Garantie ?!?!

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Fladenbrot
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie ?!?!

Hallo.

Hab da ein Problem mit meinem Autohändler.
Eigentlich handelt es sich um ein seriöses Renault-Autohaus bei dem ich einen VW Touran gekauft habe.

Jetzt ist auf der Beifahrerseite das Türschloss defekt.
Und zwar soweit, daß ich mehrmals mit der Funkfernbedienung ran muß bis das Schloss aufgeht.
Auch von Innen geht nichts.

Der Händler meint jetzt, darauf gilt die Garantie nicht.
Der Wagen wurde von mir im Juli 2012 gekauft.

Laut Kaufvertrag mit 1.Jahr Garantie.
In den Vertragsbedingungen steht nichts von einem Ausschluß.

Ist es bei einer Garantie nicht so, dass der Händler für alle Defekte innerhalb der Laufzeit voll aufkommen muß ?
Oder verwechsele ich da was mit der Sachmängelhaftung ?

Gruß,
Uli

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

eigentlich gibt es für die Garantie eine Vereinbarung, in welcher alle Details gelistet sind, worauf sich die Garantie genau bezieht. Diese sollte dir vorliegen und darin kannst du das nachlesen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Verkäufers, daher kann er natürlich auch selbst bestimmen, welchen Umfang diese abdeckt.

Hier sollte ein Sachmangel vorliegen, aber leider geht nicht aus deinem Text hervor, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 21.12.2012 00:30

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Meines Erachtens besteht eine Gewährleistungspflicht
für 6 Monate.
Nach Ablauf dieser 6 Monate greift die Garantie.
Jetzt muß der Kunde beweisen, dass der Mangel schon
beim Kauf vorhanden war.


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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

nein, das stimmt so nicht. Die Garantie sichert für einen bestimmten Zeitraum die Funktionalität seitens des Herstellers zu. Die Gewährleistung bezieht sich hingegen auf die Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe. Sowohl Garantie als auch Gewährleistung laufen parallel und das eine schließt das andere nicht aus.

Wie gesagt, man müsste in dem Fall die Garantievereinbarung anschauen, um herauszufinden, welche Dinge diese abdeckt. Deckt die Garantie den Schaden nicht ab, zeigt man es eben als Sachmangel an. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler beträgt die Gewährleistung mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre - je nachdem wie es festgelegt wurde. Beim Neuwagenkauf vom Händler sind es zwei Jahre.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 21.12.2012 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Laut Kaufvertrag mit 1.Jahr Garantie.


Neu- oder Gebrauchtwagen, Restgarantie oder Gebrauchtwagengarantie?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fladenbrot
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mal den Kaufvertrag und AGB fotografiert....






-- Editiert Fladenbrot am 21.12.2012 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

laut Kaufvertrag haben Sie eine einjährige Gewährleistung sowie ein Jahr Garantie. Für diese Garantie muss es eine separate Garantievereinbarung geben, sonst können Sie schließlich nicht wissen, auf welche Teile sich die Garantie erstreckt.

Für Sie ist "IV. Sachmangel" des Kaufvertrages von Belang. Hier liegt ein Sachmangel vor, den Sie nicht zu verschulden haben. Zeigen Sie den Mangel am besten schriftlich gegenüber dem Autohaus an. Eigentlich haben Sie das ja bereits getan, aber ich denke nicht, dass es darüber einen Vermerk gibt.

Grüße
pro_forma

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#7
 Von 
Fladenbrot
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Greift dann hier die Gewährleistung oder die Garantie ?

Ich meine, bei der Gewährleistung kann der Händler ja keinen Sachmangel ausschliessen bzw. eine Haftung dafür ablehnen (ausser Verschleiß), oder irre ich mich da ?

Gruß

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