hallo,
ich habe von meinem autohändler ein schreiben bekommen, mein gebrauchtwagen doch nochmal zum service-check in die werkstatt bringen, bevor die (gerauchtwagen)garantie ausläuft.
nun wurde festgestellt, dass einige reparaturen anfallen.
- querlenker oben/unten vorne re + li
- achsmanschette vorne
- motorsimmerring
- keilriemen
alles zusammen macht ein ganz schöner batzen.
meine frage:
fallen diese teile noch in die gebrauchtwagen-garantie???
fällt der reparaturaufwand(zeit) ebenfals in die garantiepflicht???
anmerkung:
der gebrauchtwagen wurde vor 2,5 jahren beim händler gekauft
km 97.000 kaufdatum
km 189.000 jetzt
für tips und infos bin ich sehr dankbar...
lieben gruss SW
Gebrauchtwagen Garantie - fällt der Reparaturaufwand (Zeit) in die Garantiepflicht?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Bei dieser Laufleistung und nach 2 1/2 Jahren habe ich starke Zweifel, daß da noch jemand Garantieleistungen gewähren wird.
Aber wie auch immer: die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, im Gegensatz zur Gewährleistung. Die Einzelheiten lassen sich bei einer freiwilligen Garantie individuell festlegen, also nachsehen oder den Händler fragen.
Eine Pflicht zur gesetzlichen Gewährleistung besteht jedenfalls nicht mehr.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
hallo,
vielen dank für die info.
aber unabhängig zu meinem fall, habe ich mal eine generelle frage:
wenn ich beim händler eine verlängerung der gebrauchtwagengarantie abschliesse und dieser dafür geld kassiert, wie ist es dann mit der garantieleistung???
und wo steht geschrieben das die garantieleistung nur X km gültig ist, oder nach einer gewissen laufleistung verfällt, obwohl die garantiezeit noch besteht??
ist die garantieleistung nun eine pflicht des händlers, für evtl. schaden aufzukommen, oder ist es nur gutwill und je nach lust und laune???
für was wird denn dann die garantieleistung überhaupt angeboten und noch dazu geld kassiert??
warum bekomme ich eine "einladung" des händlers, mein fahrzeug vor ablauf der garantiezeit/frist noch einmal durchchecken zu lassen, wenn evtl. anfallende leistungen sowieso nicht ersetzt werden???
wenn dies der fall wäre, welcher händler würde da freiwillig für garantieleistungen aufkommen??
und für was wird denn dann die garantie (auch die gesetzliche) angeboten/verkauft??
hab ich hier etwas nicht richtig verstanden??
oder sehe ich die angelegenheit zu einseitig?
für kommentare und aufklärugen wäre ich euch sehr dankbar.
gruss suedwesten
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Diese Gebrauchtwagengarantie ist eine einfache Risikoversicherung. Dies tritt ein, wenn am KFZ in der Versicherungszeit was zu reparieren ist. Allerdings nciht für Verschleissteile und für die KM-Leistung werden %-uale Abschläge gemacht. Wie genau diese Versicherung rechnet und was ein-und ausgeschlossen ist, kann man aus den Versicherungsbedingungen ersehen.
Gruß
Michael
Jo, so isses.
Und jede Garantieversicherung hat unterschiedliche Garantieumfänge und Bedingungen und oft gibt es zur Basis Standart Versicherung noch Zusatzpakete für div. Baugruppen.
Oben angeführte Mängel sind aber alle nicht in einer Garantie enthalten.
Sie können also in jede andere Werkstatt gehen um dort nach alternativen Rep.Kosten zu fragen.
Gruß Spezi
schauen sie doch einfach mal in die garantiebedingungen, dann sind sie viel schlauer,
die teile die oft kaputt gehen sind meistens eh nicht drin!
@ pOtH
und was wären das z.B. für Teile
Gruß Spezi
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