Hallo, wer kann mir Info geben.
Habe mir im Januar 2007 einen Fiat Multipla gekauft (Gebrauchtwagen, 7 Jahre alt / 107487 Kilometer Tachostand) vor zwei Wochen ist ein Abdichtungsring eines Spannlagers des Zahnriemens defekt gegangen, ist in den Zahnriemen gefallen und hat diesen zum überspringen gebracht, was einen Motorschaden verursacht hat.
Laut Fiat Vertragswerkstatt, wo der Wagen Momentan steht, Motorteil, laut Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, Motorteil Schaden.
Die Versicherung hat zuerst auf nicht gemachten kundendienst plädiert, ist aber im Vertrag nicht enthalten, danach fast zwei Wochen noch gewartet und heute die Info erhalten, das Sie gar nicht zahlen will. Soll noch ein Schreiben kommen mit der Begründung.
Werkstatt hat Schden wie folgt geschildert.
Abdichtungsring eines Lagers des Zahnriemens teilweise gelöst, unter Zahnriemen gefallen, Zahnriemen dadurch übersprungen, Zylinderkopfschaden.
Wer kann mir einen Tip geben ??https://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
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"clever"
Gebrauchtwagengarantie Versicherung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
...meine Meinung ist, dass Händler, die ein Fahrzeug mit einer Gebrauchtwagengarantievers. verkaufen, der Ansicht sind, sich aus der gesetzl. Gewährleistung >freikaufen< zu können. Zu Lasten des Käufers natürlich.
Liest man jedoch die Versicherungsbedingungen genau, so sind nur begrenzte Teile versichert. Okay hier ein Motorschaden.
A b e r, aber die Ursache für den Motorschaden ist ein Abdichtungsring eines Lagers.
Ohne Details dieses Abdichtungsrings zu kennen, könnte nun die Versicherung der Ansicht sein:
Dieses Teil ist nicht versichert und damit ausgelöste Folgeschäden auch nicht.
Deshalb warte nicht unbedingt die Begründung der Versicherung ab, sondern melde den Schaden auch dem Händler. Hier ist er z.Z.
(ersten 6. Monate) in der Beweispflicht, dass bei Übergabe alles in Ordnung war.
Aus seiner Gewährleistungspflicht ist er durch die Gebrauchswagenhaftpflichtvers. nicht unbedingt raus.
Sicherlich ein schwieriger Weg, um den Schaden eventuell ersetzt zu bekommen.
Poste mal den Ausgang bitte.
Was mich wundert ist, dass die Versicherung für ein 7 Jahre altes Fahrzeug noch einen Vertrag abschließt.
Aber hier wird wohl gedacht, erst mal die Prämie kassieren und Ausreden zur Ablehnung eines Schadens haben wir genug.
mfg
Hallo belle,
habe den Kaufvertrag genau gelesen, Händler verkauft Auto unter vereinbartem Gewährleistungsausschluss.
Deshalb habe ich die diese Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen. Das mit dem Mängelansprüchen steht im Vertrag, das diese nach 1 Jahr verjähren. Werde jetzt mal sehen, was die Versicherung schickt. Halte dich auf dem laufenden, danke für die Antwort, jede Hilfe und jeder Vorschlag ist gut.
MfG
Markus
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Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß ist bei einem Kauf von einem Händler unwirksam :-)
Welche Mängelansprüche sollten denn nach einem Jahr verjähren wenn es gar keinen Anspruch auf eine Gewährleistung geben würde?
Hast du schon einmal daran gedacht eine Schiedsstelle zu kontaktieren?
Viele Grüße, Michael
-- Editiert von micbu am 23.05.2007 11:50:49
Hallo Michael,
warum kann ein Händler so etwas schreiben, wenn laut Gesetz gar nicht möglich???
Habe mich gestern mit dem Händler unterhalten, dieser hat gesagt, wenn Schreiben von Versichrung da, soll ich mich melden und er wird sich mit drum kümmern.
Werde wohl, wenn das so weitergeht, doch mal einen Rechtsanwalt evt. konsultieren?!?!?!
Danke für Deine Antwort, melde mich wieder, sobald Neuigkeiten da.
Schreiben kann man viel. Man kann aber natürlich auch viel falsch schreiben. Gib den Vertrag doch einfach mal zum Verbraucherschutz oder der Wettbewerbszentrale, die kümmern sich dann schon um deinen Händler :-)
Viele Grüße, Michael
Um welche Versicherung handelt es sich???
Die des Händlers oder ist es eine Anschlussversicherung?
@ Nasevoll
Eine Anschlussversicherung für einen 7 Jahren alten Fiat, wird es wohl nicht geben.
Es wurde hier wohl eine Gebrauchtwagen-Reparaturkostenversicherung abgeschlossen.
Sollte der Mangel hier abgedeckt sein, wird es u.U. eine Zuzahlung des Käufers geben. Diese könnte der VK übernehmen wollen. In der Regel übernehmen solche Versicherungen aber nur Teile die im Ölkreislauf sind. Da das defekte Teil hier aber außerhalb des Ölkreislaufes ist, wird die Vers. wohl nicht zahlen.
Aber einen Versuch ist es ja wert. Hier muss die Werkstatt sich mit dem Garantiegeber in Verbindung setzen und einen Kostenvoranschlag einreichen.
Gruß Spezi
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