Hi,
ich kaufe am Samstag ein Auto bei der ich meinen alten GW in Zahlung gebe. Jetzt habe ich viele verschiedene Aussagen gehört und wurde daraus nicht wirklich schlau.
Bin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste? Eine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer (also mich) und andere sagen wieder das Gegenteil. Wenn ich haften muss, sollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen?
Vielen Dank für euren Rat!
-- Editiert von shiva231 am 30.07.2020 20:39
GW Inzahlungnahme Haftung?
30. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2020 | 20:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
GW Inzahlungnahme Haftung?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Juli 2020 | 21:51
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
ZitatBin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste? :
Die Haftung für versteckte Sachmängel kannst du als Privatperson ausschließen. Wenn du einen Vordruck (z.B. von einem großen Verkaufsportal) hernimmst ist dieser Passus auch i.d.R. in rechtssicherer Formulierung enthalten.
Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die du selber kennst.
#2
Antwort vom 30. Juli 2020 | 22:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Es
Zitat:ZitatBin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste? :
Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die du selber kennst.
Ok danke. Es sei denn man gibt diese Mängel im Kaufvertrag an oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Juli 2020 | 22:35
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ja, für Mängel die dem Käufer vor dem Kauf bekannt sind musst du nicht haften. Deswegen am besten alle bekannten, relevanten Mängel direkt schriftlich festhalten.
#4
Antwort vom 31. Juli 2020 | 02:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatEine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer :
Das ist falsch.
Zitatsollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen? :
Ja, wobei die Händler in der Regel eigene Verträge haben - die sollte man genauestens lesen, dann da finden sich oft Fallstricke.
-- Editiert von Harry van Sell am 31.07.2020 02:22
#5
Antwort vom 31. Juli 2020 | 07:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatEine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer :
Das ist falsch.
Zitatsollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen? :
Ja, wobei die Händler in der Regel eigene Verträge haben - die sollte man genauestens lesen, dann da finden sich oft Fallstricke.
-- Editiert von Harry van Sell am 31.07.2020 02:22
Ok also quasi nur unterschreiben wenn Haftung ausgeschlossen ist? Gibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden?
#6
Antwort vom 31. Juli 2020 | 08:29
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Nicht nur quasi, sondern definitiv!!!ZitatOk also quasi nur unterschreiben wenn Haftung ausgeschlossen ist? :
Schau dir die Vordrucke von ADAC, mobile oder autoscout an. So einen Vertrag sollte verwendet werden. Keinen Vordruck des Händlers, der ist in aller Regel nach sehr zu seinem Vorteil und sehr zu deinem Nachteil formuliertZitatGibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden? :
#7
Antwort vom 31. Juli 2020 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatGibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden? :
"Gekauft wie besehen"
"Unter Ausschluss der Haftung"
"Unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung"
#8
Antwort vom 31. Juli 2020 | 12:27
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatSchau dir die Vordrucke von ADAC, mobile oder autoscout an. So einen Vertrag sollte verwendet werden. Keinen Vordruck des Händlers, der ist in aller Regel nach sehr zu seinem Vorteil und sehr zu deinem Nachteil formuliert :
Was, im allgemeinen gesprochen, von Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.
#9
Antwort vom 31. Juli 2020 | 12:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Häufig ist nicht immer und bis dahin mitunter ein Weg der Zeit Geld und Nerven kostet. Schafft man vorher klare Fakten ist das besser!Zitatvon Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird. :
#10
Antwort vom 31. Juli 2020 | 14:53
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Zitat:Häufig ist nicht immer und bis dahin mitunter ein Weg der Zeit Geld und Nerven kostet. Schafft man vorher klare Fakten ist das besser!Zitatvon Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird. :
Vollkommen ohne Diskussion. Ich wollte die Aussage oben nur relativieren. Denn so dramatisch wie interpretetorisch darstellbar ist es dann nun auch nicht.
Ein "mobile KV" wäre hier, aus Kundensicht, natürlich optimal, wird aber bei einem professionellen Verkäufer so nicht stattfinden.
Und jetzt?
Schon
268.099
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten