Gebrauchtwagen hatte doch Unfall...

19. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gramespacher, Thomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen hatte doch Unfall...

Hallo,
meine Mutter hat vor kurzer Zeit einen gebrauchten aber fast neuen Opel Vectra gekauft. Durch eine kleine Wartungsarbeit bei einem Vetragshändler wurde aber bekannt, dass das Auto nicht wie auch im Kaufvetrtag festgelegt unfallfrei ist sondern bereits Karroserieschäden bekannt sind wobei hier ein Kostenvoranschlag wohl bei 8000 DM datiert war.
Jetzt meine Frage auf wenn keine tragenden Teile beschädigt wurden und das Auto nicht als Unfallwagen zu bezeichnen ist, so ist es doch nicht mehr unfallfrei i.e.S..???
Ein Kratzer wäre betsimmt ein geringfügiger Bagatellschaden, hier ist aber wohl ein erheblich höherer Schadensumfang gegeben.
So gehe ich nun davon aus, das zum einen die Aufklärungspflicht des Verkäufers verletzt ist (bezüglich des Vorliegens des Schadens) und zum anderen doch die vertragliiche Gegenleistung nicht wie im Vetrag beschrieben, nämlich unfallfrei, erbracht wurde. Hieraus würde doch dann zumindest ein Minderungsanspruch entstehen bzw. ggf. sogar ein Rücktrittsrecht erwachsen... ?? Ist diese Ansicht richtig?
Wie hoch könnte aber der Schadensersatz datiert werden? Der Kaufpreis lag bei 11.800 Euro, der wohl beim Vetragshändler gemachte Kostenvoranschlag für die Reperatur des Schadens lag bei 8000 DM (ca. 4000 Euro?!)...
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar.
MFG
THomas GRamespacher

mail@gramespacher.com
Tel. 02241-1483685

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7 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Gremspacher,

grundsätzlich handelt es sich bei Schäden oberhalb von 750,-€ nicht mehr um Bagatellschäden. Zwar muß diese der Verkäufer nicht von sich aus erwähnen, allerdings kann bei einem solchen Schaden das Fz. nicht mehr als Unfallfrei deklariert werden.

In Falle einer falschen Zusicherung (Unfallfreiheit) hat Ihre Mutter Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung) bzw. Minderung (Kaufpreisreduzierung).
Ob der ursprünglich Kostenvoranschlag noch maßgeblich ist oder, ob zumindest eine Teireparatur erfolgt ist, kann derzeit von mir nicht eingeschätzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Gramespacher, Thomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre schnelle ANtwort!!
Das Auto wurde ja repariert und das eben auch sehr gut, so dass der Schaden nicht erkannt werden konnte.
Für mich wäre noch wichtig einzuschätzen wie hoch die "fehlende Unfallfreiheit" den KP im Ergebnis mindern würde.
MFg Thomas Gramespacher

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Gramespacher,

die genaue Höhe kann nur ein Gutachter ermitteln. Normalerweise findet sich in den Kfz.-Gutachten immer eine Position "Minderwert". Hierbei handelt es sich um den Minderwert, der selbst bei vollständiger Reparatur durch den Umstand des Verlustes der Unfallfreiheit eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
dany
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähnliches Beispiel, doch der vorläufig ermittelte Schaden liegt bei ca. 300 Euro.
Delle vorne rechts, fachmännisch ausgebessert.Airbaglampe leuchtet, Händler sagte, daß muß.Gurte weisen auf Unfall hin.
Kauf ist ein knappes Jahr her.Vor zwei Wochen aber erst bekannt.Gibt es eine Verjährung?
Die sechs Monate treffen hier nicht zu??
Ist es Bagatelle oder Unfall?
Verkäufer gab mündlich die Zusage, daß es kein Unfallwagen sei, ausdrücklich.
Danke für Hilfe
Mfg
Dany

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#5
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Beachten Sie den ,,merkantilen Minderwert".
Bitte beim GDV (Gesamtverband der Versicherungen) unter Angabe der Vorbesitzer und der Fahrgestellnummer um eine Kopie des Unfallgutachtens anfragen.Daraus läßt sich notfalls auch der merkantile Minderwert jetzt noch ermitteln.

