Hallo,
wir haben im Dezember 2017 einen gebrauchten VW T4 Multivan bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft für 13.000€.
Der Kontakt war freundlich, uns wurde zugesichert dass alles was es an Schäden/Mängeln etc. gäbe bzw. gab fachgerecht repariert wurde. TÜV wurde neu gemacht.
Nun steht im Dezember der nächste TÜV an, weswegen wir den Bus zur Durchsicht in eine Werkstatt gegeben haben.
Was dabei herauskam zog mir den Boden unter den Füßen weg, denn der Bus ist fast reif für den Schrottplatz.
Von vorne bis hinten Rostschäden ohne Ende, teilweise auch an tragenden Teilen des Rahmens. Geschätzte Kosten sind fast 9.000€.
Laut der Werkstatt sind das keine Schäden welche in nicht mal zwei Jahren entstehen können, sonder diese waren bereits bei Kauf vorhanden nur eben mit frischem Unterbodenschutz "behandelt". Man hat das damals wirklich nicht gesehen.
Gibt es denn hier noch irgendeine Möglichkeit den Händler in die Verantwortung zu nehmen?
Folgendes habe ich mit kurzer google Suche gefunden:
"Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist (AZ.: VIII ZR 104/14
)"
Ich wäre über hilfreiche Ratschläge sehr dankbar.
Gebrauchtwagen vom Händler gekauft - noch rechtliche Handhabe möglich?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatNun steht im Dezember der nächste TÜV an, weswegen wir den Bus zur Durchsicht in eine Werkstatt gegeben haben. :
Warum so was nicht vor dem Kauf ?
ZitatVW T4 Multivan bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft für 13.000€. :
Also mind. 16 Jahre alt......
Zitat"Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist (AZ.: VIII ZR 104/14)" :
Was hat das mit Eurem Kauf zu tun ?
Meiner Meinung nach sind die Rostschäden ein Mangel, der bei einem mind. 16 Jahre alten Auto schon auftreten kann und bei genauerer Untersuchung hätte auffallen müssen. Das hat man sich gespart und das war schlecht.
ZitatLaut der Werkstatt sind das keine Schäden welche in nicht mal zwei Jahren entstehen können, :
Das ist erst mal eine Meinung. Das Problem ist, das man einen Beweise braucht das es so war, will man mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung arbeiten.
Es sein denn, diese wurde rechtswirksam auf ein 1 Jahr begrenzt, das geht bei Gebrauchtwaren.
ZitatFolgendes habe ich mit kurzer google Suche gefunden: :
"Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist (AZ.: VIII ZR 104/14)"
Damit möchte man was genau zum Ausdruck bringen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Realistisch gesehen: NeinZitatGibt es denn hier noch irgendeine Möglichkeit den Händler in die Verantwortung zu nehmen? :
Wurde doch gemacht. TÜV war doch neu.ZitatWarum so was nicht vor dem Kauf ? :
Mag sein. Aber es ist durchaus möglich, dass angerostete (auch tragende Teile) vor zwei Jahren für die HU noch kein Problem waren, und jetzt sind sie durchgerostet.ZitatLaut der Werkstatt sind das keine Schäden welche in nicht mal zwei Jahren entstehen können :
Du müsstest schon nachweisen können, dass der Wagen schon vor 2 Jahren niemals hätte die HU bestehen dürfen, und das hier eine arglistige Täuschung, oder gar ein Betrug vorliegt. Sollte Dir da sgelingen, dann kannst Du auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Allerdings sehe ich da nicht unbedingt serhr grosse Erfolgschancen.
Zum Thema VW Bus gab es vor 3 Jahren schonmal ein schönes Urteil. Es geht zwar um den etwas anfälligeren T5 , aber zeigt das ein Gebrauchtfahrzeug eben nunmal kein Neufahrzeug ist und der Kunde Verschleiss & Schäden hinnehmen muß. Völlig zurecht haben sich die Richter hier nicht verbiegen lassen.
https://www.vau-max.de/magazin/vau-max-inside/gewaehrleistung-ausgehebelt-maengel-bei-vw-t5-multivan-mit-200-000-km-laut-gericht-verschleiss.4998
@ TE und nichts anderes ist es bei euch, der T4 ist für diverse Rostnester bekannt das checkt man vor dem Kauf,
hab ihr ernsthaft erwartet das ihr nach bald 17 Jahren oder älter einen im Top Zustand für 13.000 bekommt?
(ich habe selber einen 1994er (!) & vor einiger Zeit neu aufgebaut aus genau diesem Grund, da ist alleine schon etwas mehr als euer Kaufpreis reinfgeflossen und es wurde alles selber gemacht)
Ein 4er Multivan für 13K€ ist eine Basis aber kein Top Fahrzeug....
Der Wagen dürfte schon in jeglicher Bewertung seine Lebensdauer erreicht oder überschritten haben....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten