Gebrauchtwagen nach etwa 500Km Motorschaden

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Janko81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchtwagen nach etwa 500Km Motorschaden


Hallo!

Ich habe kürzlich ein gebrauchtes etwa 25 Jahre altes Mercedes Wohnmobil gekauft, mit dem ich eine Osteuropareise machen wollte.
Nun habe ich Ihn im Internet bei einem Export-Händler erworben und kurz darauf abgeholt.
Ich bin dann damit die etwa 200KM nach Hause gefahren und der Wagen lief auch problemlos.
Wie ich ja anmerkte wollte ich eine Osteuropareise unternehmen und startete auch etwa eine Woche nach der Abholung des Wagens.
NAch etwa 300KM dann gab es einen "Knall" und der Wagen hatte keine Power mehr.
Lief zwar noch, war aber auch lauter und am Berg quälte er sich mit 40 hoch.
ich bin dann die nächste Abfahrt raus und stoppte an einer Tankstelle.
Da ich auch etwas Ahnung von Autos habe, diagnostizierte ich natürlich gleich ein Motorproblem, was aber konnte ich nicht sagen.
Ich habe den Wagen dann durch den ADAC zurück zum Händler schleppen lassen und die Reise mit einem anderen Auto unternommen.
Als ich zurück kam (letzten Sonntag) rief ich den Händler an und der meinte nur dass der Wagen einen Lagerschaden hätte und ob ich denn kein Öl nachgeschaut hätte.
Hatte ich tatsächlich nicht getan, was ich natürlich hätte tun müssen, ich aber echt irgendwie verschwitzt hatte.
Mir ist klar, dass das zu meinen Aufgaben gehört, aber ich denke auch wenn ich ein Auto kaufe, grad bei einem Händler, kann es nicht sein, dass ich grad mal 500KM weit damit komme und dann ohne Öl mit Lagerschaden liegenbleibe.
Ich meine wenn ich ein wenig weiter vom Händler hätte weggewohnt, wär mir der Motor wohl schon auf der ersten Fahrt geplatzt.

Nun meine Frage: Was für Rechte habe ich dem Händler gegenüber?
Habe ich überhaupt welche?
Darf er mir ein Auto verkaufen, bei dem noch 2 Tropfen Öl im Motor sind?
Ist es meine Pflicht, den Wagen schon beim Händler auf Öl, etc zu überprüfen?

Ich bin nunmal davon ausgegangen, dass der Wagen wenigstens mit Öl, und z.B. Wasser versorgt ist, wenn ich Ihn schon beim Händler kaufe - Irrtum!

Vielen Dank im Voraus!


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Janko81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Anmerkung:

Ich hatte auch grad ein paar Tage vor der Abholung frischen TÜV machen lassen, den der Wagen auch ohne Anstand bekommen hat.
Habe ich wohl ein wenig zuviel drauf vertraut!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ReAcId80
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 8x hilfreich)

Da wäre natürlich die genauen Angaben aus dem Kaufvertrag interessant. Hat ihnen der Händler das Fahrzeug als Fahrbereit oder als Bastlerfahrzeug verkauft?

Aber schätze ich ihre Chancen als schlecht an. Bei einem so alten Fahrzeug sollte vor der ersten grösseren Fahrt schon ein Checkup gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Mir ist klar, dass das zu meinen Aufgaben gehört, aber ich denke auch wenn ich ein Auto kaufe, grad bei einem Händler, kann es nicht sein, dass ich grad mal 500KM weit damit komme und dann ohne Öl mit Lagerschaden liegenbleibe.

Trotzdem hättest du den Schaden bei üblicher Sorgfalt eben vermeiden können.

Theoretisch könnte man dir wahrscheinlich sogar anlasten, wenn du ohne Check vom Hof gefahren wärst und der Wagen nach 100 Metern "geknallt" hätte.

