GW Inzahlungnahme Haftung?

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
shiva231
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GW Inzahlungnahme Haftung?

Hi,

ich kaufe am Samstag ein Auto bei der ich meinen alten GW in Zahlung gebe. Jetzt habe ich viele verschiedene Aussagen gehört und wurde daraus nicht wirklich schlau.

Bin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste? Eine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer (also mich) und andere sagen wieder das Gegenteil. Wenn ich haften muss, sollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen?


Vielen Dank für euren Rat!

-- Editiert von shiva231 am 30.07.2020 20:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von shiva231):
Bin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste?


Die Haftung für versteckte Sachmängel kannst du als Privatperson ausschließen. Wenn du einen Vordruck (z.B. von einem großen Verkaufsportal) hernimmst ist dieser Passus auch i.d.R. in rechtssicherer Formulierung enthalten.
Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die du selber kennst.

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#2
 Von 
shiva231
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es

Zitat (von fm89):
Zitat (von shiva231):
Bin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste?


Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die du selber kennst.


Ok danke. Es sei denn man gibt diese Mängel im Kaufvertrag an oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, für Mängel die dem Käufer vor dem Kauf bekannt sind musst du nicht haften. Deswegen am besten alle bekannten, relevanten Mängel direkt schriftlich festhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von shiva231):
Eine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer

Das ist falsch.



Zitat (von shiva231):
sollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen?

Ja, wobei die Händler in der Regel eigene Verträge haben - die sollte man genauestens lesen, dann da finden sich oft Fallstricke.




-- Editiert von Harry van Sell am 31.07.2020 02:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
shiva231
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von shiva231):
Eine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer

Das ist falsch.



Zitat (von shiva231):
sollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen?

Ja, wobei die Händler in der Regel eigene Verträge haben - die sollte man genauestens lesen, dann da finden sich oft Fallstricke.




-- Editiert von Harry van Sell am 31.07.2020 02:22

Ok also quasi nur unterschreiben wenn Haftung ausgeschlossen ist? Gibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von shiva231):
Ok also quasi nur unterschreiben wenn Haftung ausgeschlossen ist?
Nicht nur quasi, sondern definitiv!!!

Zitat (von shiva231):
Gibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden?
Schau dir die Vordrucke von ADAC, mobile oder autoscout an. So einen Vertrag sollte verwendet werden. Keinen Vordruck des Händlers, der ist in aller Regel nach sehr zu seinem Vorteil und sehr zu deinem Nachteil formuliert

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von shiva231):
Gibt es irgendwelche bekannten Klauseln die gern verwendet werden?

"Gekauft wie besehen"
"Unter Ausschluss der Haftung"
"Unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Schau dir die Vordrucke von ADAC, mobile oder autoscout an. So einen Vertrag sollte verwendet werden. Keinen Vordruck des Händlers, der ist in aller Regel nach sehr zu seinem Vorteil und sehr zu deinem Nachteil formuliert

Was, im allgemeinen gesprochen, von Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
von Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.
Häufig ist nicht immer und bis dahin mitunter ein Weg der Zeit Geld und Nerven kostet. Schafft man vorher klare Fakten ist das besser!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von NaibaF123):
von Gerichten dann Häufig wieder zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.
Häufig ist nicht immer und bis dahin mitunter ein Weg der Zeit Geld und Nerven kostet. Schafft man vorher klare Fakten ist das besser!


Vollkommen ohne Diskussion. Ich wollte die Aussage oben nur relativieren. Denn so dramatisch wie interpretetorisch darstellbar ist es dann nun auch nicht.
Ein "mobile KV" wäre hier, aus Kundensicht, natürlich optimal, wird aber bei einem professionellen Verkäufer so nicht stattfinden.

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