Garatie GW

24. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Garatie GW

Hallo erstmal.

Ein Freund hat vor zwei Monaten einen Gebrauchtwagen (AUDI) gekauft . Jetzt funktioniert die Klimaanlage nicht mehr, nach Anruf bei dem Händler sagte dieser das er es günstig reparieren würde.

Müßte der Händler nicht in diesem Fall die Reparatur bezahlen oder kann er sich irgendwie raus reden? Zum Beispiel das die Klima bei Übergabe Funktionirt hat oder so was in der Art??

Ich danke für eure Antworten :)

Meiko9473

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn der Händler hinsichtl. der Klimaanlage die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hatte, befindet er sich zunächsteinmal in der Gewährlesitungspflicht.
Allerdings muß der Mangel bereits bei Übergabe des Fz. angelegt gewesen sein. D.h., wäre der Defekt auf normalen Verschleiß zurückzuführen, kein Fall der Gewährleistung, wäre er auf einen sich nunmehr auswirkenden alten Defekt zurückzuführen, dann Gewährleistungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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