Gebrauchtwagen- Garantie

11. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Natalie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen- Garantie

Hallo!
Am 21.05.02 haben wir einen Gebrauchtwagen (EZ. 31.07.00) beim Fiatvertragshändler mit 1j. Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie und Dekraprüfsiegel gekauft. Im Oktober/November 02 wurde ein Batteriedefekt festgestellt und diese ausgetauscht. Nun sollen wir 60 von 88 Euro bezahlen. Da ich mich weigerte die Rechnung zu begleichen wurde der Betrag gemindert (aus Kulanz!). Muss ich nun diese 60 Euro wirklich bezahlen?
Gruß Natalie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Natalie,

Damit der Batteriedefekt von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt ist, muss der Mangel schon bei Vertragsschluss vorgelegen haben.
Die sog. Beweislastumkehr - d.h., dass der Händler Dir nachweisen muss, dass der Mangel bei Vertragsschluss noch nicht vorlag - gilt nur die ersten 6 Monate.
Das bedeutet, dass Du nun nachweisen müsstest, dass die Baterie schon damals defekt war - das wird Dir bei einem Verschleißteil, wie es meiner Ansicht nach auch die Batterie ist, nur schwer möglich sein wird. Daher ist die defekte Batterie wohl zumindest nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt.
Inweiweit hier die Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie des Händler die Kosten der Batterie deckt, kommt auf deren Inhalt an. Im Zweifel ist so ein Defekt dort aber auch ausgeschlossen.

Gruß
MCNeubert

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