Gebrauchtes Auto von privat mit Getriebeproblemen

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
rechtsdrehend
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebrauchtes Auto von privat mit Getriebeproblemen

Gebrauchtwagen gekauft und leider erst nach der Übergabe, die ein paar Tage später stattfand gemerkt, dass das Getriebe nicht durchgehend aber häufiger beim Schalten vom 1. in den 2. Gang "kracht". Da dies nicht durchgehend auftritt wurde es von mir bei der Probefahrt nicht bemerkt. Andererseits ist es so gut reproduzierbar, dass ich mir eigentlich sicher bin, dass es dem Verkäufer bewusst gewesen sein muss, zumal er den Wagen selbst noch über eine ausreichend große Distanz zum Übergabeort gefahren hat.
(Ich befürchte einen sich anbahnenden Schaden der Synchronringe, der für diesen Getriebetyp (6 - Gang Schalter) leider nicht untypisch zu sein scheint.)
Ich habe einen Zeugen der zumindestens die - wenn auch vage - Aussage des Verkäufers, dass er "mit dem Wagen nie Probleme gehabt habe" und dass damit "alles in Ordnung" sei, bestätigen kann.
Jetzt Frage ich mich a) wie dieser Schaden einzuordnen ist (Stichwort "verdeckter Mangel"), b) ob es ggf. schon reicht dem Verkäufer das Verschweigen eines Mangels nachzuweisen (--> reproduzierbarer Fehler beim Schalten) oder erst per Gutachten der Schaden am Getriebe festgestellt werden muss und c) ob ich überhaupt eine reele Chance habe den üblichen Ausschluss der Sachmängelhaftung auszuhebeln (Formulierungen in unserem Kaufvertrag "das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen" bzw. "Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Verkäufers von Pflichten des Verkäufers beruhen ..." nach dem üblichen "gekauft wie besehen".
Ansonsten wäre ich natürlich dankbar für Ratschläge zum weiteren Vorgehen.
Sollte ich zuerst den Verkäufer kontaktieren und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben oder lieber gleich einen Anwalt oder einen Gutachter einschalten.
Blöd ist vor allem, das ich eigentlich in den Urlaub wollte, aber nun schlecht mehrere tausend km mit dem Wagen fahren und dann einen Mangel reklamieren kann. :-(


-- Editiert von rechtsdrehend am 26.07.2019 08:27

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Alter des Fahrzeugs, Art des Fahrzeugs und dessen Laufleistung?

Zitat (von rechtsdrehend):
a) wie dieser Schaden einzuordnen ist (Stichwort "verdeckter Mangel")
Gab es eine Probefahrt? Warum wurde das Knacken da nicht bemerkt?

Zitat (von rechtsdrehend):
b) ob es ggf. schon reicht dem Verkäufer das Verschweigen eines Mangels nachzuweisen (--> reproduzierbarer Fehler beim Schalten)
Vermutlich nicht. Der Verkäufer könnte zB einfach schlecht hören. Oder das Geräusch für eine normales Betriebsgeräusch gehalten haben.

Zitat (von rechtsdrehend):
oder erst per Gutachten der Schaden am Getriebe festgestellt werden muss und
Kann man machen. Dass aber anscheinend etwas nicht in Ordnung ist, scheint ja offensichtlich zu sein. Insofern bedarf es keines Gutachters

Zitat (von rechtsdrehend):
c) ob ich überhaupt eine reelle Chance habe den üblichen Ausschluss der Sachmängelhaftung auszuhebeln
Da müsste man entsprechend beweisen, dass der Verkäufer sich des Mangels bewusst war und diesen in Arglist verschwiegen hat. Dass reine Vorhandensein eines Knackens reicht dazu regelmäßig nicht. Im Gegenteil: Möglicherweise schneidet man sich ins eigene Fleisch: Ist es wirklich so präsent, hätte man es selbst bemerken müssen im Rahmen der Probefahrt. Eine offensichtliche Eigenschaft.

Zitat (von rechtsdrehend):
Ansonsten wäre ich natürlich dankbar für Ratschläge zum weiteren Vorgehen.Sollte ich zuerst den Verkäufer kontaktieren und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben

Kann man machen. Ob er sich drauf einlässt wird man dann sehen

Zitat (von rechtsdrehend):
oder lieber gleich einen Anwalt oder einen Gutachter einschalten.
Kann man auch machen. Wird dann aber vermutlich ähnlich teuer wie ein Austauschgetriebe/Reparatur bei einer (meine subj. Einschätzung) niedrigen max. Zweistelligen "Erfolgschance". Und der Wagen wird eine ganze Zeit lang still stehen bzw. mit dem Mangel weiterfahren müssen.

