Gebrauchtwagen von Privat an Privat mit Kaufvertrag - Fahrzeug wurde nicht umgemeldet - was nun?

31. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maxnight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen von Privat an Privat mit Kaufvertrag - Fahrzeug wurde nicht umgemeldet - was nun?

Guten Morgen und Euch allen frohe Weihnachten nachträglich und einen guten Rutsch in's neue Jahr, aber bitte nicht auf der Straße. ;)

Ich bin komplett neu hier in diesem Forum und möchte Euch darum bitten, eventuelle Formatierungsfehler, etc. zu entschuldigen. Vielen Dank im Voraus.

Im Jahr 2018 habe ich einen Gebrauchtwagen als Privatverkäufer an eine privaten Käufer verkauft. Natürlich habe ich bei diesem Verkauf einen Kaufvertrag für beide Seiten angefertigt, jedoch leider ein paar Fehler gemacht, die ich so nicht nochmal machen werde:

- Ausweis nicht zeigen lassen
- Fahrzeug angemeldet übergeben
- Kennzeichen mitgeben

Diese oben genannten Fehler sind mir bei dem damaligen Verkauf leider passiert. Rückgängig machen kann ich sie nicht mehr, lediglich daraus lernen. Nur habe nun natürlich deswegen Probleme, die ich nicht so gerne habe.

Der Käufer und ich haben schriftlich im Kaufvertrag die Ummeldung innerhalb von 5 Werktagen vereinbart, woran sich der Käufer leider nicht gehalten hat. Noch heute fährt er sozusagen mit diesem Gebrauchtwagen mit meinen Kennzeichen und auf meinem Namen herum. Eine Anzeige verlief wegen seines Umzuges (die Adresse stimmte eigentlich tatsächlich) im leeren und die Zulassungsstelle lässt mich leider im Zusammenhang mit einer Zwangsabmeldung hängen, dass das Fahrzeug mir ja nicht mehr gehört.

Nun ist es so, dass ich immer die Steuern für eben dieses Fahrzeug zahlen soll, zusätzlich zu den Steuern meines eigenen Fahrzeuges. Solange dieser Steuerbetrag nicht beglichen ist, kann ich immer kein Fahrzeug anmelden und so weiter. Das stört mich sehr, was man, glaube ich, auch gut nachvollziehen kann.

Ich möchte das Fahrzeug nun gerne zwangsabmelden lassen, da ich bereits Blitzer des Fahrer und dessen Steuern sozusagen zu zahlen hatte. Ich weiß leider nur nicht wie.

Könntet Ihr mir da bitte weiterhelfen? Habt Ihr eine Idee, was ich tun kann? Selbst ein Anwalt für Verkehrsrecht konnte mir da leider nicht helfen. :(

PS: Natürlich hatte ich auch bereits versucht, den werten Herren auf Facebook zu finden oder zu der Adresse zu fahren, alles leider ohne Erfolg.

Vielen Dank für alle Antworten.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von Maxnight):
die Steuern für eben dieses Fahrzeug zahlen soll


Und die Versicherung zahlt man auch noch?

Falls ja, kündigen oder einfach die Beiträge nicht bezahlen. Die Versicherung meldet das der Zulassungsstelle und die legt dann über deren Vollstreckungsdienst das Auto still.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, insofern

Zitat (von Maxnight):
die Adresse stimmte eigentlich tatsächlich


sollte das dann für den Staatsanwalt kein Problem sein. Strafantrag stellen ist nun erste Bürgerpflicht.

Zitat (von Maxnight):
Selbst ein Anwalt für Verkehrsrecht konnte mir da leider nicht helfen.


Und der wußte nicht, wie man ein Auto zwangsweise stilllegen lassen kann?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Maxnight):
da ich bereits Blitzer des Fahrer und dessen Steuern sozusagen zu zahlen hatte

Warum zahlt man denn die Blitzer eines Fremden?


Sofern man nicht über die Versicherung gehen kann, dann sollte man sich zweckes Zwangsabmeldung eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht bedienen.


Alternativ die Anschrift des Käufers ermitteln und auf Ummeldung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maxnight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von Maxnight):
die Steuern für eben dieses Fahrzeug zahlen soll


Und die Versicherung zahlt man auch noch?

