Hallo ans Forum,
ich brauche Hilfe,
ich kaufte im Mai 2008 einen Gebrauchtwagen Opel Signum beim Händler, der Wagen machte einen guten Eindruck und der Händler schien auch seriös...
Jetzt kommt’s...
Vom Mai 08 bis Oktober 08 war alles ok, dann aber sah man bei der Inspektion das es etwas servo Flüssigkeit fehlte und der nette man von der Werkstatt füllte es auch auf ohne einen Hintergedanken das es defekt sein kann.
NATÜRLICH HABEN WIR DAS DAMALS BEIM HÄNDLER NICHT REKLAMIERT.
Jetzt im April 2009 war ich wieder zur Inspektion und da war der Behälter vom Servo Flüssigkeit fast leer. Der nette man von der Werkstatt sagte das die Lenkgetriebe defekt / undicht ist und die Reparatur ca.1000.- Euro kostet.
Jetzt habe ich dem Händler das Reklamiert und der sagte die Gebrauchtwagen GARANTIE Versicherung die er abschließe gilt nur für 6 Monate und die übernimmt das nicht mehr.
Darauf hin fragte ich ihn nach der Gewährleistung und da sagte er mir das ab dem 7.Monat die Beweispflicht umkehr gilt und ich ihn jetzt beweisen muss der wagen den Mängel schon beim kauf hatte.
Er fügte auch hinzu das eine Lenkung die defekt ist keine 11 Monate funktionieren würde, darauf hin sagte ich ihn das das ein schleichender Prozess sein kann und er wiederholte das eine Lenkung das defekt ist keine 11 Monate halte.
Auf meinem Kaufvertrag / Rechnung steht " 6 Monate Garantie / 6 Monate Gewährleistung ".
Hat der Händler recht oder sollte ich zum Anwalt gehen und mein glück versuchen.
Über Antworten würde ich mich freuen...
Garantie oder Gewährleistung
> da sagte er mir das ab dem 7.Monat die Beweispflicht umkehr gilt und ich ihn jetzt beweisen muss der wagen den Mängel schon beim kauf hatte
Damit hat er (leider) recht.
> der sagte die Gebrauchtwagen GARANTIE Versicherung die er abschließe gilt nur für 6 Monate und die übernimmt das nicht mehr
Kann sein, kann nicht sein, müssen Sie mal in die Vertragsbedingungen schauen.
> er wiederholte das eine Lenkung das defekt ist keine 11 Monate halte
Das ist was für einen Kfz-Fachmann, spielt aber auch keine Rolle, solange es Ihnen nicht hilft, zu beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag.
Hallo,
vielen dank für ihr beitrag, könnte man mit dem satz im Kaufvertrag "6 Monate Garantie / 6 Monate Gewährleistung " irgend etwas bewegen, weil man ja versteht kann das die Garatie 6 Monate gilt und danach noch mal 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast beim händler.
Über Antworten würde ich mich freuen...
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Da wird jetzt nach mittlerweile 11 Monaten nichts mehr zu holen sein. Sie müssen dem Händler beweisen das die Lenkung schon bei Übergabe in 05/2008 defekt war. Das wird Ihnen nicht möglich sein.
-- Editiert am 25.04.2009 14:54
Hallo,
habe mit dem Händler noch mal geredet und ihn gefragt nach dem kaufvertrag, " 6 Monate Garantie / 6 Monate Gewährleistung " ob es sich dabei um 6 monate Garantie und 6 Monate Gewährleistung mit Beweispflicht verkäufer handelt, da meinte er "sie verstehen einige sachen so wie sie es gerne hätten" und er sagte er wäre bereit die reparatur zubezahlen wenn ich es beweisen kann das der Mängel schon beim kauf vorlag.
Was meint ihr, sollte ich zum gutachter oder Anwalt gehen...
Über Antworten würde ich mich freuen...
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459
ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB
n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.
Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!
Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).
Die Beweislast liegt mittlerweile bei Ihnen als Käufer, d. h. Sie müssen glaubhaft nachweisen können, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Das wird Ihnen m. E. sehr schwerfallen und das wird auch der Händler wissen (das spiegelt seine Aussage wider).
> weil man ja versteht kann das die Garatie 6 Monate gilt und danach noch mal 6 Monate Gewährleistung
Nein, das wäre wohl nicht zwingend so zu verstehen.
Hallo,
vielen dank für ihre Beiträge, ich denke die sache hat sich erledigt, ich werde jetzt wieder den Behälter von Servoflüssigkeit auffüllen und weiter fahren.
Muss etwas sparen damit ich die reparatur bezahlen kann...
Wenn irgend jemand noch was einfällt, bitte schreiben...
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