Gebraucht Wagen Unfallfrei- Rücktritt

3. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
fk108616
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebraucht Wagen Unfallfrei- Rücktritt

Hallo liebe Fories,
Ich kann seit gestern nicht schlafen, ich wurde hier in Deutschland einem Händler betrogen. Mein ganzes gespartes Geld von 4 Jahren ist weg. Bitte Bitte um eure Hilfe und Beratung!
Ich habe ein Auto Bj.2010 vor 10 Tagen gekauft, und es stand das Wort unfallfrei im Vertrag. Allerdings das Auto ist nicht unfallfrei. Was soll ich bitte tun?
Der Händler hat in dem Vertrag Endbach eigenartige Sitze geschrieben,. Ich kann den Kaufvertrag ein scannen und an den Experten die sich damit auskennen zu schicken!
Ich wäre sehr dankbar !


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Als erstes ist es sinnvoll den Beitrag in die richtige Katagorie einzustellen. Deshalb wurde er verschoben.

Wenn du den Vertrag hier einstellen willst, dann bitte auf dem Scan vorher persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefon, Mail, usw.) von dir und allen anderen unkennlich machen.



-- Editiert von Moderator am 03.05.2014 19:20

-- Thema wurde verschoben am 03.05.2014 19:20




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130619 Beiträge, 41558x hilfreich)

War das ein Kaufvertrag oder eventuell ein Vermittlungsvertrag im Auftrag eines anderen (Agenturvertrag)?



quote:<hr size=1 noshade>Allerdings das Auto ist nicht unfallfrei. <hr size=1 noshade>

Wer hat das wann festgestellt?
Was genau ist denn das Schadensbild?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Ich habe ein Auto Bj.2010 vor 10 Tagen gekauft, und es stand das Wort unfallfrei im Vertrag. Allerdings das Auto ist nicht unfallfrei. Was soll ich bitte tun?


Da müsstest du erst mal klären, wer denn dein Vertragspartner ist. Der Händler direkt, oder wurde im Kundenauftrag per Agenturvertrag verkauft?

Dann wäre der Private dein Vertragspartner. Und ein Gewährleistungsausschluss würde u.U. greifen.

"Unfallfrei"? "Laut Vorbesitzer unfallfrei"? Was steht da?

Wenn kein Gewährleistungsausschluss greift, darf man als Käufer bei einem 4 Jahre alten Auto erwarten, daß es unfallfrei ist, sogar wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Allerdings wäre ein Minderwert Unfall ./. unfallfrei von 1% des Kaufpreis ein unerheblicher Mangel und müsste so oder so hingenommen werden.

Liegt der unfallbedingte Minderwert darüber, würde ein unbehebbarer Mangel vorliegen. Du könntest vom Kaufvertrag zurück treten, Kaufpreis zurück, Auto zurück.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

quote:
von fk108616 am 03.05.2014 17:42

Was soll ich bitte tun?

Wenn du uns dein Ziel verrätst, dann können wir dir Kurshilfe geben!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Unfallfrei ist leider ein ziemlich nichtssagender Gummibergriff. Nur weil Reperaturarbeiten ausgeführt wurden, muss nicht bedeuten, dass auch ein Unfall geschehen ist.

"Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis."

Damit sind viele Ursachen für Karroserie-, Lack- und Rahmenschäden nicht abgedeckt. Zum Beispiel alle Schäden durch Mutwilligkeit, Absicht oder auch unachtsamen Umgang und Fahrlässigkeit über längeren Zeitraum. Das wäre dann unteranderem Vandalisums, Stunteinsätze für Film, Stockcarrennen, häufiges Transportiern von zu schweren Lasten, wiederholtes überfahren von Bremsschwellen mit zu hoher Geschwindigkeit, parken unter Linden oder anderen Bäume die Säfte absondern, Sonneneinstrahlung, etc.

