Hi,
Im Januar habe ich einen gebrauchten Golf (52 tsd. km) beim Händler gekauft. Im Bestellformular wurde ausgewiesen, daß
ein gebrauchter Golf mit Garantie geliefert wird. Hinsichtlich der Garantiebestimmungen wird schriftlich auf die allg. Auftragsbedingungen, die auch ausgehändigt wurden, hingewiesen.
Darin ist keine Garantie, sondern lediglich eine 1 jährlige Gewährleistung aufgeführt.
Beim tatsächlichen Kauf habe ich nicht mehr darauf geachtet, wie genau die Garantie-/Gewährleistung abgeschlossen wurde. Seitens des Autohändlers wurde beim Kauf aber immer darauf hingewiesen, daß ca. 500 € des Kaufpreises für eine Garantie entfallen (die, wie sich jetzt herausstellt, aber nicht abgeschlossen wurde und auch im Rechnungsbetrag nicht extra ausgewiesen wird). Der angepriesene Vorteil der Garantie eines Autohauses wurde ggü. dem Privatkauf aber immer wieder hervorgehoben.
Da bei mein Golf nach ca. 11 tsd. km Fahrleistung im Juli nun gleich 2 Reparaturen nötig sind stellt sich die Frage, ob
1. Die Gewährleistung greift, obwohl bereits die Umkehr der Beweislast stattgefunden hat (länger als 6 Monate her)
2. Eventuell wg. arglistiger Täuschung gegen den Kaufvertrag vorgegangen werden kann und welche Chancen hierfür bestehen.
Da der Händer auf Anfrage zu keiner Zahlung bereits ist und mein 50/50 Angebot ausgeschlagen hat muss ich nun in Summe ca. 1.500 € Reparatur und Teile bezahlen. Bei einem Gesamtkaufpreis von 9.000 € ist das, finde ich, eine ganze Menge. Ob es sich bei den reparierten Teilen um Verschleißteile handelt, kann ich nicht beurteilen (Halterung der Seitenscheibe defekt, Hydraulikpumpe für ABS defekt).
Kennt sich jemand hiermit aus und kann mich über meine rechtlichen Möglichkeiten aufklärgen???
Vielen Dank für eine Antwort.
MFG
Pappnase
Garantie und Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler
30. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2004 | 13:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie und Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2004 | 14:22
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 58x hilfreich)
>>>Im Bestellformular wurde ausgewiesen, daß ein gebrauchter Golf mit Garantie geliefert wird. Hinsichtlich der Garantiebestimmungen wird schriftlich auf die allg. Auftragsbedingungen, die auch ausgehändigt wurden, hingewiesen.
Darin ist keine Garantie, sondern lediglich eine 1 jährlige Gewährleistung aufgeführt.<<<
Hängt davon ab, was ihr Anwalt daraus macht.
Gruß, W.H.
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