etwas über die Werksausrüstung. :
Richtig.
Weshalb das
ZitatEr sagt das er die Fahrgestellnummer eingibt und dann diese Daten ohne zu prüfen in das Inserat übernimmt. :
ziemlich dämlich ist.
ZitatHier durfte der Kunde, aufgrund der Besichtigung und der Infos während dieser, auf eine werkseitige FSE vertrauen. :
Nö, er durfte nur auf eine FSE vertrauen ...
#13
Antwort vom 17. Mai 2023 | 07:41
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatZitat (von -Laie-): :
Hier durfte der Kunde, aufgrund der Besichtigung und der Infos während dieser, auf eine werkseitige FSE vertrauen.
Nö, er durfte nur auf eine FSE vertrauen ...
So wie ich es bisher Verstande habe, steht mir das Recht zu die FSE einzufordern, richtig?
Ich sollte dem Verkäufer den Mangel (am besten Schriftlich (per Email?)) anmelden und Ihm Zeit lassen Ihn zu beheben? Stimmt's?
Kann ich auch stattdessen eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder erst wen der Verkäufer die FSE nicht einbauen kann/will?
#14
Antwort vom 17. Mai 2023 | 10:21
Von
Status: Unbeschreiblich (124085 Beiträge, 40322x hilfreich)
Da würde ich 3x JA sagen..
#15
Antwort vom 17. Mai 2023 | 12:33
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 73x hilfreich)
Welches Radio mit welchem Softwarestand ist denn verbaut?
#16
Antwort vom 17. Mai 2023 | 13:13
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatWelches Radio mit welchem Softwarestand ist denn verbaut? :
RNS 315
Teilenummer 3C0035279J
Software 0263
#17
Antwort vom 17. Mai 2023 | 14:50
Von
Status: Schüler (438 Beiträge, 43x hilfreich)
Serienmäßig hat das VW RNS 315 keine Freisprecheinrichtung.
Hat man denn bei der Besichtigung danach gefragt?
#18
Antwort vom 17. Mai 2023 | 18:42
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatSerienmäßig hat das VW RNS 315 keine Freisprecheinrichtung. :
Ich weiß. Kommt auf die Teilenummer an und für meine leider nicht.
ZitatHat man denn bei der Besichtigung danach gefragt? :
Bitte ersten Post lesen. Da steht alles drin.
Bei der Übergabe habe ich gefragt.
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