Ist jetz eine etwas schwierige Geschichte....
Also meine Schwester hat vor 9 Jahren einen Ford Fiesta bei einem BMW händler gekauft. Das Auto war gekauft und hatte einen damaligen Kaufpreis von 9.000 DM. Sie war in der Lehrzeit und zahlte es per finanzierung über die BMW Bank. Als sie ihre Lehre abgeschlossen hatte, wurde sie nicht übernommen und war somit Arbeitslos und konnte demnach auch die Raten nicht mehr zahlen. In der Zeit der abzahlung wurden an dem KFZ erhebliche Mängel festgestellt die der Händler beim Kauf verschwiegen hat. Nun bekam sie ein Schreiben von dem Händler mit einem Termin wo er das auto abholen würde um ein Mängelgutachten erstellen zu lassen. Er holte das Auto ab, meine Schwester bekam die Mängelliste die nicht gerade wenig war und es ergab sich ein restwert von ca 1700 DM. Sie wollte dann ihr Auto abholen ....... zja der Händler hatte es weiterverkauft. Nun fordert die BMW Bank einen Betrag von nunmehr 6324,78 EURO!!! Die Geschichte war jetzt die kurzform. Es sind auch gegen den Händler rechtlicheschritte eingeleitet worden ect pp es kam nichts dabei rum. MUSS sie den Betrag zahlen oder nicht?? Die Bank beharrt auf ihr recht, da sie das Auto ja gekauft und nicht fertig abgezahlt hat, aber wie auch wenn das auto wieder abgeholt wurde und weiter verschachert wurde?? Ich zahl doch nicht was, was ich nicht habe oder??? Wir haben an die bank auch schon geschrieben das das auto eben damals wieder abgeholt wurde usw irgendwie interessiert die des gar nicht.........
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, die is nämlich echt am ende mit den nerven
Forderung BMW-Bank rechtens???
15. März 2009
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Frage vom 15. März 2009 | 15:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Forderung BMW-Bank rechtens???
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 15. März 2009 | 17:54
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
> aber wie auch wenn das auto wieder abgeholt wurde und weiter verschachert wurde
Was kann denn die Bank dafür, wenn jemand dem K das Auto wegnimmt?
Wenn du mir eine Bohrmaschine auf Raten abkaufst und jemand klaut dir die, mußt du mir dann die restlichen Raten nicht mehr bezahlen? Was für ein Unfug wäre das denn?
Und wieso "kam nichts dabei rum"? Durfte der VK das Auto denn wegnehmen und "verschachern"? Und wenn nein, wieso hat sich dann weder straf- noch zivilrechtlich ein Angriffspunkt ergeben?
#2
Antwort vom 15. März 2009 | 18:27
Von
Status: Praktikant (511 Beiträge, 164x hilfreich)
quote:
Sie war in der Lehrzeit und zahlte es per finanzierung über die BMW Bank.
Solange ein Auto finanziert wird liegt der Kfz-Brief (die Besitzurkunde) i. A. bei der Bank, ein Fahrzeug OHNE Brief ist eigentlich so gut wie nicht verkaufbar.
quote:
Sie wollte dann ihr Auto abholen ....... zja der Händler hatte es weiterverkauft.
Sollte er das Tatsache gemacht haben, hat er :
1. Sich strafbar gemacht, da er ein Auto welches nicht ihm gehört verkauft hat.
2. Irgendwie scheinbar nen doven gefunden der nen Auto ohne Kfz-Brief kauft.
Abstruse Story
Nachtrag:
Zitat:Also meine Schwester hat vor 9 Jahren einen Ford Fiesta bei einem BMW händler gekauft.
Und der Bank fällt das nach 9 Jahren ein, dass da noch was abbezahlt werden muß
-- Editiert am 15.03.2009 18:34
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#3
Antwort vom 16. März 2009 | 10:51
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
> Sich strafbar gemacht, da er ein Auto welches nicht ihm gehört verkauft hat
Das ist per se noch nicht strafbar.
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