-- Editiert von NaibaF123 am 26.07.2019 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von rechtsdrehend):
Gebrauchtwagen gekauft und leider erst nach der Übergabe, die ein paar Tage später stattfand gemerkt, dass das Getriebe nicht durchgehend aber häufiger beim Schalten vom 1. in den 2. Gang "kracht". Da dies nicht durchgehend auftritt wurde es von mir bei der Probefahrt nicht bemerkt.
Nur weil was beim schalten kracht, würde ich auch nicht von einem Mangel ausgehen. Je nach Alter und Laufleistung normale Nebenerscheinung. Die Gelenke älterer Menschen krachen auch manchmal...

Zitat (von rechtsdrehend):
(Ich befürchte einen sich anbahnenden Schaden der Synchronringe, der für diesen Getriebetyp (6 - Gang Schalter) leider nicht untypisch zu sein scheint.)
Alles verschleißt irgendwann. Auch die Mona-Lisa zerfällt.

Zitat (von rechtsdrehend):
a) wie dieser Schaden einzuordnen ist (Stichwort "verdeckter Mangel")
Wenn der Mangel verdeckt war, so war er auch für den VK verdeckt. Sonst wäre offensichtlich.

Zitat (von rechtsdrehend):
b) ob es ggf. schon reicht dem Verkäufer das Verschweigen eines Mangels nachzuweisen (--> reproduzierbarer Fehler beim Schalten) oder erst per Gutachten der Schaden am Getriebe festgestellt werden muss
Der Nachweis muss erfolgen, dass der Vk das krachen kannte und damit von einem Mangel ausgehen musste, oder dass er von einem Dritten darauf hin gewiesen wurde und dir es nicht weitergegeben hat.

Zitat (von rechtsdrehend):
c) ob ich überhaupt eine reele Chance habe den üblichen Ausschluss der Sachmängelhaftung auszuhebeln
Der Ausschluss der Sachmängelahaftung ist genau für solche Fälle konsipiert. Daraus folgt die Faustregel = dein Auto, dein Problem

Zitat (von rechtsdrehend):
Ansonsten wäre ich natürlich dankbar für Ratschläge zum weiteren Vorgehen.
Wenn es sich wirklich um ein Krachen handelt, dass zu einem weiteren kapitalen Schaden führt, würde ich es beheben lassen.

Zitat (von rechtsdrehend):
Sollte ich zuerst den Verkäufer kontaktieren und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben oder lieber gleich einen Anwalt oder einen Gutachter einschalten.
Ich rate zu einer Autowerkstatt.

Zitat (von rechtsdrehend):
Blöd ist vor allem, das ich eigentlich in den Urlaub wollte, aber nun schlecht mehrere tausend km mit dem Wagen fahren und dann einen Mangel reklamieren kann.
Du kannst damit machen was du möchtest. Es ist dein Fahrzeug. Einen Mangel reklamieren kannst du nicht. Es erfolgte ja ein Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ob er sich drauf einlässt wird man dann sehen
Info für den TE. Wir raten hier den aufschlagenden Vk die Kommunikation mit dem K einzustellen. :pc:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von NaibaF123):
Ob er sich drauf einlässt wird man dann sehen
Info für den TE. Wir raten hier den aufschlagenden Vk die Kommunikation mit dem K einzustellen. :pc:
Das ist natürlich korrekt. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, auch wenn es für viele schwer vorstellbar ist, dass man sich nach einem Telefonat abseits jedweder Rechtsfrage auf Augenhöhe begegnet und eine Lösung sucht und findet.

Ein Telefonat kostet neben der Zeit heutzutage idR 0,00€/Minute.

-- Editiert von NaibaF123 am 26.07.2019 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das ist natürlich korrekt. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, auch wenn es für viele schwer vorstellbar ist, dass man sich nach einem Telefonat abseits jedweder Rechtsfrage auf Augenhöhe begegnet und eine Lösung sucht und findet.
Natürlich besteht die Möglichkeit. Aber warum sollte sich der Vk für die Autoprobleme des K interessieren?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rechtsdrehend
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Um das nochmal klarzustellen: Es gab eine Probefahrt. Dabei ist mir das Krachen nicht aufgefallen. Möglicherweise habe ich es auch - weil einmalig - unter "Verschalten" verbucht. Das Krachen tritt eben nicht durchgehend bei jedem Schaltvorgang (vom 1. in den 2.) auf, weshalb man bei der Probefahrt nicht zwingend bemerken musste, dass ein Problem vorliegt. Es tritt andererseits doch häufig genug auf, dass es jemandem, der das Fahrzeug (regelmäßig) über eine längere Strecke bewegt eigentlich nicht verborgen bleiben kann, zumal man es nicht nur hört, sondern auch im Schalthebel spürt ... und der Vorbesitzer war kein Rentner.
Ich denke daher, dass der Vorbesitzer mich - auch wenn ich selbst zu blöd gewesen bin, es bei der Probefahrt zu merken - darüber hätte informieren müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Solange der VK den Mangel nie in einer Werstatt hat untersuchen oder das irgendjemanden erzählt hat, wird es schwer . Auch wenn er einfach nur zu dumm dazu war das zu bemerken. Du musst ihm die arglistge Täuschung nachweisen.

