Garantie bei Privatverkauf ohne Kaufvertrag ?

23. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yann
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Garantie bei Privatverkauf ohne Kaufvertrag ?

Hallo,

gilt bei Privatverkäufen ohne Kaufvertrag, gekauft wie gesehen, oder gilt da auch die gesetzliche Garantie?
Finde leider keine Info wie das geregelt ist.

Danke und Gruß
Yann

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Yann,
es gilt das, was mündlich vereinbart wurde.
(Allerdings ist das ohne Vertrag schwer zu beweisen, es sei denn es gibt Zeugen.)

-> Beim Verkauf von Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht. <-

Nur für Mängel am Fahrzeug, die dem Verkäufer beim Verkauf bekannt waren und er diese dem Käufer verschwiegen hat, macht er sich haftbar.


MfG ... Lars

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Auch beim Kauf von Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Sie kann aber im Gegensatz zum Kauf vom Händler vertraglich ausgeschlossen werden. Dies geht auch in einem mündlichen Vertrag. Allerdings muss der Käufer dann beweisen, dass die Gewährleistung tatsächlich ausgeschlossen wurde, was ihm schwer fallen wird.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
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