Gebrauchtwagen angezahlt. Rücktritt möglich?

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jauchi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen angezahlt. Rücktritt möglich?

Guten Abend.

Ich hab da mal eine Frage.

Meine Freundin hat vor ca. einem dreiviertel Jahr einen gebrauchten Pkw von ihrem ehemaligen Chef gekauft. Im Vertrag hat dieser (laut meiner Freundin, den Vertrag habe ich selber noch nicht gesehen) jeglichen Rücktritt ausgeschlossen und Übergabe des Wagens erst, wenn der volle Kaufpreis bezahlt ist. Angezahlt hat sie 450,- Euro von insgesamt 650,-. Kurze Zeit später, verlor sie ihre Arbeit, rutschte ins ALG II und konnte bis heute die fehlenden die 200,- Euro nicht aufbringen. Gibt es eine Möglicheit aus dem Vertrag herauszukommen, bevor der Wagen total verrottet ist? Abgesehen natürlich von der Erfüllung durch Zahlung des fehlende Betrages.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Möglicheit aus dem Vertrag herauszukommen, bevor der Wagen total verrottet ist?


Der Sinn eines Vertrages ist ja Dinge vertraglich zu regeln, oder? ;)

Wenn da vertragsmäßig nicht geschummelt wurde (scheint mir bei der Darstellung nicht so), gibt es logischerweise auch keine Möglichkeit daraus zu kommen .

*koppklatsch*

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

ohne jetzt die vertragliche Situation zu kennen, meine ich, das hier wohl ein klärendes Gespräch mit dem ehemaligem Chef stattfinden sollte, zumal dieser mittlerweile 9 Monate auf die vollständige Bezahlung wartet.

Am einfachsten wäre wohl, sich die restlichen 200,- € zu borgen, das Auto entgegen nehmen und es dann entweder selbst nutzen oder direkt wieder zu verkaufen. Mit dem Erlös die geborgten 200,- € zurück zahlen, mit einem evtl. Überschuss dann mal Essen gehen oder so.

Oder jetzt, in Absprache mit dem ehemaligem Chef, einen Käufer finden. Der Chef bekommt seine ausstehenden 200,- €, den Überschuss bekommen Sie. Könnte auch funktionieren, sofern Sie noch nicht in Verzug gesetzt wurden und evtl. Zinsen zahlen müssen.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Gute, ja sogar die beste Lösung Herr DemIhm... So und nicht anders.

Rechtlich kommen Sie aus dem Vertrag nicht so einfach raus, im Gegenteil, seien Sie froh, dass der Ex Chef still hält. Der könnte Sie in Verzug setzen und erhebliche weitere Kosten geltend machen.

-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen