Hallo zusammen!
Es geht um folgendes: Ich will mir demnächst einen Gebrauchtwagen kaufen und habe einen Wagen nach meinem Geschmack beinem Audihändler gefunden,der auch Gebrauchtwagen verkauft!Nachdem Gespräch über den Preis des Wagens teilte mir der Verkäufer mir mit,dass er am Preis etwas machen würde allerdings würde ich keinen Händlergarantie für den Wagen bekommen.Meine Frage ist:Wie ist es nach dem neuen Gesetz für Gebrauchtwagen?Ist der Händler verpflichtet mir einen Garantie zu geben?Wenn ja ist diese dann kostenpflichtig? Danke!
Gebrauchtwagen - ist Händler verpflichtet mir einen Garantie zu geben?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo lulion,
der Händler kann die Garantie nicht vollkommen ausschließen - sie beträgt bei Gebrauchtwagen ein Jahr.
Er kann nur bestimmte Mängel, die der Wagen beim Kauf bereits hat, im Kaufvertrag benennen und diese sind dann von der Garantie ausgeschlossen.
Bezahlen müssen sie für die Garantie eigentlich nicht - natürlich wird er den Preis im Zweifel hochsetzten - sie können sich aber im Prinzip auch auf den Ausschluss der Garantie einlasssen und zum günstigeren Preis kaufen. Der Ausschluss ist sowieso nicht wirksam.
Besser aber bei einem seriöserem Autohändler kaufen, der zu seiner Garantiepflicht steht - dann gibts bei Garantiefällen sicher auch weniger Streit.
Gruss
MCNeubert
michael@neubert.com
www.MCNeubert.de
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