Garantie/ Gewährleistung bei Gebrauchtmotoren

10. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
3joern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie/ Gewährleistung bei Gebrauchtmotoren

Hi, ich betreibe einen ebayshop und habe am 23.11.2009 einen Gebrauchten motor verkauft ohne Anbeuteile. Dieser hatte zu dem Zeitpunkt 128tkm laut Tacho gelaufen und wurde lt. Vorbesitzer vor 2 Jahren überholt und hatte seit dem 6tkm. gelaufen. In meine AGB`s habe ich allerdings erwähnt, das bei Gebrauchtmoren die Zylinderkopfdichtung wie Zahnriemen mit allen Umlenkrollen erneuert werden müssen um Garantie zu gewährleisten, da sie dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Motor wurde für 240€ verkauft (Neuteil kostet 5000€). Die Verschleißteile wurden durch den Käufer nicht erneuert, sondern nur geprüft durch eine Fachwerkstatt. 200km nach dem Umbei sitzt der motor plötzlich fset (lt.Käufer).
Da ich mich nicht als Leihe auf diesem Gebiet bezeichnen würde, gehe ich davon aus das der Zahnriemen übergesprungen ist.
Nun möchte er diesen natürlich ersetzt bekommen. Nicht das hier meine Frage diesbezüglich falsch verstanden wird, ich ersetze falls gerechtfertigt gerne alle von mir verkauften Teile, aber hierbei geht mir das ganze eher ums Prinzip.

Über Infos zu meinem Fall würde ich mich sehr freuen.

MfG

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-- Editiert am 10.01.2010 18:42

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

falls der Motor einen Kolbenfresser hat, wird eine Sachmängelhaftung kaum ausgeschlossen werden können. Die Beseitigung des Schadens ist in diesem Fall teurer als die Rücknahme des defekten Motors und die Rückerstattung des Kaufpreises. Da die Ölpumpe bei den meisten mir bekannten Motoren von der Kurbelwelle angetrieben wird und darum im Steuergehäuse fest integriert ist, wird sich diese wohl sehr wahrscheinlich im verkauften Motor befunden haben.

Die Aussage "Motor überholt" heißt viel und gleichzeitig nichts. Kann sein, daß tatsächlich eine umfassende Motorüberholung stattgefunden hat (Zylinderbohrungen neu gehont, neue Kolben, neue Pleuellager, Kurbelwelle neu eingeschliffen und neu gelagert, alle Dichtungen neu, Ventile neu eingeschliffen ect.). Diese Arbeiten umfassen eine wirkliche Motorüberholung, die den gebrauchten Rumpfmotor hinsichtlich der Toleranzmaße und Verschleißteile einem neuen Motor gleichwertig macht.

Oft wird unter dieser Bezeichnung aber deutlich weniger gemacht. Mehr oder weniger alle Dichtungen neu, vielleicht ein paar Lager neu, ansonsten wird mehr oder weniger nichts gemacht. Korrekterweise handelt es sich dabei nur um einen teilinstandgesetzten Motor.

Um die sachmängelhaftung werden Sie nur dann herumkommen, wenn dem Käufer eine Fehlbedienung des Motors nachgewiesen werden kann. Zu wenig Öl, falsches Öl, zu wenig Kühlmittel usw..

Das dafür notwendige Sachverständigengutachten (mit ungewissem Ausgang) ist allemal teurer als die Rückerstattung des Kaufpreises.

Ich seh das so: Sie haben eben Pech gehabt.

Gruß Senatorman

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Beobachter123,

eine Garantie darf von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Im vorliegenden Fall dürfte es aber um die Sachmängelhaftung des Händlers gehen, die nicht von willkürlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann. Zahnriemen, Spannrolle und Zylinderkopfdichtung wurden wohl von einer Fachwerkstatt geprüft und für in Ordnung befunden.

Sollte also der Motor nicht wegen Defekten an Zylinderkopfdichtung und Zahnriemen festgegangen sein, besteht die Sachmängelhaftung durchaus, wenn andere Ursachen den vermutlichen Kolbenfresser ausgelöst haben.

Man könnte seitens des Käufers noch ganz anders argumentieren: der Motor wurde als vor kurzer Zeit überholt verkauft. Wie eine Motorüberholung im Kfz-Bereich definiert wird, habe ich oben beschrieben. Stellt sich bei einer genaueren Überprüfung des defekten Motors heraus, daß es sich statt einer Überholung des Aggregats allenfalls um eine Teilinstandsetzung handelte, könnte der Käufer auch arglistige Täuschung geltend machen.

Unabhängig davon, aus welcher Ursache der Motor letztlich dahingeschieden ist!

Und das könnte dann bedeuten, daß der Händler nicht nur den Motor zurücknehmen muß, sondern auch für den Ein- und Wiederausbau des Schrottmotors geradestehen muß.

