Ich habe Anfang Januar für meine Tochter ein gebrauchtes Auto gekauft. Der Verkäufer sagte, das alles in Ordnung sei u.s.w.
Ende Februar stellten sich erste Mängel ein, Haarriss am Zylinderkopf...
Mängel an der Ölwannendichtung und noch einiges...was meine Tochter erst jetzt erfahren hat. Die Reperatur übersteigt den Wert vom Auto.
Aus Quellen habe ich erfahren, dass der Verkäufer eigentlich kein Privatmann ist, sondern schon Händler nur ohne angemeldeten Gewerbe und Stellplatz.
Wie kann ich mich weiter verhalten ? Kann ich damit zum Anwalt gehen ?
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"Sylvia Harris"
Gebrauchtwagen- Kauf von Privat
Was steht im Kaufvertrag drin - handelt es sich hiernach um einen Privat-Verkauf, bei dem die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen worden ist ?
Ohne genauere Kenntnis des Sachverhaltes werden Sie hier keine seriöse Einschätzung erhalten. Danke.
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Das war ein Privat- Kauf und in diesem Vertrag wurde jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. In der Anzeige, die er geschalten hat, stand aber was anderes...kein Unterbodenrost...(hat das Auto aber), dann Bremsen sehr gut (müssen erneuert werden ), Auspuff sehr gut ( muss auch repariert werden )...
für mich ist das arglistige Täuschung...
Hab ich eine Chance, dass der Verkäufer zumindest die Reparatur übernimmt?
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"Sylvia Harris"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Maßgebend hier ist der Kaufvertrag, nicht die Verkaufsanzeige.
In diesem wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, wie Sie schreiben.
Insofern müssten Sie als Käufer dem Verkäufer nachweisen, daß er die Mängel kannte und Ihnen gegenüber verschwiegen hat.
Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung oder sind Sie ADAC Mitglied (hier ist eine erste Rechtsberatung kostenlos) ?
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Ich habe beides ... Rechtsschutzversicherung und ADAC Mitgliedschaft
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"Sylvia Harris"
Dann würde ich an Ihrer Stelle unverzüglich zu einem versierten Anwalt gehen und ihm die Sachlage schildern. Ich persönlich sehe hier gute Chancen für Sie. Auf keinen Fall aber eine Reparatur auf eigene Faust machen lassen, um die Beweise zu sichern.
Arglistige Täuschung mag zutreffend sein. Grob gesagt gilt: Mängel, die einem normalen Fahrer auffalen müssen, kann er nicht übersehen haben, so dass er Sie Ihnen hätte mitteilen müssen. Schäden, die nur ein Fachmann bemerkt, können ihm dagegen schwer angerechnet werden.
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Ein Gespräch mit dem VK wäre im Moment das vernünftigere, da es nichts
kostet.
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