Gebrauchtfahrzeug motorschaden arglistige täuschung ?

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
bsherbig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
Gebrauchtfahrzeug motorschaden arglistige täuschung ?

ich habe am 5.5 2015 ein Megane cabrio gekauft diesel dci 1,9 liter alter 2005 / 12 erstzulassung 107 tkm gelaufen 5200 bezahlt in der anzeige autoscout 24.de stand in einem technisch guten zustand aber es gibt paar dellen die uns nicht stören dafür war er etwas günstiger als wir probe gefahren sind leuchtete die service lampe und airbag der verkäufer sagte es wird noch tüv neu gemacht und die lampe wird auch erledigt als wir den wagen dann kauften und abholten hatten wir das problem im vertrag stand das fahrzeug wurde technisch und auf vorschäden nicht überprüft ,negatives sowie positives wird nicht bestätigt darauf fragte ich nach das schreibt er bei jedem kaufvertrag hin.das problem ist die anzeige von auto scout 24 ist gelöscht worden.Als wir heimgefahren sind mit dem neuen Wagen sprang er nach der Pause kurz schlecht an.aber es leuchtete keine service lampe.Zuhause sparang er gar nicht an ich ging zur Werkstatt die lasen den fehlerspeicher aus nichts gefunden und sagten das wenn mann die keycard nch 2 minuten aktiviert dann kann es sein das er schlecht anspringt.nun nach 15 tagen ist ein klackern ich habe gegoogelt und es ist das gleiche klackern wie pleuellagerschaden der wagen ist von meiner frau auf langstrecke 50 km zur arbeit landstraße genutzt worden und nicht getreten worden. wir habe zwar eine Garantie die aber nur 1500 bei motorschaden abdeckt aber ich vermute das der verkäufer davon wußte nun leuchtet wieder die airbag lampe und die service lampe.was kann ich tun den wagen zurückbringen.ist es arglistige täuschung übrigens habe ich ihn gefragt wegen der motorhaube die beulen da meinte er fahren sie erstmal 1 halbes jahr dann können sie überlegen ob sie die haube machen.das klingt im nachhinein ein wenig mißtrauisch als wenn er etwas wußte.

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

eswärewesentlichangenehmerwennmansichnichtsoeineihgeschmiertetesxtwüsenatunmüsstediejedeformderübersichlichkeitenbeherenlässt

warderverkäufereinprivaterverkäuferodereinhändler?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bsherbig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Autohändler

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bsherbig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

es war mir nicht so ersichtlich das mein Text so schwer zu Lesen ist .aAber wenn mann noch mal drüber Schaut merke ich auch das mein Text nicht so gut war.Ich hätte meiner Frau den text noch mal lesen lassen sollen.Gramatisch und Rechtschreibung habe ich große defizite es tut mir leid

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Ach Rechtsreibung ist (für mich) nicht so relevant, dafür vertippe ich mich selbst zu oft.
Aber das der Text so endlos aneinandergereiht ist, ganz ohne Absätze macht ihn extrem schwer lesbar ...



Händler ist schon mal gut, weil da der Gesetzgeber einige Riegel gegen unseriöse Händler vorgeschoben hat.


Für das hier

Zitat:
im vertrag stand das fahrzeug wurde technisch und auf vorschäden nicht überprüft ,negatives sowie positives wird nicht bestätigt

wäre der genaue Wortlaut wichtig.

Auch was zum Thema "Gewährleistung" im Vertrag steht.

Ist der Händler im Vertrag als Vertragspartner genannt? Oder steht da was von "Verkauf im Auftrag" oder "Agenturgeschäft" oder so was in der Richtung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bsherbig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Genauer Wortlaut
DAs Fahrzeug wurde technisch und auf Vorschäden nicht überprüft, negativesoder positives wird also nicht bestätigt.

6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe Der Käufer Hat 50% Selbst Beteiligung Nur Bei Ersatzteil

so steht es im Vertrag

Übrigens habe ich den Verkäufer auf die Motohaube angesprochen und er meinete Fahren sie erst mal ein halbes jahr dann können Sie immer noch die Kaputte Motothaube ( mit beulen versehene Motorhaube austauschen ) im nach hinein wußte er vieleicht schon das was nicht stimmt.der Wagen ist Scheckheft gepflegt aber dieses Heft ist bei der Auto aufbereitung verloren gegangen aber er habe Fotos von den eintragungen die ich bis Heute noch nicht bekommen habe. in der Anzeige von Autoscout stand in einem technisch guten zustand aber ich komme nicht mehr an die anzeige von Auto scout dran die ist gelöscht aber vieleicht ist die ja noch gespeichert bei Autoscout intern.

der Vertrag ist mit Firma ... Autohandel

Wir lieferten ihnen folgenden Gebrauchtwagen ,wie gesehen und Probe gefahren.

-- Editiert von bsherbig am 21.05.2015 22:18

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Was zur Garantie drin steht ist egal, was steht da zu Gewährleistung/Sachmangelhaftung?

Wobei das aufgrund des kurzen Zeitraums auch egal ist, Du hast mindestens ein Jahr Gewährleistung und im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat (deswegen sollst Du auch erst einmal ein halbes Jahr fahren, danach bist Du nämlich in der Beweispflicht). Und er muss alle Kosten übernehmen, sogar Eure Wegekosten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen (allerdings nicht einen etwaigen Ersatzwagen).

Zu klären wäre nur, welche Mängel den nun wirklich bestehen. Bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug ist sicher nicht jeder Mangel auch gewährleistungsrelevant.

Was ich so aus der Textwüste oben herauslesen kann:
- Beulen in der Motorhaube - eher nicht, die waren Dir beim Kauf bekannt und im Vertrag steht auch "wie gesehen"
- leuchtende Airbag und Service-Leuchte - könnte sein, wenn die grundlos leuchten dürfte es zu bejahen sein
- die Motorprobleme - könnten bei dem Alter auch normaler Verschleiß sein, ist aus der Ferne nicht zu sagen

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat:
Was zur Garantie drin steht ist egal,

Naja, nicht ganz. Denn hiermit
Zitat:
6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe Der Käufer Hat 50% Selbst Beteiligung Nur Bei Ersatzteil

gibt der Händler auch 50% Garantie auf Teile die nicht der Gewährleistung unterliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Da hast Du natürlich recht.

3x Hilfreiche Antwort

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