Gebrauchtwagen gekauft von Privat

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andy_P
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft von Privat

Hallo zusammen!

Ich hab da ein kleines Problem.Habe mir am 28.06. einen Fiat Punto gekauft für 1200 € von einer Privat Person.Im Kaufvertrag stand drinne "unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung".

An dem Auto konnte ich soweit keinen Schaden selber feststellen.
Dann vor einigen Tagen hörte ich ein Kratzen an der rechten Bremse, dachte mir ok, Verschleissteile, musst nur die Bremsbeläge wechseln.Aber als ich das Rad runter nahm,zusammen mit einem Kfz-Mechaniker, stellte er fest das der Stoßdämpfer kaputt wäre,die Bremsschläuche angerißen und die Bremsscheibe hin wäre, neben den Bremsbelägen.Er versichert mir das die Schäden schon länge da gewesen sind.
Der Verkäufer hat mir dies aber verschwiegen und nicht im Kaufvertrag angeben.
Ich hab ihn also angerufen und mal nachgefragt, er meinte nur er wüsste von nichts und er ruft noch heute abend seinen Anwalt an, dass wars dann von seiner Seite aus.
Jetzt würde ich gerne wissen ob es ein 14 Tage Rückgabe Recht auch beim Privatverkauf gibt?Bzw was kann ich jetzt in meiner Lage tun?
Vielen Dank im vorraus schon mal für die Hilfe.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 207x hilfreich)

Hallo,
nein ein Rückgaberecht bei Privatverkauf gibt es nicht.
Gekauft wie gesehen und keine Gewährleistungen möglich.
Pech gehabt.

Das Kratzen was Sie gehört haben war beim Kauf sicher nicht vorhanden, sonst hätten Sie es bei der Probefahrt ja bemerkt.
Für alle Schäden die nachher kommen, müssen Sie aufkommen.
Auch vorhandene, übersehene, oder nicht bemerkte Schäden, sind Ihr Pech. Es sei denn, der VK wusste davon und hat sie arglistig verschwiegen. Das müssen SIE ihm aber nachweisen, was schwierig ist.
Gruß Spezi

-- Editiert von Spezi am 08.07.2004 13:44:14

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