Guten Morgen,
ich habe eine dringende Frage.
Sagen wir, jemand hat gestern ein Kaufvertrag unterschreiben für einen Gebrauchtwagen. Dieser Wagen wird Finanziert. Kurze Zeit später merkt man das das doch nicht so das ware ist, weil der verkäufer nur Unsinn von sich gegeben hat und man am gleichen Tag noch den Wiederruf zum Autohaus faxt (nach Ladenschluss).
Die Frage:
Hat man dann dardurch das man eine Finanzierung macht ein 14 tägiges Rücktrittsrecht?
Der Verkäufer würde vorher gesagt haben, das das bei einer Finanzierung möglich sei, aber "nicht" wenn es ein BARKAUF sei?
Hätte man dann ein Rücktrittsrecht?
Danke für eure Hilfe.
Finanzierung eines Gebauchtwagen Rücktritt??
14. Oktober 2006
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Frage vom 14. Oktober 2006 | 08:21
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Finanzierung eines Gebauchtwagen Rücktritt??
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2006 | 09:09
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 205x hilfreich)
Bei einer zusammenhängender Finanzierung eines Gebrauchtwagens, hat man bei der Bank, ein 14 Tg. Rücktrittsrecht. Damit wird gleichzeitig auch der Kaufvertrag Rückgängig gemacht.
Bei einem normalen Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht.
Anders sieht es aus, wenn Kaufvertag und Finanzierungsvertrag 2 von einander unabhängige Verträge sind. In diesem Fall kann man NUR von dem Finanzierungsvertrag zurücktreten, der Kauf des Autos bleibt dann bestehen.
Schauen Sie einfach in die Unterlagen.
Gruß Spezi
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