GArantie Kulanz REchnung

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
TopGun77
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
GArantie Kulanz REchnung

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und hab bezüglich der Kulanz eine Frage.
Zur Vorgeschichte:

Ich habe im Januar 2002 einen neuen Peugeot 206 gekauft. Ein Jahr lang hatte ich fast keine Probleme. Also im Januar 2003 in die Werkstatt zur Inspektion und angemerkt, dass der Scheibenwischer etwas klemmpt.
Als ich den Wagen abholte, war eine neuer Schalter eingebaut. Kein Problem, alles Garantie.

Dann hatte ich zwei Jahre ruhr. Dann, natürlich auf einem Freitag im Januar 2005 klampte der Schalter wieder. Ich also zu dem nächsten Peugeot Händler um kurz vor 3 Uhr mit der Hoffnung auf schnelle Hilfe. Der Servicmensch an der Theke schickte den Meister raus. Der hatte das Teil nicht da, baute mir aber aus einem Vorführwagen den Schalter um.

Als ich fragte, was es den Kosten würde, sagten beide: es kostet nichts. Das würe auf Kulanz gehen, schließlich wäre das Auto gerade 3 Jahre alt und hätte nur ca. 120000 km gelaufen. Zudem sei das Teil ja schon mal defekt gewesen. (Beide hatten ja das Servicebuch gelesen)
Ich dachte super und bin ins Wochenende gefahren.

Jetzt ruft mich einer vom Autohaus an und teilt mir mit, dass die Kulanz abgeleht worden sei, und ich doch bitte die Rechnung, schlappe 380 € zahlen solle.
Muss ich das? Hat einer erfahrungen mit PEugeot in solch einer angehelenheit. Ist das beim 206 eigentlich ein Teil, was öfter defekt ist?
Danke für die schnellen Antworten.

Gruß,

Euer TopGun77

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Mit dem Fahrzeug speziell und auch mit Peugeot im Allgemeinen habe ich keinerlei Erfahrungen. Auf Kulanzregelungen gibt es keinen Rechtsanspruch. Aber auch auf einen neuen Schalter gibt es die zweijährige Gewährleistung. Möglicherweise ist auf diesem Wege was zu machen. Waren die 2 Jahre seit dem ersten Austausch des Schalters schon um?
Ansonsten würde ich die Mitarbeiter des Autohauses mal auf Ihre mündliche Zusage ansprechen, ggf. auf deren Chef hinzu holen. Wie gesagt, einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt es nicht, vielleicht kann man aber - auf Grund der mündlichen Zusage - irgendwo in der Mitte zu treffen.

Viel Erfolg,

Axel

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wenn alles nichts hilft, lassen Sie die Sache "rückbauen", sprich den alten Schalter wieder einbauen.

Damit dürfte die Werkstatt ein echtes Problem haben ...

Sicher macht man dann Einigungsvorschläge...

Hat bei mir, ähnlicher Fall, Kulanz zugesagt, dann doch nicht,(Rechnung 800 Euro) allerdings erst nach Einschaltung eines Anwalts funktioniert. Ich habe dann 150 Euro bezahlt ...ohne Rückbau, weil das Teil schon vernichtet war...

0x Hilfreiche Antwort

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