Von daher würde ich als Händler gar nicht lange herummachen, sondern den Kaufpreis des Motors erstatten.

Gruß Senatorman

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#5
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Beobachter123,

Wenn der Motorschaden auf die Zylinderkopfdichtung oder Zahnriemen nebst Spannrolle zurückzuführen sind, haftet der Händler nicht. Er kann aber nicht jede Sachmängelhaftung pauschal davon abhängig machen, daß irgendwelche Teile ausgewechselt werden, die mit einem später offensichtlich werdenden Schaden überhaupt nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Ich hoffe, Ihre Frage nun einigermaßen erschöpfend beantwortet zu haben.

Gruß Senatorman

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#7
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
3joern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um die Sache genauer zu beschreiben, es wurden laut (Vorbesitzer) 2007 diverse Dichtungen und der Zahnriemen ect. erneuert im Wert von 600€. REchnung bakam der Käufer bei Abholung des Motors (hat er nun wohl verloren).
Das Problem ist bei diesem Fall, das der Motor schon einige Zeit vor dem Verkauf nicht mehr bewegt wurde "sprich" das Material des Zahnriemens/Dichtungen leidet unter der Standzeit, deshalb auch bei jedem gewerblichen Verkäufer die o.g. Klausel zu Gebrauchtmotoren und Getrieben. Natürlich überschreitet ein Gutachten den Rahmen des Kaufpreises, da ich in diesem Fall keine objektive Beurteilung mit einbringen darf, bringt es mir nichts den Motor selbst zu begutachten.

Ich werde dem Käufer eine Teilrückerstattung in Höhe von 50% vorschlagen, finde das mehr als fair, da man selbst als KFZ Sachverständiger/ Meister oder Techniker nicht sagen kann in welchem Zustand sich die Zylinderkopfdichtung befindet oder der Zahnriemen.

Was meint Ihr?


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#9
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ein paar erneuerte Dichtungen und den neuen Zahnriemen bezeichnen Sie als "Motorüberholung"? Hut ab!

Das Problem bei längerer Standzeit eines Motors ist weder der Zahnriemen noch die Zylinderkopfdichtung, sondern der Umstand, daß im Laufe der Zeit der Ölfilm von den Zylinderwänden schwindet. Wird der Motor nun nach dem Einbau einfach gestartet, kommt es mangels sofort wirksamer Schmierung zu Freßspuren der Zylinderwände, im Extremfall - wenn sich schon leichter Flugrost auf den Zylinderlaufbahnen gebildet hatte - durchaus auch zu einem sofortigen Kolbenklemmer.

Vor dem nächsten Motorverkauf mein Tip: geben Sie mit einer alten Arztspritze jeweils 10 ml Motoröl in jeden Brennraum und drehen den Motor von Hand ein paarmal durch. Es schadet nichts, wenn Sie einen Käufer verpflichten, diese Prozedur vor der ersten Inbetriebnahme des Motors zu wiederholen.

Anschließend läßt man den Motor bei abgezogenem (und an Masse gelegtem) Hauptzündkabel so lange mit dem Anlasser durchdrehen, bis die Öldruckkontrollleuchte erlischt. Erst dann sind wieder alle Lager durchgeschmiert und man kann den Versuch wagen, den Motor zu starten!

Hätten Sie dies so gemacht, wäre der Motorschaden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit vermieden worden. Allerdings hätte dies eigentlich auch der Meister der Fachwerkstatt wissen müssen, die den Motor eingebaut hat...

Wenn sich Ihr Käufer mit 50%iger Erstattung des Kaufpreises zufrieden gibt, haben Sie Glück gehabt. Sie sollten allerdings wissen, daß Ihr Käufer Anspruch auf 100% Erstattung des Kaufpreises hat.

Gruß Senatorman

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-- Editiert am 11.01.2010 19:25

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#10
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Sehe ich auch als Gewährleistungsfall. Der Käufer hat m.M. nach Anspruch auf vollen Ersatz des Kaufpreises. Wenn der Käufer das Ding mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung auf die Spitze treibt, sogar mittels Gutachter beweist, dass es sich um einen Sachmangel handelt und weitergehenden Schadenersatz fordert (erneute Einbaukosten, etc...), könnte er damit Recht bekommen.

Also besser den Kaufpreis erstatten. Im Gegenzug würde ich mir vom Käufer unterschreiben lassen, dass er anerkennt, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte und er auf weitergehende Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verzichtet.

