Gebrauchtwagen finanziert nun Motorschaden.

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
kuwaigon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen finanziert nun Motorschaden.

<Hallo Zusammen,

brauche mal dringend euren Rat. Ich habe unten mal mein Problem geschildert in der Hoffnung das mir jemand sagen kann ob ich richtig liege oder auf dem Holzweg bin?

Fakten:

BMW 630i Coupe mit Gasanlage am 27.02.09 gekauft. Mit Anzahlung und Finanzierung bei BMW.
Gasanlage zum Zeitpunkt des Kaufes offenbar falsch eingebaut!

Ich war bisher minimum 2x mit dem gleichen Problem in der Vertragswerkstatt. (Gelbe Lampe leuchtete die aussagt das die Abgaswerte nicht stimmen). Jedoch nicht in der Händler Werkstatt.

Das Problem konnte von der Vertragswerkstatt nicht behoben werden.

Händler (400 KM entfernt) behauptet er hätte es behoben bekommen. Folge daraus Motorschaden! Dieser soll von der Gasanlage ausgelöst worden sein. Gasanlage ist Mitbestand der Garantie! Fahrzeug steht bei einer Vertragswerkstatt. Zustand des Fahrzeuges war und ist nicht zumutbar! Vertragswerkstatt sagt das sie selber die Gasanlage nicht mehr einbauen würde!

Angebot vom Händler:
Ein neuer Austauschmotor wird eingebaut. Dieser bekommt jedoch keine Garantie bzw. keine Garantieverlängerung. Gasanlage soll ebenfalls in Stand gesetzt werden. Händler will die Reparatur selbst durchführen. Bietet auch einen Ersatzwagen an. Der Händler drängt darauf das Fahrzeug abzuholen!!!

Mein Vorhaben:

Rückgabe des Fahrzeuges an den Händler. Rückabwicklung des Kauf- und Finanzierungsvertrages. Händler soll beides Abwickeln. Erstattung der gezahlten Finanzierungsraten und der Anzahlung sowie ggf. eine Entschädigung? Davon abgezogen wird die Nutzungsgebühr!

Fragen:

Muss ich die Reparatur verweigern weil ab dem Zeitpunkt keine Rückabwicklung mehr möglich ist?

Muss ich das Fahrzeug von der Vertragswerkstatt wegholen lassen um sicher zu gehen dass der Händler das Fahrzeug nicht einfach abholt?

Hat der Händler ein Recht das Fahrzeug jetzt noch instand zu setzen?

Was muss ich dem Händler jetzt schriftlich mitteilen?

Welche Chance hat mein oben genanntes Vorhaben?

Falls die Klage vor Gericht scheitert kann der Händler mir einen Strick drehen und dann die nötige Reparatur verweigern?

Wer zahlt für das zerlegen des Motors beim Vertragshändler um die Ursache des Schadens festzustellen?

Wann soll/muss der Händler das Fahrzeug zurück erhalten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du musst dem Händler schon Nachbesserungsoptionen anbieten, jedoch lange nicht unendlich vielen. Jetzt kannst du auf Wandlung oder Minderung bestehen. Wie dein Kreditvertrag damit zusammenhängt ist eine andere Sache.
Da wirst du alleine kaum mit zwei, drei Briefen rauskommen.

Ich würde mal mit dem Händler reden und sehen wie weit der mitgeht.

Danach aus kostengründen die Schiedstellen der IHK oder des KFZ Immung nutzen.

Und wenns immer noch nicht passt nen Anwalt.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Moment mal! Das sieht doch eher danach aus, als haette er bislang Garantieleistungen eingefordert und wohl teilweise auch erhalten. Jedenfalls schreibt er dauernd von "Garantie" und auch dass die Gasanlange von der Garantie erfasst wird. Ausserdem hat er das Fahrzeug nicht dem Haendler zur Nachbesserung ueberlassen sondern einer Fremdfirma zur (anscheinend endgueltig fehlgeschlagenen) Reparatur uebergeben. Das riecht schon sehr nach Garantie und nicht nach Gewaehrleistung.

Unter diesem Aspekt halte ich das Angebot des Haendlers auch fuer aeusserst grosszuegig. Ansprueche aus der Gewaehrleistung erscheinen jedenfalls eher fragwuerdig. Schliesslich hat er dem Haendler bisher ueberhaupt keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben und dann auch noch anderweitig an dem Fahrzeug arbeiten lassen.

Der Haendler behauptet nun, haette man ihm das Fahrzeug zur Nachbesserung uebergeben (was Voraussetzung fuer die Geltendmachung von "Geaehrleistungsschaeden" ist), so haette er den Fehler beheben koennen und es waere dann auch nicht zum Motorschaden gekommen. Dennoch bietet er einen Austauschmotor, die Instandsetzung der Gasanlage und sogar auch noch eine Ersatzwagen (wohl fuer die Dauer der Reparatur) an. Viel fairer geht's wohl kaum.

Wir muessen hier also mal wieder streng zwischen dem Garantiefall und der Haendlergewaehrleistung trennen. Die Garantiebedingungen moegen ja eine Reparatur in einem beliebigen Fachbetrieb erlauben, bei der Gewaehrleistung ist aber grundsaetzlich der Haendler in Anspruch zu nehmen, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Man muesste jetzt also mal sehen, in wie weit der Schaden durch die Garantiebestimmungen abgedeckt ist (nur die Gasanlage selbst oder auch Folgeschaeden?) und was diese nun zur weiteren Regulierung sagen. Bestehen hier tatsaechlich noch Ansprueche, koennte es u.U. vorteilhafter sein, den Haendler weiter aussen vor zu lassen und sich mit dem Garantiegeber auseinander zu setzen.

Oder man entscheidet sich nun, den Weg der "Gewaehrleistung" einzuschlagen. Unter den gegebenen Umstaenden sehe ich diesen aber auch als ziemlich dornenreich an.

Ein Anwalt sollte eventuelle Garantieansprueche pruefen und nach Beurteilung der Gesamtumstaende auch eine entsprechende Empfehlun aussprechen koennen.

Vielleicht sollte man aber auch das Angebot des Haendlers annehmen. Dass dieser keine Garantie auf den Austauschmotor geben will, ist verstaendlich. Im Rahmen der Sachmaengelhaftung (Gewaehrleistung) haftet er aber auch hierfuer.

Fuer eine Rueckabwicklung ist es hingegen noch viel zu frueh. Schliesslich hatte der Haendler noch gar keine Gelegenheit zur Nachbesserung.

Gruss
CAM

2x Hilfreiche Antwort

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