Hallo,
bei meinem Wagen war nach dem Kauf beim Händler ein Gewährleistungsfall aufgetreten. Dieser wurde von einem anderen Niederlassung des Autokonzerns behoben.
Der Händler bei dem ich den Wagen gekauft haben, ist nun in Insolvenz und hat die Rechnung nicht bezahlt. Diese wurde nun auf mich umgeschrieben.....
Da ich auch per Vertrag eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe, wurde eine Abwicklung darüber versucht. Jedoch hat leider das Autohaus die Garantiesumme nicht an Versicherung abgeführt. Somit hab ich jetzt keinerlei Garantieanspruch.
Nun meine Frage: Wenn es ausdrücklich im Vertrag steht inkl. Garantie und ich eine Rechnung habe, auf der die Garantie als Extra-Posten aufgelistet ist und ich per Zahlung meinen Teil des Rechtsgeschäftes erledigt habe, der Händler es aber nicht an den Versicherer weiterleitet, ist der Kaufvertrag überhaupt gültig?
Was ist mit der Gewährleistung?
Der Autokonzern selber übrigens interessiert sich dafür nicht, die zucken nur die Schultern....
Ich bin jedenfalls bedient....
Danke schonmal vorab.
Klopfer
Garantie/Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich versuch mal ein paar Antworten zu geben:
1) Den Autokonzern braucht die Garantie wirklich nicht zu interessieren - die sind ihren Händlern nur zum Regress für Neuwagen verpflichtet - wenn auf dem Wagen keine Neuwagengarantie mehr war - er also schon älter als 2 Jahre war, dann ist meiner Ansicht nach der Autokonzern nicht mehr in der Haftung.
2) Die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung muss wohl auch nicht zahlen, wenn die Versicherungssumme nicht bezahlt wird.
Es wäre noch zu überlegen, ob Sie nicht selbst die Versicherungssumme zahlen und dann Garantieansprüche gegen die Versicherung geltend machen können - das könnte im Zweifel günstiger sein.
3) Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem insolventen Händler können Sie nur beim Insolvenzverwalter geltend machen und schauen, welche Quote rauskommt.
Viel Erfolg
MCNeubert
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