Gebrauchtwagen: ohne gewähr von privat

15. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
crazy22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen: ohne gewähr von privat

hallo,
hab vor zwei wochen ein auto über ebay ersteigert. Im text stand TOP-Wagen. Neuer ATM moto, schafft xy km/h ohne ölverlust. Bin mit meinem bruder hingefahren, probegefahren und das auto bezahlt und abgeholt. Der Verkäufer hat " Verkauf Ohne gewähr" in den vertrag geschrieben. Als ich zuhause ankam, war kein tropfen öl mehr in der servolenkung. Ein kfz-meister sagte mir: lenkgetriebe defekt (500 euro kosten). Jetzt ratternt noch die kupplung im ersten gang (sollte die auch defekt sein: kosten 1500 euro). Hab den wagen am dienstag abgeholt und war am freitag beim anwalt. Der Verkäufer hat mich nicht auf die fehler aufmerksam gemacht. Ich habe die advocard, doch die zahlen nicht, da es sich um ein kfz handelt (hab kein verkehrsrechtschuz). Meine Frage: lohnt es sich, den mann anzuzeigen, welche chancen habe ich, wenn im vertrag ohne gewähr stand und wie hoch werden die kosten für das verfahren etwa sein?
Vielen Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Das Problem besteht meines Erachtens nach darin, das die Auktion (auch schon ein Kaufvertrag) ohne Gewährleistungsausschluß erfolgte, Sie sich jedoch nachträglich auf einen solchen schriftlich eingelassen haben.
Von daher hätten Sie wohl nur dann mit Ihren Ansprüchen Aussicht auf Erfolg, sofern Sie dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachweisen könnten (Recherche bei Werkstätten und Vorbesitzern).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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