Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem PKW An- und Verkauf erworben. Im Vertrag wurde nur ein Lackschaden erwähnt und meine Frage nach einem Unfall verneint. Durch Zufall, eigentlich wollte ich mich bei der Erstbesitzerin nur nach der fehlenden Betriebsanleitung erkundigen, fand ich folgendes heraus: Sie hatte einen Unfall und der Wagen wurde als wirtschaftlicher Totalschaden von ihrer Versicherung eingestuft. Sie hat ihn denn an einen Schrotthändler abgegeben. Dieser hat ihn angeblich repariert und an einen Zwischenhändler weiterverkauft. Von diesem Zwischenhändler hat ihn denn "mein" Händler als angeblich unfallfrei erworben. Wie sieht die rechtliche Situation aus und was kann ich tun ?
Gebrauchtwagen hatte Totalschaden
7. Januar 2003
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Frage vom 7. Januar 2003 | 00:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen hatte Totalschaden
#1
Antwort vom 7. Januar 2003 | 16:28
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 44x hilfreich)
Da bist du wohl beschissen worden, um es mal neudeutsch auszudrücken. Ich würde den Kauf wandeln und bei Schwierigkeiten der Staatsanwaltschaft den Vorgang zur gefälligen Prüfung vorlegen. Die wissen dann schon, was zu tun ist.
Joh. 19, 22
#2
Antwort vom 21. Januar 2003 | 15:16
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
"PKW An- und Verkauf" - Evtl. noch mit Bauzaun drumrum, altem Wohnwagen als Büro und nur Handy als Telefon.
Sagt auch so alles. Einen Gebrauchtwagen kauft man klugerweise bei einem Markenhändler mit entsprechendem Erscheinungsbild und guter Werkstatt. Gerade wegen der neuen Gesetze meidet er Gurken.
Die Billigdinger bei "An- und Verkauf" sind meistens als supekt einzustufen und haben (siehe oben) nicht selten eine "bunte" Vita.
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