Gebrauchtfahrzeug versteigert über Ebay.

12. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Steve2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtfahrzeug versteigert über Ebay.

Guten Tag,
Ich habe als Privatman einen Opel Combo mit LKW zulassung bei Ebay versteigert, das Fahrzeug hat keinen original Fahrzeugbrief mehr nurnoch eine Briefkopie und einige Mängel die da währen : Windschutzscheibe im unteren Teil gerissen Türschlösser ohne Schlüssel.
Der Kaüfer hat mit mir Telephonisch rücksprache genommen und wurde in aller offenheit über die mir bekannten am Fahrzeug befindlichen Mängel aufgeklärt, worauf er sich zum" sofort Kauf "
entschied,(Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt erst ca.120Minuten Inseriert,Gebot lief eigentlich erst nach 10 Tagen aus.)
Telephonisch vereinbahrten wir einen Termin zur Abholung des Fahrzeuges, diesen hielt er jedoch nicht ein, bei einer zweiten Terminierung die dan 3 Tage nach dem ersten Termin zu stande kam, offenbarte er mir nach Besichtigung und Probefahrt, das das Fahrzeug für ihn nicht in Frage käme auf Grund der Mängel die ihm aber schon vor dem Kauf bekannt waren.
Welche Rechtliche Handhabe habe ich gegen den Käufer?
Lohnt es sich,sich auf einen Rechtsstreit einzulassen ?(Eigentums verhältnisse,oder ist es einfacher den Wagen erneut zu inserieren.)
Kann ich den Käufer für die entstandenen Inseratsgebühren zur Kasse Bitten?

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also ein Gebot mit Zuschlag, ob Sofortkauf oder nicht, stellt einen wirksamen Kaufvertrag dar. Von daher könnten Sie den Kaufpreis beanspruchen.

Problematisch erscheint mir jedoch, das Sie offenbar den Zustand des Fz. im Angebot nicht allzu detailiert geschildert haben. Ihren Angaben zufolge erfolgte die ausführliche Information über die Mängel erst am Telefon. Hierfür wären Sie jedoch beweispflichtig, sofern der Käufer die rechtzeitige Mängelangabe bestreiten würde. Von daher könnte er versuchen den Kaufvertrag zu wandeln (rückabzuwickkeln), mit der Behauptung, Sie hätte ihm die gravierenden Mängel verschwiegen, so daß er diese erst bei Besichtigung feststellen konnte.

Ohne Rechtsschutzversicherung erschiene mir das ganze jedenfalls etwas zu gewagt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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