Hallo,
ich habe bei einem gewerblichen Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Bei der Inspizierung vor Ort war alles, inklusive Probefahrt, in Ordnung. Motor war trocken und kein austretendes Öl zu sehen. Wir haben dann eine Anzahlung von 2000€ geleistet.
Ein paar Tage später haben wir das Auto abgeholt und den Restbetrag von 500€ bezahlt. Kurz vor der Heimat ging die Ölwarnleuchte an und der Motor gab unschöne Geräusche von sich. Ein Bekannter, Kfz-Meister, meinte, dass Kettenspanner(?) und Ölpumpe ausgetauscht werden müssten, was sich auf über 1500€ belaufen würde. Der Bekannte geht davon aus, dass sehr viel Öl aufgefüllt wurde, damit das Fahrzeug möglichst lange "durchhält". Der Motorraum war am Ziel sehr verschmiert und Öl lief irgendwo aus.
Ich würde nun gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler stimmte jetzt am Telefon aber nur mit der Bedingung zu, 15% vom Kaufpreis abzuziehen.
Können Sie mir zu weiterem Vorgehen raten? Im BGB habe ich ein wenig zum Thema "Kauf" etc. gelesen, aber ich verstehe das alles nicht so genau.
Kann ich Zinsen auf das Geld verlangen? Und wie sieht das ganze mit einem Mietwagen aus? Würde der auch bezahlt werden?
Freundliche Grüße
derBobby
-- Editiert derBobby am 13.02.2013 14:33
Gebrauchtwagen mit Schaden von Händler
13. Februar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2013 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebrauchtwagen mit Schaden von Händler
#1
Antwort vom 13. Februar 2013 | 14:50
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
also erstmal müsstest du dem Händler die Möglichkeit einräumen den Mangel in angemessener Frist zu beheben.
Daruf würde ich ihn erstmal ansprechen, mal sehen ob er dann immer noch was von den 15% sagt...
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#2
Antwort vom 13. Februar 2013 | 14:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Das heißt, dass ich sinnvollerweise einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einhole? Vermutlich kann ich das aber nicht einfach machen lassen und dem Händler die Rechnung schicken, oder?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2013 | 14:57
Von
Status: Bachelor (3381 Beiträge, 1316x hilfreich)
Zitat:Vermutlich kann ich das aber nicht einfach machen lassen und dem Händler die Rechnung schicken, oder?
quote:
also erstmal müsstest du dem Händler die Möglichkeit einräumen den Mangel in angemessener Frist zu beheben.
Das heißt, dass du dem Händler die Möglichkeit geben musst, die Mängel zu reparieren und ihm dazu eine angemessene Frist setzen musst....
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
-- Editiert 3,141592653 am 13.02.2013 14:58
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