Gebrauchtwagen vom Händler gekauft

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
IchIchIchDu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen vom Händler gekauft

Guten Tag,

Ich habe im August 2018 ein Auto vom Händler gekauft. Dann habe ich im Mai 2019 eine Inspektion durch einen Freie Werkstatt machen lassen. Dabei wurden einige Mängel festgestelllt zum Beispiel Turbulader Defekt und Zahnriemen falsch eingebaut und noche viele Mängel mehr. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen, wir haben ein Schadensgutachten durch einen Gutachter machen lassen. Dieser hat die Mängel bestätigt. Da aber trotzdem eine Ausgerichtliche Einigung nicht möglich war haben wir dann im Dezember 2019 Klage eingereicht. Leider habe ich bis jetzt keine Antwort vom Amtsgericht erhalten.(Gerichtskosten sind bezahlt) Meine Frage ist nun wie lange das dauern kann. Bis eine Antwort von Gericht kommt hat da jemand Erfahrung? Ab wann sollte man eine schriftliche Sachstands Anfrage ans Gericht stellen?

Grüße

-- Editiert von IchIchIchDu am 26.01.2020 12:23

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32226 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von IchIchIchDu):
haben wir dann im Dezember 2019 Klage eingereicht.
Zitat (von IchIchIchDu):
Ab wann sollte man eine schriftliche Sachstands Anfrage ans Gericht stellen?
Damit würde ich noch mind. 3 Monate warten. Eher länger.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Da im November / Dezember die Gerichte wegen der drohenden Verjährung eine wahre Klageflut erreicht, würde ich das erst im März machen.
Kann ja auch der Anwalt machen, der sollte einschätzen können wann am Gericht der beste Zeitpunkt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IchIchIchDu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Sowie die zeitliche Einschätzung von euch. Dann werde ich auf jeden Fall noch bis Ende März oder Anfang April warten bevor ich so eine Anfrage stellen werde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.099 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen