Gebrauchtwagen vom Vertragshändler (Bitte schnelle Hilfe wegen Termin)

19. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Coenen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen vom Vertragshändler (Bitte schnelle Hilfe wegen Termin)

Ich habe vor 4 Wochen einen Audi A6 1995 Baujahr beim Vertragshändler als Unfallfrei gekauft. Beim polieren viel mir eine schlechte Lackierung im Heck des Fahrzeugs auf. Bin zu einem (anderen) Audi-Händler, welcher einen Unfall voraussetzte. Dann fuhr ich zu "meinem" Händler, welcher das Fahrzeug vom Meister untersuchern lies und mir daraufhin schriftlich die Rücknahme/Überweisung des Fahrzeugs/Kaufpreis bestätigte. 2 Tage später war weder das Fahreug abgemeldet, noch wusste die Buchhaltung von der Überweisung. Bei einem Gespräch mit dem Händler sagte dieser, der Meister müsse nochmals das Fahrzeug überprüfen. Nach der Prüfung war das auto "unfallfrei", was mir allerdings nicht schriftlich bestätigt wurde. Wir einigten uns schriftlich auf einen unabhängigen Gutachter und eine Rücknahme bei Vorschaden. Ich beauftragte die DEKRA mit einem Gutachten, welches einen grösseren, nicht fachgerecht behobenen Vorschaden feststellte. Der Händler will nun das Gutachten auf einmal nicht anerkennen und einen weiteren ihm bekannten Gutachter zum Gegengutachten hinzuziehen.
Ich sagte ihm, dass das Gutachten für mich massgeblich sei, da ich die Vertrösterei nicht mehr will und er entweder das Fahrzeug zurücknehmen soll, oder ich umgehend einen Anwalt einschalten würde. Er sagte mir, er möge den Anwälten nicht unnötig Geld in den Rachen werfen und würde das Auto zurücknehmen. Allerdings ist sein Gutachter dennoch bestellt, obwohl ich ohne hinzhuziehen eines Anwalts die weitere Untersuchung verbiete.

Frage: Habe ich richtig reagiert?
Muss ich trotz schriftlichen Einverständniss zum Gutachten ein Gegengutachten akzeptieren und wieder Zeit damit verlieren?
Wie kann ich weiter vorgehen?

Andreas Coenen
andreas@coenen-online.de

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Herr Coenen,

ob der Händler den Wagen nochmals auf eigene Kosten begutachten läßt, ist ihm unbenommen.
Bei Schäden von mehr als 750,-€ kann jedenfalls von Bagatellschäden nicht mehr die Rede sein, diese sind im Zusammenhang mit der Unfallfreiheit angabepflichtig.

Bei ein falschen Zusicherung (Unfallfreiheit) haben Sie Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung) oder Minderung (Kaufpreisreduzierung). Zur Not sollten Sie den Händler mit Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Andreas Coenen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Vertragshändler bestand auf ein Gutachten, das ich vorerst nicht gewährte, da dieses durch eine von ihm bestimmten Gutachter, welcher die Zertifikate für seine Gebrauchtwagen ausstellt. Diese Person ist meines herachtens befangen, da der Händler sein Kunde ist.

Kann der Händler vor dem Rückkauf ein weiteres Gutachten, und wenn, dann auch durch diesen Gutachter verlangen?

Andreas Coenen
andreas@coenen-online.de

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