Ruf alle Werkstätte in der Nähe des VK an und frag ob der Wagen da in Reparatur war. War er deswegen in der Werkstatt hast du Anspruch auf Schadenersatz,.

Es kann auch gut sein das der Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von rechtsdrehend):
Es gab eine Probefahrt. Dabei ist mir das Krachen nicht aufgefallen.
Also gab es auch kein Krachen...

Zitat (von rechtsdrehend):
Ich denke daher, dass der Vorbesitzer mich - auch wenn ich selbst zu blöd gewesen bin, es bei der Probefahrt zu merken - darüber hätte informieren müssen.
Wenn er das Krachen als Mangel kannte, dann stimme ich dir zu. Nimmt er es aber einfach als gegeben hin, so erkennt er dies nicht als Mangel und kann darüber nicht informieren.

P.S. Es wäre gut, wenn man mal auf Rückfragen antwortet:
Zitat (von NaibaF123):
Alter des Fahrzeugs, Art des Fahrzeugs und dessen Laufleistung?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rechtsdrehend
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich werde erstmal in die Werkstatt fahren, um zu sehen wie schlimm es wirklich steht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rechtsdrehend
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von rechtsdrehend):
Es gab eine Probefahrt. Dabei ist mir das Krachen nicht aufgefallen.
Also gab es auch kein Krachen...
... nicht während der Probefahrt.

Zitat (von rechtsdrehend):
Ich denke daher, dass der Vorbesitzer mich - auch wenn ich selbst zu blöd gewesen bin, es bei der Probefahrt zu merken - darüber hätte informieren müssen.
Wenn er das Krachen als Mangel kannte, dann stimme ich dir zu. Nimmt er es aber einfach als gegeben hin, so erkennt er dies nicht als Mangel und kann darüber nicht informieren.
... wäre das nicht auch in gewissem Sinne "fahrlässig"?

P.S. Es wäre gut, wenn man mal auf Rückfragen antwortet:
Zitat (von NaibaF123):
Alter des Fahrzeugs, Art des Fahrzeugs und dessen Laufleistung?

... sorry, bin nicht so schnell. Der Wagen ist älter und hat genug Kilometer, dass man mit entsprechenden Defekten rechnen muss. Andererseits gibt es genug Fahrzeuge mit mehr Kilometern ohne krachende Getriebe. Das Vorhandensein oder nicht Vorhandesein eines entsprechenden Problems hat trotzdem einen nicht unerheblichen Einfluss auf den (Rest)Wert des Fahrzeuges. (Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich den Wagen nicht gekauft und schon gar nicht zu dem Preis)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von rechtsdrehend):
... sorry, bin nicht so schnell.
Bitte keine kompletten Beiträge zitieren...

Zitat (von rechtsdrehend):
Der Wagen ist älter und hat genug Kilometer, dass man mit entsprechenden Defekten rechnen muss.
Also normaler Verschleiß. Das ist üblicherweise kein Mangel.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich sehe hier keinen Mangel. Das ist wie mit Bremsbelägen. Wenn die bereits zur Hälfte verschlissen sind, dann weiß man, dass man diese bald wird wechseln müssen. Sie funktionieren aber noch und haben noch ein wenig Restlaufzeit vor sich. Das ist kein Mangel sondern normaler Verschleiß. Genauso sehe ich das hier. Man hört zwar die Ankündigung schon, aber aktuell funktioniert alles noch so wie es soll.
Als Verkäufer würde ich hier keine Brieffreundschaft mit dem Käufer anfangen wollen. Ich würde den Käufer also komplett ignorieren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Sohnemann ist letzte Woche mit unserem Auto liegengeblieben.... Batterie kaputt, kam absolut aus dem Nichts, vorher gar nichts bemerkt und hat sich auch in keinster Weise angekündigt. So. nun lass das mal einen tag nach dem Verkauf passieren..... Wie da der Käufer im Dreieck springt.... Daher der Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Wenn ich meinen neuen Firmenwagen fahre und danach unseren Zweitwagen, da höre ich Sachen, die meine Frau überhaupt nicht wahrnimmt....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich sehe hier keinen Mangel. Das ist wie mit Bremsbelägen. Wenn die bereits zur Hälfte verschlissen sind, dann weiß man, dass man diese bald wird wechseln müssen. Sie funktionieren aber noch und haben noch ein wenig Restlaufzeit vor sich. Das ist kein Mangel sondern normaler Verschleiß. Genauso sehe ich das hier. Man hört zwar die Ankündigung schon, aber aktuell funktioniert alles noch so wie es soll.
Als Verkäufer würde ich hier keine Brieffreundschaft mit dem Käufer anfangen wollen. Ich würde den Käufer also komplett ignorieren.

So siehts aus. Knacken macht noch keinen Getriebeschaden und auf eine vage Möglichkeit hin, daß da vielleicht irgendwann mal irgendwas aufgibt oder nicht, werden Sie keinen Pfifferling ernten können. :/

Abgesehen davon, daß der Wagen ja Ihrer Beschreibung nach auch nicht mehr...äh...taufrisch ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen