Gebrauchtwagen Sachmängelhaftung?

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard 04.07.09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen Sachmängelhaftung?

Hallo,
Habe am 10.02.09 eine n 4 J alten Wagen beim Händler gekauft, nach 4 Monate und 4000km gefahren habe ich jetzt einen Motorschaden,
der Händler hat den Wagen nun seit einem Monat, und ich im glauben das der wagen wegen einer bestehenden Garantieversicherung auf deren kosten Rep. würde ( die das es jetzt schon einen Monat andauert ist auf meine Naivität, Urlaub meinerseits und des Händlers zu erklären, und wie ich jetzt lese sicherlich auch wiel der händler so versucht aus der Beweislast - Sachmängelhaftung heraus zu kommen)

jetzt hab ich immer noch keine Information, außer das ich mit ung. 3500,-
an Materialkosten beteiligt binn.

kann mir da jemand helfen?
ist das kein fall der Sachmängelhaftung?
würde mich sehr über meinungen und beiträge freuen
Grüße
Reinhard



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
ist das kein fall der Sachmängelhaftung


Mit so wenig Informationen nicht zu sagen.

Generell müßte der VK nachweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag. Kann er das, hat der K Pech. Denn Gewährleistung != Funktionsgarantie.

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#2
 Von 
Reinhard 04.07.09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Reaktion zuerst mal,
sorry der wenigen Infos, hatte das so zwischendurch geschrieben,
Kaufdatum 10.02.09 BMW 320d 85000km Erstzulassung 04 2004
Schadensdatum 01.07.09 Sonderzubehör 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie Lieferdatum 11.02.09
Zum Schaden (Hergang) Meine Frau rief mich an da s der Wagen Qualmt und fährt wie ein Traktor, hat ihn dann stehen lassen.
Wir haben den Wagen dann nachts Abgeschleppt (bis Zuhause erst mal)
am kommenden Tag hab ich den Händler angerufen und ihm genau erklärt wie der Wagen sich verhält, er meinte ob ich denn Öl und Wasser kontrolliert habe,
das war einwandfrei, und so meinte er ich könne den Wagen noch bis zu ihm bringen! Das müsse nicht viel sein, mal auslesen.....
Aufgrund der Aussage und der Tatsache das ich eine Gebrauchtwagengarantie habe, tat ich das. da ich noch nicht abgeholt wurde und warten musste habe ich noch zugesehen wie er ausgelesen wurde und den Herren KFZ Mechaniker gefragt ob ich ein Protokoll haben kann, das hab ich auch dort steht: Autohaus......Datum usw. Steuergerätdiagnose BMW Diesel EDC 16C ....Fehlerspeicher
4232Glühkerze Zylinder 3 Unterbrechung (dasselbe bis 4 )
4191 Ladedruckregelung Kurzschluss nach Masse
4B11 Laufruheregelung Korrekturmenge zu niedrig
4530Laderuckregelung zu niedrig fehleranzahl 7
Der Mechaniker rief einen Zweiten und der Wagen wurde wieder gestartet.......
dann hatte man mich noch gefragt ob ich zeit hätte den Wagen zu in der Nähe Befindlichem BMW Händler zu bringen, irgendetwas sei ihnen nicht möglich! da ich krank war und ins Bett müsse tat ich das nicht
die weiter Info ist mir vom Händler dann nach 2 Tagen (immer auf meine nachfrage hin, kein Rückruf) gegeben worden, BMW sagt das da Schrauben der Stauklappen in den Motor gelangt seien...... und noch untersucht würde. Beim Nächsten Anruf höre ich das er von dort zu einem Motorenspezialist gekommen sei um den ganzen schaden feststellen zu können gekommen sei.
Habe dann mit dieser Fa Telefoniert und die Info Bekommen das ein Austauschmotor her müsse. Vom Autohaus hörte ich natürlich nichts,
als ich jemanden bekam, wurde mir gesagt das der Schaff im Urlaub sei (hatte nach ein paar Tagen einen Mietwagen von diesem Autohaus bekommen)
und sind dann selbst in den Urlaubgefahren, mit der Info das jetzt die Versicherung auf 2 Angebote dieser Fa warte, und jetzt hab ich bescheid das der Händler nach einem gebrauchten Motor sucht das sei ja billiger.
hatte mir auch jetzt gesagt dass ich 50% selbst tragen müsse, hatte ihm dann auf Sachmängelhaftung angesprochen, meinte aber dass er das nicht bezahle.

Beim Kauf wurde mir versichert noch eine Große Inspektion zu machen, und die Bremsen zu erneuern.
Hatte den zettel vom Öl im Motorraum und die Bremsen auch erkennen können, hatte aber leider keinen Eintrag im Heft, und der Tacho ist auch nicht zurückgesetzt gewesen!!!!
dummerweise hatte ich damit kein großes Problem da ich alles sehr anständig empfunden hatte!!!!!
als ich ihm sagte dass ich das nicht glaube bezahlen zu müssen, meinte er nur noch ja dann müsse er seinen Anwalt fragen das ist gestern am 3. 8 gewesen.
werde dann morgen auch einen aufsuchen, schön wenn ich dann schon mehr infos hätte.
binn ein wenig spät dran oder?
und das geld hätte ich nicht da liegen, hatte das gefühl das nichts passiern könne ( das ist jetzt der dritte,320 den wir hinternander fahren und viele km ohne probleme gefahren)
danke im vorraus
Reinhard

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#3
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Also ich für meinen Teil sehe hier den Grundgedanken, beziehungsweise das Grundproblem nicht.