Hoffe ein weing geholfen zu haben.

MfG

Heiko Schilling

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#6
 Von 
kmpg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage zu diesem Thema, welche mir nicht ganz klar ist: liegt der Schaden unter 750,- Euro ist es ein Bagatellschaden. Ist dann das Fahrzeug trotzdem ein Unfallwagen oder kann dieser unfallfrei verkauft werden. Mir ist folgendes passiert: ich habe ein Golf Variant gekauft ausdrücklich als unfallfrei, was schriftlich im Kaufvertrag bestätigt wurde. Als ich nach einem halben Jahr den Wagen weiter verkaufte meldete sich der Käufer nach einer Woche, seine Werkstatt hätte einen Unfallschaden am rechten Seitenteil festgestellt. Dies sei ein Unfallwagen und er wolle den Wagen zurückgeben. Ich rief den Verkäufer an der mir den Wagen verkauft hatte und sprach ihn darauf an. Er sagte mir das am rechten Seitenteil mal nachlackiert wurde. Als er auf dem Parkplatz eines Supermarktes zurück kam, hatte er - wohl vom Ausparken des Fahrzeuges daneben - eine Beule. Er sagte mir ausdrücklich das man es aber eher Beulchen nennen könne. Nun sagt der Käufer der den Wagen von mir gekauft hat das auch Bagatellschäden einen Wagen zu einem Unfallwagen machen würde, er hätte sich rechtlich infomiert. Wie verhält sich das jetzt genau? Beste Grüße, Nicole Thiersfelder

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#7
 Von 
Shareef
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich hatte vor kurzem auhc so ein problem. Ich habe von einem VW-Händler einen gebrauchtwagen als unfallfrei gekauft, halbes jahr später habe ich festgestellt das die ganze rechte seite lakiert worden war und auch eine neue tür montiert wurde. Von bekannten habe ich mir sagen lassen das ich beweisen muß das ich es nicht den schaden gemacht habe, ich weiß aber nicht ob das stimmt. Auf jedenfall habe ich den vorbesitzer angerufen und er meinte das er das war und auhc dem händer gesaggt hatte. Er hatte sogar noch eine rechnung, für ca 3700€ ht er reparieren lassen. den wagen hab ich übrigens für 15 000€ gekauft. Dann war ich beim händler weil ich den wagen wieder zurückgeben wollte. Er hat mir wieder einen wagen für 15t angeboten obwohl ich schon halbes jahr damit gafahren war.Also ich das abgelehnt hatte hat er mir geld angeboten, erst 350€ dann später 1500€ aber das war mir zu wenig. Dann haben wir uns vor gericht getroffen. das es ein unfallwagen war, war schon klar. Jetzt mußten wir uns nur noch einigen wieviel von den 15 000 ich zurückbekomme. Mein anwalt meinte 5cent pro km die ich gefahren habe und das vom kaufpreis abziehen. da schon über 18mon vergangen waren, hatte ich 40000km gefahren, waren ca. 4000€ die vom kaufpreis entfallen, also 11000€ bekomme ich dafür. Bei meinem Wagen(VW Bora) waren es 0,67% vom KP pro 1000km, also ca 100€ pro 1000km. Was ich jetzt aber noch wissen möchte, der händler hat mich doch betroggen, er wußte ja das es ein unfallwagen ist weil das der vorbesitzer gesagt hat. Kann ich ihn denn nicht deswegen verklagen? Kann doch nicht sein das er einfach den wagen zurücknimmt und sonst nichts passiert. ich hab den wagen finanziert und muß sogar noch 1000€ dazu zahlen damit ich fertig bin. Bin deswegen nicht in urlaub gefahren weil ich angst hatte das was mit dem wagen passiert. Können sie mir sagen ob ich auf Schadensersatz klagen kann?

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