Hallo in die Runde,
ich brauche mal wieder eure Meinung zu folgender Sachlage:
Ich habe im März 2021 einen Gebrauchtwagen erworben. Da das Fahrzeug weiter weg stand und mein Bruder mehr Ahnung von Autos hatte, habe ich ihn gebeten das Fahrzeug zu besichtigen und wenn alles passt auch zu kaufen. Der Verkäufer hat zwar ein Autohaus aber hat den Skoda privat verkauft und auch in seiner Werkstatt im Januar 2021 TÜV machen lassen. Darin steht, dass das Auto ohne Mängel ist.
Nun hatte ich auf dem Weg nach Hause eine Panne und es wurde in meine Wunschwerkstatt gebracht, in der man den Wagen unter die Lupe genommen hat und zum Schluss kam, dass es sich nicht mehr lohnt das Auto zu reparieren, weil zu viele Mängel vorliegen. Der Turbolader hat zur Panne geführt, jedoch ist eine der Bremsblöcke , die Bremsleitungen, die komplette Hinterachse, die Antriebswelle hinüber. Was summa summarum dann quasi einem wirtschaftlichem Totalschaden gleichzustellen ist. Er meinte auch, dass das Auto so niemals durch den TÜV kommt, der ja wieder im Januar fällig wäre.
Daher liegt natürlich die Vermutung nahe, dass einige der Mängel bereits im Voraus vorhanden waren und beim TÜV in der hauseigenen Werkstatt "übersehen* wurden.
Ich weiß zwar, dass bei Privatkäufen keine Garantie besteht aber durchaus eine Gewährleistung, wenn man Mängel absichtlich bzw arglistig verschweigt.
Mein Bruder hat im Auftrag für mich unterschrieben und bezahlt und es handelt sich um einen Standard Kaufvertrag von mobile.de. Der Kaufpreis lag bei 2600€, falls das eine Rolle spielt.
Folgende Klausel steht hier im Kaufvertrag:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Nun zu meiner Frage, ich habe zwar mit dem Auto und allem schon abgeschlossen und unter Pech gehabt abgelegt aber ich würde gerne dem Verkäufer noch eine Lektion erteilen, falls das irgendwie möglich ist.
Was meint ihr dazu? Sollte ich irgendwelche Schritte einleiten? Ich will wenigstens erreichen, dass er so etwas nicht nochmal mit jemand anderem macht.
Für euren Rat wäre ich sehr dankbar
-- Editiert von soundzeazy am 06.06.2022 10:42
-- Editiert von Moderator topic am 06.06.2022 15:55
-- Thema wurde verschoben am 06.06.2022 15:55
Gebrauchtwagen Privatkauf
6. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juni 2022 | 10:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen Privatkauf
#1
Antwort vom 6. Juni 2022 | 13:18
Von
Status: Unbeschreiblich (130270 Beiträge, 41508x hilfreich)
Zitat :und auch in seiner Werkstatt im Januar 2021 TÜV machen lassen. Darin steht, dass das Auto ohne Mängel ist.
Das ist wohl eine Fehlinterpretation seitens des Käufers von dem was dort tatsächlich steht. Denn in den TÜV Bescheinigungen findet sich regelmäßig nur, das keine TÜV-relevanten Mängel vorliegen.
Zitat :Daher liegt natürlich die Vermutung nahe, dass einige der Mängel bereits im Voraus vorhanden waren und beim TÜV in der hauseigenen Werkstatt "übersehen* wurden.
Abgesehen davon, das man das erst mal beweisen müsste, müsste man zuvor auch noch den Verschleiß der letzten 2 Jahre abziehen.
Zitat :Sollte ich irgendwelche Schritte einleiten?
Wenn man Interesse am Geld verbrennen hat ...
#2
Antwort vom 6. Juni 2022 | 16:40
Von
Status: Schüler (463 Beiträge, 75x hilfreich)
Zitat :Der Turbolader hat zur Panne geführt, jedoch ist eine der Bremsblöcke , die Bremsleitungen, die komplette Hinterachse, die Antriebswelle hinüber.
Reichlich unglaubwürdig.
Als erstes mal Bestandsaufnahme bei einer Werkstatt die nicht darauf aus ist, Sie abzuzocken - was hier offenkundig der Fall ist.
Bei einem Fahrzeug für 2600€ Kaufpreis über 2 Jahre Nutzungsdauer = ~100€ pro Monat. Was erwartet man den bitte????
Die Aussage mit dem TÜV ist gequirlter Schwachsinn. Das Fahrzeug wird zum Zeitpunkt der Untersuchung wohl mängelfrei gewesen sein. Die Beweislast, dass das nicht so war, tragen Sie. Bei den geschilderten Problemen höchst zweifelhaft, das ist halt Verschleiß.
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