Besser wäre es zu Verlangen, dass entweder A) der Wagen frei von Karroserie-, Lack-, Glass- und Rahmenschäden sowie Karroserie-, Lack-, Glass- und Rahmenreperaturen jeglicher Art ist.
Oder B) falls doch vorhanden oder ausgeführt diese im Kaufvertrag spezifisch aufgelistet werden (ählich dem Übergabeprotokoll für Mietwagen).



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Unfallfrei ist leider ein ziemlich nichtssagender Gummibergriff. Nur weil Reperaturarbeiten ausgeführt wurden, muss nicht bedeuten, dass auch ein Unfall geschehen ist.




Das ist im Gegenteil sogar recht klar. Die Betonung liegt auf "Schaden", der Gegenbegriff ist "Bagatellschaden".

„Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist", sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/255809/

Darüber hinaus gehende Vorschäden sind anzugeben, egal ob sie von einem "Unfall" herrühren oder nicht.

Jede grössere Reparatur der Karosse führt zu einem Minderwert, egal weshalb sie erfoderlich war.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

@asap.
"Beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als ,Bagatellschäden’ gekommen ist." ebenda.

Schäden müssen nicht immer von Unfällen herrühren.

Darum auch mein insistieren auf eine genaue Auflistung von vorhandenen Schäden und ausgeführten Reperaturen. Dann kauft man nicht mehr die Katze im Sack. Ich sehe da Vorteil für Käufer wie für Verkäufer, da damit alles protokoliert und allfällige spätere Streitigkeiten klar abgegrenzt sind. Kein "Das habe ich Ihnen aber immer gesagt" gegen "Das haben Sie aber nie mit keinem Wort erwähnt."

Trotzallem darf der Verkäufer natürlich nicht im bekannte, erhebliche Schäden, ob nun von Unfall oder sonst woher, einfach Verschweigen.

Jedoch:

OLG Köln · Urteil vom 25. Februar 2009 · Az. 17 U 76/08
"Hingegen wird nicht vorausgesetzt, dass etwaige Schäden aus der Kollision mit einem weiteren Fahrzeug herrühren, weil auch im allgemeinen Sprachgebrauch das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis oder der Sturz eines Objekts auf ein Fahrzeug als Unfall angesehen werden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008, 12 U 236/07 , zitiert nach juris). Ebenso wird die Zerstörung des Lacks durch Vandalismus als durch von außen plötzlich einwirkende mechanische Gewalt einem Unfallgeschehen gleichgesetzt (vgl. OLG München, Urteil vom 13.06.2007, 20 U 5646/06 , zitiert nach juris; Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 434 BGB Rn. 158; ebenso BGH, NJW 1997, 3027 , 3028 zum als Versicherungsfall zu behandelnden Unfall). Bei Anwendung dieser Grundsätze lassen sich auch die von dem Sachverständigen X. als weitere mögliche Ursachen für die Durchführung der Lackierarbeiten und die Erneuerung des Kotflügels in Betracht gezogenen Schläge, Parkrempler, Rangierschäden oder Verkratzungen sämtlich als Unfallschäden einordnen."

Auch hier wieder Eingrenzung auf plötzlich einwirkende Ereignissen. Dabei fragt sich also immer noch ob schleichend, über einen länger Zeitraum eintretente, Schäden als Unfallschaden gelten.

http://www.stern.de/auto/service/autokauf-wissen-was-ist-unfallfrei-1524862.html
"Frei von Unfällen ist nicht gleichbedeutend mit mängel- und reparaturfrei. Sollte die Karosserie wegen Rost ausgebessert und neu lackiert worden sein, hat das nichts mit einem Unfall zu tun. Auch Schäden durch Feuchtigkeit, allgemeinen Verschleiß und unsachgemäße Wartung sind hiervon nicht berührt."

Nur welche solche Schäden soll ein Auto von 2010 haben? Ich hoffe der ThreadErsteller hat mit dem Kölner Urteil genug Muntion.

Viel Glück.



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-- Editiert FareakyThunder am 05.05.2014 18:39

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