Gebrauchtwagen privat gekauft - nach Inspektion Mängel festgestellt

7. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
tzor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebrauchtwagen privat gekauft - nach Inspektion Mängel festgestellt

Hallo,

Ich habe am 25.04.15 ein Gebrauchtfahrzeug von privat gekauft. Es handelt sich um einen Ford Cougar Bj. 1999 und 154.000km.
Ich habe mir den Zustand des Fahrzeugs so gut ich konnte angeschaut und paar Kratzer und Roststellen an der Kofferraumtür endeckt. Der Verkäufer reagierte erstaunt da er davon nichts wusste, aber gut mit dem Preis ging er dann runter.
Er sagte zu mir dass er ein Hobby-Schrauber sei und die Bremsbeläge selber erst vor kurzem getauscht hat. Das Fahrzeug sei technisch in einem Tadellosen Zustand, es müsse lediglich Motor-Öl demnächst ausgetauscht werden wurde mir mündlich versichert.
Ich bin dann damit Probegefahren, größtenteils auf einer Schnellstraße, und konnte kein Fehlerhaftes Fahrverhalten feststellen.
Nach dem ich mich entschied das Auto zu kaufen wurde ein Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen.
"Fahrzeug gekauft wie gesehen, probegefahren. Alle Mängel wurden dem Käufter ausgiebig erklärt (Rost). Es besteht keinerlei Rückgabe."
Dank meiner Dummheit bemerkte ich erst später dass der Verkäufter und Vorbesitzer des Fahrzeugs nicht die Person sei die mich über die (Rost)-Mängel aufgeklärt hat, mit mir Probegefahren ist sondern seine Freundin.
Ihr Name steht auf dem Fahrzeugschein und in dem Kaufvertrag. Ich habe mit ihre über den Zustand des Fahrzeugs nicht gesprochen und wurde auch nicht von ihr diesbezüglich angesprochen.
Naja zu dem Zeitpunkt konnte ich mein Unglück noch nicht riechen und machte am 28.04.15 einen Werkstatt-Termin zur Inspektion aus wo ich auch gleich das Motor-Öl austauschen wollte.
Am 05.05.15 brachte ich dann das Fahrzeug zur Werkstatt und das Unglück ging los. Hier der Hinweis/Mängelbericht der Werkstatt:
-Schweller hinten links und rechts durchgerostet
- Alle Querlenklager der Vorderachse sind defekt
-Koppelstande vorne links hat Spiel
-Stabilagerung hinten hat Spiel
-Nagel im Reifen hinten links
-Bremsschläuche hinter porös
-Sommerreifen 8 Jahre alt
-Bremsleitung hinten stark angerostet
-Bremsscheiben vorne nahe Verschleißgrenze
-Handbremsseile sind falsch verlegt
-Abgasfelxrohr defekt, Abgasanlage undicht, Haltegummis porös
-Servoölstand bei minimum
-Unterdruckleitung vom AGR-Ventil blind gesteckt
-Windschutzscheibe löst sich auf
->weiter Mängel vorhaben

Ich bin im nachhinein auch sauer auf mich da mir diverse Mängel auch bei der Besichtigung auffallen hätten sollen, leider ist es jetzt wohl zu spät.
Ich habe den angeblichen Verkäufter gestern angerufen, da er den Verkauf des Fahrzeugs für seine Freundin übernimmt und sie anscheinend nichts mit dem Autoverkauf zu tun hat und habe ihn auf die Mängel angesprochen und in Kenntnis gesetzt. Er streitete es anfangs ab und warf mir vor dass der Mängelbericht auch von meinem Bekannten stammen hätte können und dass ich ihm kein arglistiges verschweigen nachweisen kann.
Er schlug vor dass ich in 2 Wochen nochmal zu ihm fahre und mit IHM rede.

Was kann ich in dem Fall tun? Im Vertrag steht die Klausel "gekauft wie gesehen" aber von den ganzen Mängeln wurde mir nichts gesagt und nun weiß ich nicht ob überhaupt Chancen habe das noch was rechtliches beanspruchen kann.
Ich glaube nicht dass von seiner Seite aus irgendwelche (freiwilligen) Reparaturen oder Kostenrückerstattungen zu erwarten sind da er schon am Telefon so klang als ob er seinen Entgegenkommen auch jederzeit ändern kann.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße


-- Editier von tzor am 07.05.2015 13:27




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130378 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat:
da er schon am Telefon so klang als ob er seinen Entgegenkommen auch jederzeit ändern kann.

Welches Entgegenkommen? Davon las ich nichts.


Ansonsten müsste man erst mal den Verschlaiß aus der Liste aussortieren, ist ja kein Neuwagen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tzor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:da er schon am Telefon so klang als ob er seinen Entgegenkommen auch jederzeit ändern kann.
Welches Entgegenkommen? Davon las ich nichts.