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" --- OO ---"

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#11
 Von 
3joern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Leihe in dem Gebiet bin ich bestimmt nicht (das hört sich nämlich nach einigen Belehrungen fast so an), die Ein und Auslässe wurden durch Baumwollappen vor Feuchtigkeit geschützt! Ich habe schon mehr als einen Motor verkauft bei gleicher Lagerung welche schon länger standen als dieser erwähnte!
Die Motoren stehen nicht in einer Hobbygarage sondern in einer trockenen Lagerhalle, "Frostsicher!"
Simmerringe wie alle anderen Gummiteile härten aus bzw. werden brüchig nach längerer Standzeit, bestes Beispiel ist ein gespannter Zahnriemen oder ein Autoreifen, welcher durch lange Standzeit plastisch verformt wird! Deshalb sollten die von Ihm nicht getauschten Teile auch, um Garantieansprüche zu vordern vorab ersetzt werden. Dann wäre die Chance (meine Meinung) um min. 50% gesunken einen slochen Schaden zu erleiden. Deshalb werde ich es auch so anbieten, an sonsten kommt ein Gutachter und ich beiße in den (saueren) Apfel!!!.

Wie gesagt es geht mir hierbei nicht um das geforderte Geld sondern ums Prinzip!

Weiter wurde der Motor knapp zwei Monate bei dem Käufer gelagert unter mir unbekannten Umständen bezüglich******rung und Schutz vor innerer Korrosion.

Also nochmal!
Mir geht es um die Frage, ob Garantieansprüche gestellt werden können, wenn die in meinen AGBs geforderten Dichtungen bzw. Zahnriemen nicht erneuert wurden
(Habe vergessen zu erwähnen, das Auto ging plötzlich aus, keine Leuchte wie z.B. bei Ölpumpenschaden oder Pleuellagerschaden (Öldruck) ging an.
Anlasser klickt nur noch. Tippe auf übergesprungenen Zahnriemen, ist allerdings nur subjektiv zu beurteilenaus der Ferne.)

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

durch das Thema "Garantie" sind wir doch eigentlich durch. Ihre Garantie können Sie zwar von Bedingungen abhängig machen, diese gewähren oder auch nicht.

Die Sachmängelhaftung ist von der Garantie völlig unabhängig und muß von Ihnen (zusätzlich zur Garantie!) in jedem Fall eingeräumt werden. Die Sachmängelhaftung tragen Sie Kraft Gesetz, die Garantie Kraft Vertrag.

Da der Motor kurz nach dem Einbau zerstört wurde, wird - ebenfalls Kraft Gesetz - in den ersten sechs Monaten seit Motorverkauf angenommen, daß der Motor schon vor dem Verkauf einen Schaden hatte, der zur Zerstörung des Aggregats führte.

Es liegt damit an Ihnen, dem Käufer nachzuweisen, daß der Motor durch Fehlbehandlung seitens des Käufers zerstört wurde. Wurde der Schaden nicht durch eine defekte Zylinderkopfdichtung verursacht und auch nicht durch einen übersprungenen oder gerissenen Zahnriemen, tragen Sie das volle Risiko dafür, daß der Motor nun zerstört wurde.

Und das bedeutet, daß Sie tatsächlich einen Gutachter mit der Schadensdiagnose beauftragen müssen. Stellt der fest, daß weder Zahnriemen noch Kopfdichtung Schuld am Desaster sind, tragen Sie nicht nur die Begutachtungskosten, sondern müssen dem Käufer mindestens den Kaufpreis des Motors nebst Versandkosten, wenn nicht sogar die Ein- und Ausbaukosten ersetzen.

Dies alles habe ich in meinen letzten Beiträgen bereits erläutert und wenn Sie die Beiträge auch anderer User zur Kenntnis nehmen, dürften Sie meine Sichtweise bestätigt finden.

Hätten Sie die Beiträge zu diesem Thema genauer analysiert, hätten Sie möglicherweise erkennen können, wie Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für zukünftige Verkäufe) gestalten könnten, um Ihr Risiko der Wertersatzpflicht zu minimieren.

Denn wenn es ein Käufer unterläßt, die nach einiger Standzeit nicht auszuschließende Verschlechterung des Motors durch gewisse Maßnahmen (siehe meinen vorherigen Beitrag) auszugleichen und Sie dem Käufer im Kaufvertrag oder über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine diesbezügliche Handlungsanweisung erteilt haben, dann muß er auch die finanziellen Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten tragen.

Noch deutlicher: wenn der Käufer den Motor unter sehr ungünstigen Bedingungen monatelang gelagert hat und möglicherweise Feuchtigkeit an die Zylinderlaufflächen gekommen ist, haften Sie selbst für diesen Murks. Oder können Sie gerichtsfest beweisen, daß der Motor zum Übergabezeitpunkt in einwandfreiem Zustand war?

Übrigens: im Verlauf weniger Monate nach Ausbau eines Motors geht kein Zahnriemen durch Standschäden kaputt. Der müßte schon mehrere Jahre unter sehr ungünstigen Bedingungen gestanden haben, daß ein solcher Standschaden eintreten würde. Und eine Kopfdichtung wird durch Stillstand des Motors auch nach Jahren nicht gelitten haben.

Gruß Senatorman

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