Der Kauf erfolgte bei einem Händler von Ihnen als Privatperson (nehme ich zumindest mal an). Somit haben Sie auf das Fahrzeug eine Gewährleistung von zwei Jahren, die durch vertragliche Regelung auf ein Jahr verkürzt werden durfte. In den ersten 6 Monaten wird aber zu Gunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war (Beweislastumkehr). Der VK müsste Ihnen also zweifelsfrei nachweisen, dass Sie den Motor absichtlich oder zumindest teilverschuldet gekillt haben. Das dürfte nur sehr schwer möglich sein.

Ich entnehme Ihrem Text, dass der Motorschaden schon nach 4 Monaten eintrat. Wo also liegt hier das Problem? Ein ganz normaler Gewährleistungsfall. Der VK steht in der Pflicht den Mangel zu beseitigen - und zwar vollends auf seine Kosten.

Oder haben Sie als Kaufmann unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft? Dann sollte man aber zumindest in den Garantiebedingungen nachlesen können, wie sich der Sachstand verhält. Die aber sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die einen übernehmen nur die Materialkosten, die anderen Material- und Lohnkosten. Müsste man nachlesen.

Oder aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch... ;-)

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"Leben und Leben lassen..."

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#4
 Von 
Reinhard 04.07.09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank,
das mach mut hatte das im grunde auch so gesehen, habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, werde dann weiteres mitteilen
grüße
Reinhard

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#5
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

ich kann MarkOh teilweise zustimmen. Der Verkäufer wäre jetzt in der Beweispflicht das der Motor bei Gefahrenübergabe technisch in Ordnung war. Was aber, wenn ihm dies gelingt, Sie sind ja schliesslich auch 4 Monate "sorgenfrei" gefahren, so abwägig ist das also nicht.

Dann gibt es einen feinen Unterschied zwischen Ansprüchen aus der Gewährleistung und der Garantie.

Wenn der Verkäufer in der Pflicht ist nachzuerfüllen, so ist es ihm gestattet dies mit gebrauchten Teilen zu tun, denn eine Wertverbesserung, die z.B. ein Austauschmotor bzw. generalüberholter Motor mit sich bringt steht Ihnen nicht zu. Nun kenne ich den Umfang Ihrer Garantieversicherung nicht, aber es könnte durchaus sein, das es sich um eine Zuzahlung für einen Austauschmotor handelt. Dann sollten Sie überlegen ob Sie später einmal für die gleiche Summe solch einen Motor bekommen würden.

Dies würde ich aber an Ihrer Stelle nochmal genauestens Nachfragen, bzw. nachlesen und dann, ggf. zusammen mit Hilfe eines Anwalt, ein weiteres Vorgehen entscheiden.

Gruß
DemIhm



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"Hier ist was los...?"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NeoNeo
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

Bei dem genanten Preis würde ich auch von einem Austauschmotor ausgehen.

Im Zuge der Gewährleistung ist es aber allein Sache des Verkäufers für die Beseitigung des Mangels gerade zu stehen. Da muss in der Regel niemand was draufzahlen, es steht dem VK aber auch weitestgehend frei wie er den Mangel beseitigt. Er darf aber auch keinen abgewrackten 200.000 Km Motor vom Schrottplatz einbauen, wenn der Motor zuvor nur 80.000 Km weg hatte. Es würde dann ja einer extremen Wertminderung gleich kommen.

Bei der Garantie kommt es eben darauf an, wie diese im Einzelnen geregelt ist.

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#7
 Von 
Reinhard 04.07.09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Interesante beiträge, werde ich mal drüber nachdenkenhabe morgen 06.08.09 einen Anwaltstermin,

Was sagt ihr eigentlich über die Ursache (denke da ist nichts zu machen)
schrauben der Stauklappen gelöst!!!!!
bei 90000 egal bei wieviel km es kann doch eigentlich nicht sein.
für mich sieht das nach reparatu von irgendeiner sache aus die nicht Fachgerecht gesichert wurde, werde mal versuchen (wenn ich mal zeit finde)
etwas raus zu bekommen.
vielen dank hat mir sehr geholfen ein Bild zu bekommen
reinhard

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Reinhard 04.07.09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Habe leider nicht mehr geschrieben ( hatte da noch ein Paar Private Probleme)

Zur Sache:

1 Std vor Anwaltstermin bekam ich einen Anruf vom Autohändler, und machte mir 3 Angebote 1 Rückabwicklung (gewählt und hat Anstandslos geklappt)
Austauschmotor mit 1500 Selbstbehalt
und 3 Gebrauchtem Motor mit 80000 KM

Ich fand alle drei Möglichkeiten in Ordnung,
habe aber dann doch einen anderen Wagen gekauft.

Nocheinmal Vielen dank an alle die sich hier gemeldet haben,

es hatte mir auch beim Anwaltsbesuch den ich Trotz Positiever Rückmeldung
( nach einem Monat ) aufgesucht habe wichtige Informationen gegeben.



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