Gebrauchtwagen, Arglistige Täuschung, Sachmängelhaftung

28. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Gebrauchtwagen, Arglistige Täuschung, Sachmängelhaftung

Hallo,

vor einem knappen Jahr habe ich einen gebrauchten PKW, Baujahr 1999, von einem Markenhändler gekauft. Der Wagen hatte nur gut 30 TKM und war optisch wie technisch in einem hervorragenden Zustand. Zumindest sah es für als Laien so aus.

1.) Fehlende Wartung
Es kam nun heraus, das schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Austausch des Zahnriemens (hier: nach 5 Jahren) bereits ein Jahr überfällig war. Gleichzeitig hat man mir eine Gebrauchtwagengarantie aufgezwungen, die aber bei einem Schaden gar nicht einspringt da die Wartung ja nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
In den Garantieunterlagen steht darüberhinaus, das der Wagen eine "Intensive Qualitätskontrolle" durchlaufen habe und man mir einen "Top-Zustand attestiert".
Aus den Wartungsunterlagen geht das Wechselintervall des Zahnriemens nicht hervor. Ein anderer Händler der gleichen Marke hat mich aber sofort darauf hingewiesen. Somit gehe ich davon aus, das auch der verkaufende Händler es wissen mußte.

Muß der Händler den Tausch bezahlen (ca. 530,- Euro) oder kann ich Rückzahlung der Kosten für die Garantie verlangen?

2.) Argliste Täuschung / Sachmängelhaftung
Doch leider kam es noch viel dicker.
Bekannt war mir, das der linke vordere Kotflügel durch ein Original-Ersatzteil ausgetauscht wurde. Man erkennt auch keinerlei Mangel an dieser Stelle. Im Kaufvertrag steht unter Unfallschaden: "Kotflügel vorne erneuert". Weitere Unfallschäden seien dem Verkäufer nicht bekannt, außer "Dellen und Kratzer".

Als ich an der Fahrertür kürzlich unerwartet eine rostige Stelle entdeckte wurde ich stutzig und habe das Fahrzeug bei einem Markenhändler und der Dekra untersuchen lassen. Ergebnis: Es gibt kaum eine Stelle am Fahrzeug, die nicht zumindest überlackiert wurde. Ganz übel ist es hinten rechts. Dort ist eine Lackschichtdicke im Millimeterbereich feststellbar, also locker 15-20x höher als normal. Hier sei mit ziemlicher Sicherheit ein Unfallschaden gewesen, der auch noch mit viel Spachtel recht unsachgemäß aufbereitet wurde. Der Radlauf an dieser Stelle fängt jetzt auch schon an zu rosten. Alle Mängel wurde mit den Meßwerten fotografiert. Ein Wertgutachten steht noch aus.

Es gab schon damals Indizien das etwas mit dem Wagen nicht stimmt. Deshalb hatte ich beharrlich darauf bestanden, das mir eine Reparaturrechnung zu dem Kotflügel ausgehändigt wird. nach 3 Monaten (!) habe ich eine unvollständige Rechnung erhalten. Hier ist eben nicht nur der Kotflügeltausch teilweise ersichtlich, sondern ganz oben steht noch "Kotflügel vorne links, Stoßfänger vorne und hinten inst. Seitenwand Lackstellen ausbessern". Zumindest sind das Indizien, das hier mehr gemacht wurde als nur der Kotflügeltausch. Dieser macht ca. 300,- Euro aus. Die Rechung beläuft sich aber auf gut 1.500,- Euro. Die Arbeiten zu der Differenz von 1.200,- Euro fehlt.

Genügt dies bereits zur Unterstellung eines arglistigen Verschweigens eines erheblichen Mangels oder kann ich über die Sachmängelhaftung etwas erreichen. Dummerweise trifft mich hier schon die Beweislastumkehr. Beim Erhalt der Rechnung lag die Beweislast noch beim Verkäufer. Die Sachmängelhaftung läuft Mitte Oktober ab.

Viele Grüße
Caligula

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2 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja, Sie müssen beweisen, dass der Schaden von Ihnen übernommen wurde und nicht selbst verursacht. Bei dem Zahnriemen handelt es sich um ein Verschleißteil, welches i.d.R. nicht durch Gewährleistung und auch nicht durch Garantie abgedeckt ist

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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