Hallo,
ich will am Freitag meinen alten TT an einen Export-Händler verkaufen. Da ich das Fahrzeug noch bis zum Verkauf benötige und die Zulassungsstelle am Freitag nur bis Mittag geöffnet hat, kann ich es vorher nicht mehr abmelden. Ich will mich mit dem Händler bei meinem Autohaus treffen und daher muss er das Fahrzeug anschließend natürlich noch weiterbewegen. Ich aber sicher gehen, dass ich mit Übergabe des Fahrzeuges sauber raus bin.
Als Kaufvertrag will ich das Muster vom ADAC verwenden und die Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 IV FZV werde ich unmittelbar nach Fahrzeugübergabe an die Zulassungsstelle und an meine Versicherung faxen und zudem noch im Original per Post versenden.
Was soll ich beim Verkauf mit den Kennzeichen machen – am Fahrzeug lassen oder mitnehmen und wenn ich Sie mitnehme, muss ich sie dann noch bei der Zulassungsstelle abgeben?
Gruß
Jochen
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Fragen zum Verkauf von privat an Händler
27. Februar 2014
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Frage vom 27. Februar 2014 | 20:03
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 34x hilfreich)
Fragen zum Verkauf von privat an Händler
#1
Antwort vom 28. Februar 2014 | 15:44
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Am Tag der Abmeldung können Sie das Fahrzeug noch bis 24,00 Uhr mit den entstempelten Kennzeichen fahren.
Wenn Sie das zugelassene Fahrzeug abgeben müssen Sie der
Zulassungsstelle den Verkauf unter Angabe der Personalien des Verkäufers mitteilen. Es ist dann Sache des Käufers das Fahrzeug ab-oder umzumelden.
Allerdings laufen Sie dann in Gefahr, dass der Käufer
das Fahrzeug weiter nutzt. Dann haften Sie für die
KFZ-Steuer bis zur Abmeldung.
Die Versicherung können Sie selbst abmelden bzw. kündigen.
Die Kennzeichen bleiben in Ihrem Besitz oder des Käufers.
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