Firma verkauft Fahrzeug mit Defekt

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Brigittedie1.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma verkauft Fahrzeug mit Defekt

Kann ich als Firma einem Privatmann ein Fahrzeug mit genau definieren Mängel, verkaufe mit z.B. Schleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor.
Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km. Somit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind.
Natürlich werden die Probleme schriftlich festgehalten.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Kann ich als Firma einem Privatmann ein Fahrzeug mit genau definieren Mängel, verkaufe mit z.B. Schleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor.


Na klar! Und das sollte man auch unbedingt tun

Zitat:
Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km. Somit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind.


Nein, die Gewährleistung entfällt nicht. Sie greift aber nicht bei Mängeln, die der Käufer beim Kauf schon kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Brigittedie1.):
...genau definieren Mängel...


Zitat (von Brigittedie1.):
Schleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor.


Da ist aber NICHTS genau definiert!
Das kann von einer vergammelten Schelle bis zum kapitalen Motor und Getriebeschaden alles sein.
Zitat (von Brigittedie1.):


Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km.


Mit 150.000 km ist der Motor grade eingefahren, problematischer sind da eher die 10 Jahre, wenn man nicht weiß wo und wie das Fahrzeug bewegt wurde und ob es auch regelmäßig gewartet wurde.

Wer macht die Instandsetzung und den Umbau zum Wohnmobil?
Ihr oder der Käufer?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Brigittedie1.):
Somit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind.

Nö, Gewährleistung entfällt weil es die seit über 15 Jahren nicht mehr gibt.
Stattdessen gibt es die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Und die kann man fast nicht ausschließen. Eine Ausnahme wären bekannte Mängel.

Und bei gebrauchten Waren kann man die gesetzliche Sachmängelhaftung auf 1 Jahr begrenzen.



Zitat (von spatenklopper):
Da ist aber NICHTS genau definiert!

Stimmt. Das müsste man tatsächlich noch genauer definieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Da ist aber NICHTS genau definiert!
Das kann von einer vergammelten Schelle bis zum kapitalen Motor und Getriebeschaden alles sein.


Du hast Recht. Die TE will ja womöglich darauf hinaus, dass mit der Formulierung alle möglichen Mängel im Antriebsstrang inkludiert sind. Das ist natürlich nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.080 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen