Garantie oder Gewährleistung bei def. Ventilator

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)
Garantie oder Gewährleistung bei def. Ventilator

Hallo,

habe mir um den 15. Juli 2012 ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft.

Dieser gab mir 1 Jahr Garantie auf Motor + Getriebe.

War heute, aufgrund eines defekten Temperaturgebers im Motor bei einer Werkstatt und habe den Fehler beheben lassen.
Da ich derzeit im Urlaub bin habe ich nicht direkt meinen Händler kontaktieren können.

Bei der Diagnose in einer Fachwerkstatt, wies mich das Autohaus auf einen defekten Ventilator hin. Der zweite Ventilator funktioniere unregelmäßig.


Die Frist von 6 Monaten bezüglich der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung enden in ca. 10 Tagen (Auto ca. 15.07.12 gekauft).

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich den defekten Ventilator bei meinem Händler unter der Garantie oder Gewährleistung geltend machen kann?
Ist ein Ventilator unter der Motor Garantie erfasst?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

dazu schauen Sie am besten in die Garantievereinbarung, dort sollte der gesamte Garantieumfang aufgelistet sein (mit allen Baugruppen und Teilen).

Was für Ventilatoren meinen Sie? Ich vermute einfach mal, dass diese nicht unter die Motor & Getriebe-Garantie fallen und daher eher ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden sollte.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 03.01.2013 19:00

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#2
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
Ich meine die Ventilatoren des Kühlers.
Ich glaube nicht, dass die Ventilatoren unter der Garantie aufgelistet sind.Müsste das aber nochmal prüfen.

Was mache ich wenn der Händler Probleme macht es über die Gewährleistung laufen zu lassen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Erstmal schauen, was der Verkäufer sagt, dann weitersehen ;) . Du hast immerhin einen Gewährleistungsanspruch.

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#4
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
nach Sichtung meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass ich "nur" über die Standard Garantie (Motor,Getriebe und Differenzial) verfüge.

Es wäre sogar möglich eine zweite Garantie Variante abzuschließen, welche dann unter anderem das Kühlsystem vorsieht.Leider hat mich der Verkäufer nicht darauf hingewiesen.

Nach Ansprache auf das Problem sagte er bezüglich der Gewährleistung, dass ich nachweisen soll, dass der Schaden bei Übergabe bereits vorhanden war.
Also quasi mit den Worten ... "Da kann ja jeder kommen".
Also stellt er sich, wie ich es bereits gedacht hatte, quer es selbst zu zahlen.

Lohnt es sich in dem Fall über einen Anwalt die Gewährleistung einzuklagen oder sollte ich es lieber lassen.
Ich verfüge über eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

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#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

was der Verkäufer dort erzählt ist Quark. Wie Sie oben ja selbst geschrieben haben, muss Ihnen innerhalb der ersten sechs Monate (noch bis zum 15. Januar 2013) der Verkäufer nachweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war (§ 476 BGB ).

Ich würde schriftlich eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen (evtl. sogar entsprechende Paragraphen nennen, damit der Verkäufer auch weiß, dass man sich etwas schlau gemacht hat). Sollte mir das nichts helfen und der Verkäufer stur bleiben, würde ich natürlich einen Anwalt konsultieren, um meinen Anspruch durchzusetzen.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 05.01.2013 02:10

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#6
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)

Laut V werden alle seine Fahrzeuge vor Übergabe "gecheckt" worauf er auch einen Nachweis hat.
Somit sichert er sich ab oder?

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