Gebrauchtwagen zurückgeben?

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go536673-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen zurückgeben?

Hallo,

jetzt haben wir erneut ein Problem und bräuchten Ihre Hilfe. Wir haben uns im September ein Gebrauchtwagen zugelegt (von einem Händler)

Dies lief auch reibungslos bis jetzt. Da das Fahrzeug letztens nicht anspringen wollte, da die Batterie leer war, haben wir die Batterie gewechselt. Nachdem wir aber die Motorhaube schließten verrutsche sich die Stoßstange (Mittig - Unterm linken Scheinwerfer - Heckstoßstange links)

Also waren wir bei einer Karosserie-Meisterwerkstatt der sich die ganze Sache angeschaut hat. Daraufhin meinte er, dass das Auto ganz sicher einen Unfall gehabt hätte. Er sagte: "Die linke Seite der Stoßstange wurde zu 100% gespachtelt und nachlackiert. Außerdem wurde die Motorhaube versetzt wieder draufgeschraubt (Links war keine Lücke und Rechts war eine größere Lücke) - die Motorhaube muss mittig sitzen mit gleichen Abstand auf beiden Seiten.

Ich habe noch einen Ausdruck von der Stellenanzeige, in dem Stand, dass dieses Fahrzeug "unbeschädigt" sei.

Im Vertrag ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr angegeben.



Nun hat unser Anwalt ein Schreiben los geschickt, dass die Gegenseite uns den Kaufpreis erstattet.

Gerade kam ein Schreiben von der gegnerischen Seite, dass das Fahrzeug mit einem Übergabeprotokoll verkauft wurde, in dem drinne stand, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.

Doch wir haben kein Übergabeprotokoll bekommen?

Wie gut stehen unsere Chancen?

Und wie sollten wir vorgehen?



Ich bin für jeden Tipp sehr Dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Ealil Vathanapaskaran

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go536673-85):
Doch wir haben kein Übergabeprotokoll bekommen?
Ist zwar jetzt keine Frage, aber wenn man keins unterschrieben hat, kann das ja nur ein Bluff vom Händler sein.

Zitat (von go536673-85):
Wie gut stehen unsere Chancen?
Das weiß der Anwalt garantiert besser als wir.

Zitat (von go536673-85):
Und wie sollten wir vorgehen?
Idealerweise so wie der Anwalt empfiehlt. Sonst kommt man tendenziell in Situationen, welche einem zusätzliche Steine in den Weg legen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von go536673-85):
Doch wir haben kein Übergabeprotokoll bekommen?


Entscheidend ist doch eher die Frage, ob ihr ein solches vielleicht bei Übergabe unterschrieben habt. Wenn ihr dies sicher ausschließen könnt, dann sieht es ziemlich gut aus, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go536673-85):
Gerade kam ein Schreiben von der gegnerischen Seite, dass das Fahrzeug mit einem Übergabeprotokoll verkauft wurde, in dem drinne stand, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.

Prima, die streiten den Unfall gar nicht ab.



Zitat (von NaibaF123):
Idealerweise so wie der Anwalt empfiehlt.

So ist es.
Normalerweise würde man jetzt auffordern den Beweis vorzulegen. Aber eventuell hat der Anwalt einen anderen Plan.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go536673-85):
Ich habe noch einen Ausdruck von der Stellenanzeige, in dem Stand, dass dieses Fahrzeug "unbeschädigt" sei.

Hat das Auto einen 450 EUR Job bei Dir oder ist es Vollzeit angestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von go536673-85):
Ich habe noch einen Ausdruck von der Stellenanzeige, in dem Stand, dass dieses Fahrzeug "unbeschädigt" sei.
Das stimmt ja auch. Du hast bisher noch nichts von einer vorhandenen Beschädigung geschrieben. Was ist an dem Auto denn beschädigt?

Zitat (von go536673-85):
Gerade kam ein Schreiben von der gegnerischen Seite, dass das Fahrzeug mit einem Übergabeprotokoll verkauft wurde, in dem drinne stand, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.

Ist deine Unterschrift auf diesem Übergabeprotokoll? Falls nicht, dann ist dieses eigentlich nichts wert.
Was steht zu einem Unfall im Kaufvertrag?

-- Editiert von -Laie- am 22.01.2020 13:05

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