Gebrauchtwagen Garantie - ist das Bestandteil des Kaufvertrags?

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchtwagen Garantie - ist das Bestandteil des Kaufvertrags?

moin !

wie muss eigentlich eine gabrauchtwagen garantie abgeschlossen werden ? ist das bestandteil der kaufvertrages ?

was ist, wenn bei den verhandlungen zum immer die rede davon war, aber plöttlich im kaufvertrag nix davon steht und dieser auch noch unterschrieben ist ? pech gehabt und auf kulanz hoffen ?

gruß
reiner

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Eine "Richtige" Gebrauchtwagengarantie ist i.d.R nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Eine solche Garantie (Reparaturkostenversicherung) wird separat beim Kauf abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt entweder der Käufer oder der verkäufer, je nach Absprache.

Fragen Sie den Verkäufer beim Abholen (oder vorher )des Fahrzeugs nach dem Garantieheft. Hier stehen alle Dinge drin, die die Garantie betreffen.

Neben dieser Garantie muss der Händler noch die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung geben.
Diese beträgt meisst 12 Monate bei Gebrauchten Sachen.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katze1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich bin gerade auf das thema gestoßen, da ich theater mit meinem gebrauchten habe.
es handelt sich um einen astra, Bj 91, sehr gepflegt, mit km 122000.
ich habe den wagen bei einem privathändler gekauft, vor nicht ganz drei monaten, und jetzt ist der motor kaputt, laut einer werkstatt nocken welle und zylinderkopfdichtung.

gibts da ne möglichkeit, oder hab ich jetzt einfach pech gehabt?
ich wäre auf das fahrzeug echt angewiesen, und jetzt das. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

.... das kommt darauf an, wie der Kaufvertrag gestaltet ist. Ist Gewährleistung *wasserdicht* ausgeschlossen, dann leider nur Pech gehabt.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen