Hallo!
Am 21.05.02 haben wir einen Gebrauchtwagen (EZ. 31.07.00) beim Fiatvertragshändler mit 1j. Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie und Dekraprüfsiegel gekauft. Im Oktober/November 02 wurde ein Batteriedefekt festgestellt und diese ausgetauscht. Nun sollen wir 60 von 88 Euro bezahlen. Da ich mich weigerte die Rechnung zu begleichen wurde der Betrag gemindert (aus Kulanz!). Muss ich nun diese 60 Euro wirklich bezahlen?
Gruß Natalie
Gebrauchtwagen- Garantie
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Natalie,
Damit der Batteriedefekt von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt ist, muss der Mangel schon bei Vertragsschluss vorgelegen haben.
Die sog. Beweislastumkehr - d.h., dass der Händler Dir nachweisen muss, dass der Mangel bei Vertragsschluss noch nicht vorlag - gilt nur die ersten 6 Monate.
Das bedeutet, dass Du nun nachweisen müsstest, dass die Baterie schon damals defekt war - das wird Dir bei einem Verschleißteil, wie es meiner Ansicht nach auch die Batterie ist, nur schwer möglich sein wird. Daher ist die defekte Batterie wohl zumindest nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt.
Inweiweit hier die Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie des Händler die Kosten der Batterie deckt, kommt auf deren Inhalt an. Im Zweifel ist so ein Defekt dort aber auch ausgeschlossen.
Gruß
MCNeubert
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
23 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten