Gebrauchtwagengarantie - Lichtmaschine defekt

13. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagengarantie - Lichtmaschine defekt

hallo,
ich habe folgendes problem. ich habe mir am 15.september 2002
einen gebrauchten golfIII gekauft mit einer 1jahr gebrauchtwagengarantie.
jetzt war ich bei diesem händler weil was mit der elektronik nicht stimmte. als der meister nachsah, stellte sich heraus das meine lichtmaschine defekt ist und die würde ohne einbau 350 € kosten.
nun meine frage: muss ich das bezahlen oder ist das durch die gebrauchtwagengarantie abgedeckt?
ich danke schon mal im voraus für die hilfe.

:(

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"Recht auf Recht"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das kommt ganz darauf an, was die Gebrauchtwagengarantie inhaltlich alles abdeckt.

Üblicherweise sind Verschleißteile nicht im Garantieumfang enthalten. Das sind beispielsweise Bremsen und Reifen.

Meiner Ansicht nach könnte die Lima im Garantieumfang enthalten sein, da sie kein klassischer Verschleißartikel ist.
(Sie muß schließlich nicht in bestimmten km-Intervallen gewechselt werden.)

Mal angenommen sie ist von der Garantie abgedeckt, so müssen Sie damit rechnen, daß Sie einen Teil der Einbaukosten tragen müssen. Dieser %uale Anteil berechnet sich zumeist aus der Laufleistung des Fahrzeugs.
Aber auch das entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. (Möglicherweise haben Sioe auch Glück und die Garantie verzichtet auf Eigenanteile.)


MfG

Lars Hiller

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#2
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die info.
ich habe dem händler ein mail geschickt und nachgefragt wegen der garantie, das war seine antwort:

Da Sie ein Fahrzeug mit Gebrauchtwagengarantie erstanden haben, freuen wir
uns Ihnen mitteilen zu können, das wir
100% der Lohnkosten sowie 40% der Ersatzteilkosten übernehmen werden.
Die 60% Ersatzteilkosten, die sich hierraus für Sie ergeben, belaufen sich
auf 198 Euro incl. MwSt.
für weitere Fragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut,
dann hat sich das geklärt.
Allerdings ist mir etwas schleierhaft, wie sich aus 350€ -> 198€ ergeben. 60% Eigenanteil von 320€ ergibt 210€, die Sie zu zahlen hätten.

Am besten Sie lassen Sie sich die schriftlichen Garantiebedingungen mal aushändigen. So können Sie selbst nachvollziehen, wieviel Eigenanteil Sie im Garantiefall zu zahlen haben.
Beim Abschluß eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug ist der Händler verpflichtet Ihnen die Garantiebedingungen auszuhändigen, denn diese sind Vertragsbestandteil geworden.


MfG und viel Glück

Lars Hiller

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#4
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum machst Du denn in diesem Fall nicht einfach die gesetzlichen Mängelrechte geltend. So musst du die Garantiebedingungen nicht einmal durchlesen.
Die ganze Reparatur wäre durch Nachbesserung abgedeckt.

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#5
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst Du das ich soll einfach die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.
kannst du das näher erleutern, weil ich schon einen Termin für die Reperatur gemacht habe.
Ich glaube jetzt ist Eile angesagt.
danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
nach dem BGB haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache bei der Übergabe sachmängelfrei ist. Nachdem Du geschrieben hast, dass es sich um einen Händler handelt, kann dieses Mängelrecht auch nicht ausgeschlossen werden (die Garantie gilt nur neben den gesetzlichen Rechten und kann diese auch nicht einschränken). Außerdem gilt in den ersten 6 Monaten ab der Übergabe die Vermutung, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war.
Zeigt sich ein solcher Mangel, dann kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen, d. h. Reparatur auf Kosten des Verkäufers.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meinmegaman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
ich habe grade selber so ein eliges problem
dein handler ist zu minimum 6 monaten gewärleistung ferflichtet
deine gebrauchtwagen garantie ist kein muss sondern nur eine kann bestimung
die licht marschine ist kein wartungs bauteiel
dein händler hat die kosten zu tragen und kann nicht auf die garantie beschtehen
.neues eu gesetz seit 1 januar 2002
gehe in auf den sag
.
hoffe konte helfen arbe selber zu kenfen


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#8
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Message: Das ist schon klar, aber wie willst Du feststellen das die Lichtmaschine einen defekt hat. Der Wagen lief bis Dato einwandfrei und wies soweit keine Mängel auf und wie soll man eine Lichtmaschine reparieren? Das geht nur raus und eine neue rein. Aber ich danke Dir trotzdem, ist eine feine Sache wenn man gute Tipps bekommt weil wie man sieht bringt einem eine Garantie gar nichts wenn man nicht weiß was man dafür eigentlich bekommt. Das sollte einheitlich niedergeschrieben werden was sie beinhaltet, oder? Also hab Dank maitre und natürlich Lars

Dexter

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#9
 Von 
Kore Linnerud
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe vor wenigen tagen mit einem Szandertkaufvertrag von WISO bei einem Kölner Händler einen Mercedes Bus gekauft.
Nachder Heimfahrt (über München) musste ich feststellen, daß die Zylinderkopfdichtung nach außen undicht ist. das Fahrzeug verliert geringfügig Kühlflüssigkeit.
Inwieweit muss er sich an einer Teparatur beteiligen?
Das Auto ist Scheckheftgepflegt, hat 240000 KM, ich selbst bin jetzt etwa 900 gefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nebeling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe vor 8 wochen einen Opel Vectra b gekauft beim fahren stellte sich herraus das die Lenkung gereusche macht ich lies den wagen untersuchen von dem händler wo ich ihn gekauft habe man stellte fest das das lenkgetriebe kapput ist (kosten mit einbau
ca 1200 Euro)man wiligte mir kostenlose nachbesserung zu (leider nur mündlich)
ich lies den wagen reparieren.Kurze zeit später lag in meinem briefkasten die rechnung in der stand das es sich bei der lenkung um ein verschleisteil handelt und ich so keinen gewärleistungsanspruch habe man währe aber bereit 50%der kosten zu übernehmen aus Kulanz das sind dan noch 590 Euro zu zahlen.dieser mangel war aber schon beim kauf,ich habe es nur nicht gleich bemerkt den die lenkung hat lediglich greusche gemacht sie war nicht augeschlagen oder undicht und ich denke auch nicht das man dieses teil als verschleisteil bezeichnen kann.

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