Nach 500 km (die nicht auf der Heimfahrt waren) wird man wohl dir die Verantwortung zusprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Janko81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


Der Wagen wurde normal als Gebrauchtfahrzeug verkauft.
Wie ich bereits gesagt habe, verstehe ich schon, dass ich fahrlässig gehandelt habe, aber wie ich meine, sollte es auch Regeln für Verkäufer geben, die einen "normalen" Übergabezustand betreffen.
Ich habe nicht vor, gegen den Händler zu klagen oder Ähnliches, aber ich finde es einfach eine Sauerei, etwas zu verkaufen, was nicht wirklich betriebsbereit ist.
Anders wäre es auch, wenn ich beim Kauf darauf hingewiesen worden wäre.
Wenn mir zum Beispiel ein Bekannter ein Auto leiht, und mir passiert sowas, bin ich dann auch verantwortlich und muss sein Auto ersetzen? Kann doch nicht sein oder?
In der Theorie macht man natürlich zuerst einen checkup, aber in Wirklichkeit ist dies warscheinlich selten der Fall, und diesmal hab ich warscheinlich einfach Pech gehabt.

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wenn mir zum Beispiel ein Bekannter ein Auto leiht, und mir passiert sowas, bin ich dann auch verantwortlich und muss sein Auto ersetzen?

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Mein Fahrschullehrer hatte schon empfohlen, bei jedem zweiten Tankstopp den Ölstand zu überprüfen.
Wenn ich mir ein 25 (!) Jahre altes Fahrzeug kaufe und kurz danach eine "Ost-Europa-Reise" damit unternehmen möchte, ist es reichlich naiv, den Ölstand NICHT zu überprüfen.
Sorry, aber da wird sich kein Händler oder Verkäufer finden lassen, der hier auf Kulanz irgendetwas gewähren würde.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Ich habe kürzlich ein gebrauchtes etwa 25 Jahre altes Mercedes Wohnmobil gekauft, mit dem ich eine Osteuropareise machen wollte.


quote:
Da ich auch etwas Ahnung von Autos habe,


quote:
rief ich den Händler an und der meinte nur dass der Wagen einen Lagerschaden hätte und ob ich denn kein Öl nachgeschaut hätte.


Also ich fasse mal zusammen:

Du kaufst ein 25 Jahre altes Auto, stellst dich als Auskenner dar, weisst aber nicht wo der Ölmesstab iss.

quote:
Mir ist klar, dass das zu meinen Aufgaben gehört, aber ich denke auch wenn ich ein Auto kaufe, grad bei einem Händler, kann es nicht sein, dass ich grad mal 500KM weit damit komme und dann ohne Öl mit Lagerschaden liegenbleibe.


Ahh...die ist die Lage also klar? :respekt:

Wenn da überhaupt KEIN Öl mehr drin gewesen wäre...wärst du erst keine 500 km weit gekommen. Nebenbei soll es so bei Autos auch eine Ölkontrollleuchte geben (jedemfalls bei meinem 15 Jahre alten Auto gibs das).

quote:
Nun meine Frage: Was für Rechte habe ich dem Händler gegenüber?
Habe ich überhaupt welche?


KEINE. Du hast dich als Fahrzeuigführer vor Abfahrt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug betriebsfähig ist.

quote:
Darf er mir ein Auto verkaufen, bei dem noch 2 Tropfen Öl im Motor sind?


Logo...wenn allerdings die Ölkontrollleuchte defekt war und dies verschwiegen wurde könnte es sich um Täuschung handeln.

quote:

Ist es meine Pflicht, den Wagen schon beim Händler auf Öl, etc zu überprüfen?


Wie oben schon geschrieben....als Fahrzeugführer bist du dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht (Ölstand gehört da zwar nicht zu..sollte man aber im eigenen Interesse ab und an mal überprüfen).

quote:

Ich bin nunmal davon ausgegangen, dass der Wagen wenigstens mit Öl, und z.B. Wasser versorgt ist, wenn ich Ihn schon beim Händler kaufe - Irrtum!


Stimmt! Wie du schrubst, bist DU ja auch davon ausgegangen. ;)

die_wurzel

1x Hilfreiche Antwort

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