Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)
Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130323 Beiträge, 41512x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
Besteht hier nach der neuen Rechtslage

Welche neue Rechtslage?



Zitat (von Reiner123mitglied):
Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?

Wer ist "er"?



Zitat (von Reiner123mitglied):
Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen

Falsche Reihenfolge ...



Zitat (von Reiner123mitglied):
welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte

Wie genau wurde der festgestellt?
Was genau wurde festgestellt?
Wurde im Kaufvertrag unfallfreiheit zugesichert? Wenn ja, mit welchem Wortlaut genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)

1. Welche neue Rechtslage? - Ich meinte gehört zu haben, dass in den letzten beiden Jahren in Punkto Gewährleistung einges verändert wurde. Was genau weiss ich nicht.
2. Wer ist "er"? - mein Bekannter
3. Falsche Reihenfolge ... - Wurde extra jemand mitgenommen der sich eigentlich gut auskennt.
4. Wie genau wurde der festgestellt? - Kofferraumdeckel nicht gleichmässig und überlakiert
5, Wurde im Kaufvertrag unfallfreiheit zugesichert? Wenn ja, mit welchem Wortlaut genau? -
Wortlaut: "Der Verkäufer erklärt ( in allen unten Fällen gilt soweit ihm bekannt ist ) das das Kraftfahrzeug auch in der übrigen Zeit keine sonstige Beschädigungen hat lediglich genannte Unfallschäden oder Beschädigungen hatte. "
Über Unfallschäden war keine Kenntnis seitens des Verkäufers. Auch war er nicht im Fahrzeugbrief eingetragen. Angeblich deshalb, weil er den Wagen für seine Freundinn gekauft hat ihr aber nicht gefallen hat Der Wagen war abgemeldet an der Einfahrt einer Auffrischungsfirma für PKWs und wurde dort auch poliert und innen aufgefrischt bzw. grundgereinigt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130323 Beiträge, 41512x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
ch meinte gehört zu haben, dass in den letzten beiden Jahren in Punkto Gewährleistung einges verändert wurde.

Da gab es zwar einige Urteile, die sind hier aber nicht relevant.



Zitat (von Reiner123mitglied):
"Der Verkäufer erklärt ( in allen unten Fällen gilt soweit ihm bekannt ist ) das das Kraftfahrzeug auch in der übrigen Zeit keine sonstige Beschädigungen hat lediglich genannte Unfallschäden oder Beschädigungen hatte. "

Nun, da wird man dann dem Verkäufer die Kenntnis bezüglich des Unfallschandens nachweisen müssen.

Gleiches gilt für die Mängel - sofern die nicht unter altersbedingten Verschleiß fallen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 174x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
Ich meinte gehört zu haben, dass in den letzten beiden Jahren in Punkto Gewährleistung einges verändert wurde.

Nö . Zudem ist der Stand laut dieser Information:
Zitat:
Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular )

zu 99% so das für deinen Bekannten gilt : sein Auto=ab jetzt sein Problem.

Zitat:
Kofferraumdeckel nicht gleichmässig und überlakiert

muss nicht zwangsläufig etwas mit einem Unfall zu tun haben

Zitat:
Wortlaut: "Der Verkäufer erklärt ( in allen unten Fällen gilt soweit ihm bekannt ist ) das das Kraftfahrzeug auch in der übrigen Zeit keine sonstige Beschädigungen hat lediglich genannte Unfallschäden oder Beschädigungen hatte. "
bedeutet im Klartext:
Zitat:
Über Unfallschäden war keine Kenntnis seitens des Verkäufers.

dh. aber nicht das der Wagen unfallfrei sein muss. Der VK weiß eben nur nichts davon.

Zitat:
Auch war er nicht im Fahrzeugbrief eingetragen.

ja und? um ein Fahrzeug zu verkaufen muß man nicht als Halter eingetragen sein.


Zitat:
Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat

Tipp an deinen Bekannten- ein gebrauchtes Fahrzeug ist nicht NEU. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit eines auch größeren Defekts. Zudem ist in dieser Preisklasse die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das etwas "passiert" da die Laufleistungen idR. weit über 100.000km liegen ehr im Bereich 200.000km+. und damit ist ein Fahrzeug in vielen Bereichen an der Verschleissgrenze seines Fortbestands angekommen.
Wer sich sowas kauft sollte also Wissen was er tut und Schäden von vornherein einkalkulieren.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)

Fahrzeug hat 137000 km.
Waren am Samstag nochmals beim Verkaufsstandort vorbeigefahren. Zufällig arbeitet der private Verkäufer in der Autoaufbereitungswerkstatt. Auf dem selben Platz wo auch das Auto gekauft wurde und stand ( direkt vor Hauswand der Aufbereitungsanlage ) standen bereits zwei weitere unbeschilderte, aufbereitete Autos. Auf unsere Frage an den Verkäufer um das Auto zurückzunehmen bekamen wir zur Antwort " Er melde sich im Laufe der nächsten Woche um sich noch abzusprechen um eine Lösung zu finden " Für mich klingt dies nach Verzögerungstaktik. Sollte ich noch abwarten, oder besser doch direkt einen Anwalt aufsuchen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Firma der Autoaufbereitung läuft auf den Namen des Verkäufers gerade herausgefunden. Wegen der Vielzahl der Autoverkäufe könnte es wohl schon in den Bereich eines Händlers fallen. Zumindest wird sich das Finanzamt dafür interessieren.

4x Hilfreiche Antwort


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