Gebrauchtes Auto gekauft - Lieferung erfolgt nicht

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nero1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)
Gebrauchtes Auto gekauft - Lieferung erfolgt nicht

Am 17.8 haben wir ein gebrauchtes Auto gekauft ( teil wurde sofort angezahlt, rest bei lieferung ), der Händler wollte noch einige Sachen richten, dann wollte er das Auto nach Hause liefern.
Nach jetzt 12 Tagen und ein duzend Telefonaten vetröstet er uns immer wieder mit der Lieferung, angeblich hat er zuviel zu tun um das Fahrzeug zu liefern. Nach einer Recherche im Internet über das Autohaus mussten wit feststellen das wir nicht die einzigen sind die so vertröstet werden und wurden.

Frage...sollen wir vom Kaufvetrag zurück treten !
Wie lange müssen wir ihm Zeit geben das Auto zu richten !
Kann man zu so eibnem Händler noch Vertrauen haben ?

ps...an dem Auto war ja nix kaputt, warum also so lange warten !

Danke für Eure Hilfe


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Setzen Sie Ihren Vertragspartner in Verzug.
" Sollten Sie das Fahrzeug nicht innerhalb 2 Wochen liefern,
werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein gleichwertiges Fahzeug
bei einem anderen Händler erwerben, und Sie mit den Mehrkosten belasten."
So oder ähnlich.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
ein gleichwertiges Fahzeug bei einem anderen Händler erwerben, und Sie mit den Mehrkosten belasten.

Lässt sich nicht realisieren!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119123 Beiträge, 39684x hilfreich)

Da offensichtlich kein verbindlicher Leifertermin vereinbart wurde, kann sich der Händler auch entsprechend Zeit lassen.


Dies ändert man wie folgt:
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut Vertrag bzw. alternativ zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 14-18 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Nero1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

danke für die tipps...
nach einer telefonischen ankündigung das ich vom kaufvetrag zurücktrete und mir schadensersatzansprüche offen halte, hat der typ reagiert und wir können das auto am motag abholen

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