Zitat (von tzor):
Er schlug vor dass ich in 2 Wochen nochmal zu ihm fahre und mit IHM rede.

Damit war das "Entgegenkommen" seitens des Verkäufers gemeint.

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten müsste man erst mal den Verschlaiß aus der Liste aussortieren, ist ja kein Neuwagen ...


Dann bleiben folgende Mängel übrig(??):

-Alle Querlenklager der Vorderachse sind defekt
-Koppelstande vorne links hat Spiel
-Nagel im Reifen hinten links
-Sommerreifen 8 Jahre alt
-Bremsscheiben vorne nahe Verschleißgrenze
-Handbremsseile sind falsch verlegt
-Servoölstand bei minimum
(Wenn ich falsch liege bitte um Belehrung)

Laut seiner Aussage hat er beide vorderen Bremsbeläge ausgetauscht, was auch die Werkstatt nachvollziehen konnte da sie recht neu aussehen, hätte man bei der Wartungsarbeit merken sollen dass Querlenklager nicht i. O. sind, dass Reifen zu alt, dass Bremsscheiben an der Verschleißgrenze sind und die Handbremsseile nicht Ordnungsgemäß verlegt sind?
Außerdem ist den Reifen anzusehen dass die Beiden vorderen Reifen mit den Hinteren umgetauscht worden sind da alle 4 auf der Innenseite stark abgefahren sind was durch fehlende Achsvermessung(/kaputte Querlenklager?) hervorgerufen wurde.

Habe ich das Recht/Chancen auf Erfolg durch ein Anschreiben an den Verkäufer mit der Forderung zur Nachbesserung bzw. Rückerstattung/Minderung des Kaufpreises oder ist er in diesem Fall fein aus der Sache raus und frei von Verpflichtungen?

Ich bin echt ratlos und weiß nicht weiter.

Grüße
Alex

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Was übrig bleibt sind nur die falsch verlegten Handbremsseile.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tzor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muran):
Was übrig bleibt sind nur die falsch verlegten Handbremsseile.


Können die falsch verlegten Handbremsseile unter arglistige Täuschung fallen?

Das Fahrzeug wurde in der Ebay Kleinanzeige und mündlich mit "..er hat technisch keine Mängel.." beschrieben.

-- Editiert von tzor am 07.05.2015 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
Können die falsch verlegten Handbremsseile unter arglistige Täuschung fallen?


Kannst du ihm denn Kenntnis davon nachweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tzor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe mich heute schlau gemacht und einiges rausbekommen und würde nochmal um euren Rat bitten.

Ich habe herausgefunden dass der Verkäufer von seinem Verwanden zum Privaten Autoverkauf vorgeschoben wird, da der Verwandte ein gewerblicher Händler ist und somit Gewährleistungen umgeht. Der Verkäufer jedoch benutzt seine Lebenspartnerin als Strohfrau. Natürlich habe ich noch keine Beweise außer Aussagen von Personen und rescherschen im Inernet.

Außerdem las ich den letzten Tüv-Bericht nochmal durch. Die Mängel und Verschleißteile, die vor kurzen bei der Inspektiopn aufgefunden wurden und die ich weiter Oben aufgezählt habe, wurden in dem Tüv-Bericht (2013) aufgeführt und das Auto bekam keine Plakette. Auto war damals nicht zugelassen (kein amt. Kennzeichen und keine Kundendaten angegeben). ca 2 Wochen später gab es eine Nachuntersuchung.. mängelfrei Bestanden, sah so aus als ob alles repariert wurde.

Ich habe überlegt zur Polizeibehörde und zur Zulassungstelle zu gehen und Informationen zu erfragen z.B. über der gewerblichen Händler-Verwanden, die Pkws die auf seine alten Kennzeichen zulassen waren und in welchen Zyklen.
Was sagt ihr dazu? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich würde gerne den Kaufvertrag anfechten/rückgängig machen.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130378 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat:
Ich habe überlegt zur Polizeibehörde und zur Zulassungstelle zu gehen und Informationen zu erfragen z.B. über der gewerblichen Händler-Verwanden, die Pkws die auf seine alten Kennzeichen zulassen waren und in welchen Zyklen.

Da dürte man wohl Pech haben, denn von Beiden Stellen wird es keine Auskunft geben.

Da würde nur eine Anzeige was bringen, nur sollte man da schon etwas mehr in der Hand haben (z.B. schriftliche Aussagen der genannten Personen).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Tatsächlich sind nur die falsch verlegten Handbremsseile möglicherweise ein Mangel, wenn das die Funktion der Handbremse beeinträchtigt.

Arglist setzt nachweisbare Kenntnis des Mangels durch den Verkäufer voraus.

Rechtlich ist meiner Meinung nach maximal die Nachbesserung der Handbremsseile drin.

Es nützt dabei auch nichts, möglicht viel Böses über den Verkäufer zu sammeln.

1x Hilfreiche Antwort

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