Falls ja, kündigen oder einfach die Beiträge nicht bezahlen. Die Versicherung meldet das der Zulassungsstelle und die legt dann über deren Vollstreckungsdienst das Auto still.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, insofern

Zitat (von Maxnight):
die Adresse stimmte eigentlich tatsächlich


sollte das dann für den Staatsanwalt kein Problem sein. Strafantrag stellen ist nun erste Bürgerpflicht.

Zitat (von Maxnight):
Selbst ein Anwalt für Verkehrsrecht konnte mir da leider nicht helfen.


Und der wußte nicht, wie man ein Auto zwangsweise stilllegen lassen kann?


Vielen Dank für Deine Antwort.

Die Versicherung habe ich dann tatsächlich nicht mehr gezahlt und diese hat daraufhin gekündigt. Seitdem hängen die mir selbst hinten im Nacken und wollen mir nicht glauben (trotz Kaufvertrag), dass das Auto verkauft ist, weil es ja nicht umgemeldet wurde und sozusagen noch auf meinem Namen läuft.

Einen Strafantrag hatte ich gestellt gehabt, jedoch hatten die das leider nicht weiter bearbeitet. Aus diesen Gründen wusste auch der Anwalt nicht, wie er mir helfen sollte, auch wenn ihm dies, so wie er selbst sagte, sehr Leid tut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maxnight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Maxnight):
da ich bereits Blitzer des Fahrer und dessen Steuern sozusagen zu zahlen hatte

Warum zahlt man denn die Blitzer eines Fremden?


Sofern man nicht über die Versicherung gehen kann, dann sollte man sich zweckes Zwangsabmeldung eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht bedienen.


Alternativ die Anschrift des Käufers ermitteln und auf Ummeldung verklagen.


Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich musste ihn tatsächlich zum Glück nicht bezahlen, da die zuständige Polizeidirektion zum Glück eingelenkt hat. Mir geht es eher um das Prinzip. Das macht mich sehr wütend.

Wie bekomme ich die tatsächliche bzw. aktuelle Adresse des Käufers denn heraus?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 129x hilfreich)

Also was ich nicht verstehen kann: warum wartet man über 2 Jahre, um sich dann darum zu kümmern?!

Ich habe schon einige Autos verkauft, aber so einen Fall noch nicht erlebt.
Sofern der Käufer das Auto nicht ummeldet (und zwar innerhalb von 1-2 Wochen), muss man sofort tätig werden: Information an das Straßenverkehrsamt mit Kopie des Kaufvertrags, Information an die Autoversicherung mit Kopie des Kaufvertrags und Kündigung des laufenden Versicherungsvertrags.

Wenn man das kurz nach dem Verkauf macht, ist das für die Versicherung auch nachvollziehbar. Aber nach 2 Jahren? Kein Wunder, dass die skeptisch sind.

Wenn man dann die Versicherung gekündigt hat und nicht mehr bezahlt, aber der Wagen nicht abgemeldet wird, geht das im Normalfall sehr schnell, denn - wie bereits gesagt - Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht erlaubt und die Ämter sind da sehr schnell. Die ermitteln dann auch über das Einwohnermeldeamt sehr schnell die neue Adresse des Käufers.

Problematisch wird es erst, wenn mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wird. Dann kommt man mit der 2-jährigen Wartezeit aber so richtig in die Bretagne!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von GMB):
wenn mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wird.


ist doch bereits geschehen....und zwar immer dann, wenn das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.

Das

Zitat (von Maxnight):
Seitdem hängen die mir selbst hinten im Nacken


ist durchaus nachvollziehbar, denn

Zitat (von GMB):
Aber nach 2 Jahren?


sollte man sich langsam Gedanken machen über Begrifflichkeiten wie "Schwarzfahrt" oder "unberechtigter/berechtigter Fahrer".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 129x hilfreich)

Na ich meinte jetzt nicht die ohnehin offensichtliche Straftat, das Fahren ohne Versicherungsschutz, sondern so richtig harte Dinge, Banküberfall, Raubüberfall, Drogenschmuggel...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von Maxnight):
Wie bekomme ich die tatsächliche bzw. aktuelle Adresse des Käufers denn heraus?


Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnsitzes, dort eine Meldeauskunft anfordern.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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