Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fam Schmidt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Guten Morgen,

Ich habe eine spezielle Frage und hoffe, Ihr könnt mir bei der Problemlösung helfen.

08.16 wurde ein Neuwagen gekauft, welcher über 5 mal zur Nachbesserungen wegen Erheblichen Mängeln in der Werkstatt war.
Elektronik, Fahrwerk, Getriebe usw.

Der Händler und VW haben den Rücktritt zugestimmt.

Preis 38900€ Brutto.
Anzahlung: 15000€
Inzahlungsnahme Prämie: 2000€
Finanzierung: 21900€

Nun bekam ich gestern die Finale Rückabwicklungsrechnung
Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Anzahlung: 15000€
Raten Bank: 12000€
Nutzungsentschädigung: -4000€ (20000km)
PRÄMIE: -2000€
Auszahlung: 21000€

Der Wagen steht schon abgemeldet beim Händler.
Muss die Prämie von uns zurück gezahlt werden
oder versucht hier der Händler Geld einzubehalten, dem dieses nicht zusteht?
Nach erneuter Kontrolle aller Unterlagen steht die Prämie nicht im Kaufvertrag sondern nur im Vorab Angebot.

Grüße
FAM Schmidt

-- Editiert von Fam Schmidt am 03.12.2017 07:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Fam Schmidt ):
Muss die Prämie von uns zurück gezahlt werden

Kommt darauf an, für was genau diese Prämie gewährt wurde. Und ob das eine Rückabwichling auf Kulanz war oder nach Sachmängelhaftungsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fam Schmidt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,
die Prämie wurde von VW gezahlt für die Inzahlungsnahme eines alten Wagens.
Dieser wurde vom Händler angekauft und weiter verkauft.

Ob es eine Kulanz oder Sachmängelhaftung vom Rücktritt vom Kaufvertrag ist, weiß ich als Laie leider nicht.

Es wurde nach § 437 und 439 BGB vom Kaufvertrag zurück getreten.

Mehrere vom VW Werk Reparaturversuche schlugen fehl. (5 Versuche in dem mehrere Tausend € getauscht wurden, Displays, Steuergeräte, Kabelbäume, Rechnereinheit uvm.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die Prämie wurde von VW gezahlt für die Inzahlungsnahme eines alten Wagens.
Dann muss der Händler natürlich auch den alten Wagen wieder herausgeben. :grins:
Im Ernst: Er schuldet vielleicht nur ein gleichwertiges Fahrzeug, aber wie will er jetzt den Wert ermitteln (sein Verkaufspreis ist da sicher kein Maßstab). Ergo ist der vereinbarte Preis die beste Schätzung.

Zitat:
Nach erneuter Kontrolle aller Unterlagen steht die Prämie nicht im Kaufvertrag sondern nur im Vorab Angebot.
Das ist noch besser, obwohl ich es auch bei "stand im Vertrag" nicht anders gesehen hätte.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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