Hallo,
mein Fahrzeug hat einen defekt, ich habe es vor ca.
zwei Monaten von einem Händler gekauft.
Nun hat der Händler auf dem Kaufvertrag im Kleingedruckten angekreuzt, dass ich auch Händler bin, ich bin aber der Endabnehmer und habe und hatte noch nie ein Gewerbe.
Ist es rechtens, dass er einen Garantieanspruch verweigert?
Danke schon mal für Eure Antworten!
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"Gruß Leo
(Einer ist immer der Leo) :-)"
Garantie bei Gebrauchtwagenkauf Händler an Privat
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zunächst einmal sollte man in allen Verträgen auch (und gerade) das Kleingedruckte lesen, aber ich denke, das tun Sie ab sofort wohl auch ohne meinen gutgemeinten Ratschlag ....:)
Wie auch immer: Eine solche Klausel ist natürlich unwirksam, sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kein Gewerbe betreiben bzw. das Fahrzeug nicht zu gewerblichen Zwecken gekauft haben.
Fordern Sie also den Händler schriftlich unter Fristsetzung auf, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen.
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Ah ja, danke.
Hast recht, sowas passiert nicht mehr.
Auf dem Kaufvertrag sind ja beide Kästchen vorhanden,
Privatkäufer und Gewerbebetreibender.
Das Kreuz ist bei Gewerbebetreibend, unten drunter
steht dann noch "Bestätigt durch Käufer (Unterschrift)"
Da habe ich nicht unterschrieben, aber eben ganz unten dann den Kaufvertrag.
Es ist doch nachweisbar, dass ich noch nie in einem Handelsregister eingetragen war, und auch das das Fahrzeug zu reinen privaten Zwecken angemeldet (versichert) ist.
Reicht das?
Danke nochmal, und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr wünsche ich allen hier im Forum!!
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"Gruß Leo
(Einer ist immer der Leo) :-)"
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